Einheitlicher Mautdienst in der EU
Noch benötigt ein Lkw auf der Fahrt von Portugal nach Dänemark fünf unterschiedliche Maut-Bordgeräte mit fünf Verträgen. Künftig soll ein einziger Vertrag mit einem Dienstleister und einem Bordgerät das Bezahlen von Mautgebühren in der gesamten EU vereinfachen. Man erwartet sich geringere Wartezeiten an den Mautstationen und weniger Staus. Die EU-Kommission legte heute (6. Oktober 2009) die technischen Anforderungen für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) fest.
Noch benötigt ein Lkw auf der Fahrt von Portugal nach Dänemark fünf unterschiedliche Maut-Bordgeräte mit fünf Verträgen. Künftig soll ein einziger Vertrag mit einem Dienstleister und einem Bordgerät das Bezahlen von Mautgebühren in der gesamten EU vereinfachen. Man erwartet sich geringere Wartezeiten an den Mautstationen und weniger Staus. Die EU-Kommission legte heute (6. Oktober 2009) die technischen Anforderungen für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) fest.
EU-Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani, zuständig für Verkehr, erklärte nach Informationen der deutschen EU-Kommissionsvertretung: "Dies ist die wichtigste Entscheidung für die Autofahrer seit dem Wegfall der Grenzkontrollen."
Der EETS-Dienst wird überall zur Verfügung stehen, wo Mautgebühren über ein Bordgerät erfasst werden.
Mit der heutigen ntscheidung der Europäischen Kommission werden die grundlegenden technischen Spezifikationen und Anforderungen für einen europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) festgelegt. Der Dienst wird eine einfache Entrichtung von Mautgebühren in der gesamten Europäischen Union ermöglichen – mit einem einzigen Vertrag mit einem Dienstleister und nur einem Bordgerät.
Weniger Barzahlungen
Der EETS-Dienst wird auf allen Infrastrukturen in der gesamten Gemeinschaft – wie Autobahnen, Tunneln und Brücken – zur Verfügung stehen, wo Mautgebühren über ein Bordgerät erfasst werden. Die Nutzung dieses Dienstes wird schließlich zu weniger Barzahlungen an Mautstationen führen, was den Verkehrsfluss beschleunigt und Staus vermeiden hilft.
Elektronische Mautsysteme wurden in mehreren europäischen Ländern Anfang der Neunziger Jahre eingeführt. Die meisten arbeiten mit einem Bordgerät, das die Fahrzeugdaten an den Straßenbetreiber übermittelt, damit die Maut beispielsweise auf der Grundlage des Gewichts und der Größe des Fahrzeugs ermittelt werden kann.
Viele Mautsysteme sind nicht kompatibel
Die verschiedenen nationalen und lokalen elektronischen Mautsysteme sind aber im Allgemeinen nicht miteinander kompatibel und können Daten nur mit dem jeweils systemeigenen Bordgerät austauschen. Dass diese Mautsysteme nicht zusammenpassen, ist besonders im internationalen Güterkraftverkehr hinderlich. Für eine Fahrt beispielsweise von Portugal nach Dänemark bräuchte man fünf oder mehr Bordgeräte an der Armaturentafel, jeweils mit eigenem Vertrag für einen bestimmten Straßenbetreiber. Das Transportunternehmen muss die Belege dann mit hohem Verwaltungs-, Zeit- und Kostenaufwand bearbeiten, um Fahrtdaten, eingegangene Rechnungen, Vertragsklauseln und Zahlungsanweisungen einander zuzuordnen.
In der heute verabschiedeten Kommissionsentscheidung werden auch die Rechte und Pflichten der Maut kassierenden Stellen, der Dienstleister und der Nutzer festgelegt. Die Nutzer können sich bei einem Dienstleister ihrer Wahl einschreiben. Die Maut erhebenden Stellen teilen den Dienstleistern mit, welche Mautgebühren fällig sind, und die Dienstleister stellen den Nutzern diese in Rechnung. Die im Rahmen des EETS-Dienstes berechneten Mautgebühren dürfen die entsprechenden nationalen oder lokalen Mautgebühren nicht überschreiten.
Der EETS-Dienst wird innerhalb von drei Jahren für alle Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen und für alle Straßenfahrzeuge zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers verfügbar sein. Für alle anderen Fahrzeuge wird er innerhalb von fünf Jahren zur Verfügung stehen.