Eine völlig neue Form partizipatorischer Demokratie?

Zum ersten Mal können EU-Bürger sich mit einem Anliegen direkt an die Kommission wenden und diese auffordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Das EU-Parlament hat die Regeln für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) beschlossen. "Ein großer Tag für die europäische Demokratie", meinen EU-Abgeordnete.

Künftig wird die EU-Kommission auf Verlangen von mindestens einer Million EU-Bürger den Entwurf eines neuen EU-Gesetzes in Erwägung ziehen müssen. Maroš Šef?ovi?, EU-Kommissar für interinstitutionelle Beziehungen, spricht von einem „wichtigen Fortschritt
Künftig wird die EU-Kommission auf Verlangen von mindestens einer Million EU-Bürger den Entwurf eines neuen EU-Gesetzes in Erwägung ziehen müssen. Maroš Šef?ovi?, EU-Kommissar für interinstitutionelle Beziehungen, spricht von einem "wichtigen Fortschritt

Zum ersten Mal können EU-Bürger sich mit einem Anliegen direkt an die Kommission wenden und diese auffordern, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Das EU-Parlament hat die Regeln für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) beschlossen. „Ein großer Tag für die europäische Demokratie“, meinen EU-Abgeordnete.

Der Weg für das erste transnationale Bürgerbeteiligungsinstrument weltweit ist frei. Die EBI gibt EU-Bürgern von 2012 an die Möglichkeit, die politische Agenda der EU mitzubestimmen. Nach einer neuen Bestimmung im Vertrag von Lissabon können sie, wenn ihre Zahl mindestens eine Million beträgt und sie aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten stammen, die Kommission dazu auffordern, Rechtsetzungsvorschläge vorzulegen.

Im Fall einer erfolgreichen Bürgerinitiative wird den Organisatoren die Möglichkeit geboten, diese im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und in Anwesenheit von Vertretern der Kommission im Europäischen Parlament vorzustellen. Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen darlegen, sowie die von ihr beabsichtigten Maßnahmen oder den Grund für einen Verzicht auf solche.

Fortschritt im demokratischen Leben der EU?

"Ich bin erfreut, dass das Parlament und der Rat so schnell eine Einigung über die Bürgerinitiative erzielt haben", sagte Maroš Šef?ovi?, EU-Kommissar für interinstitutionelle Beziehungen. "Die Europäische Bürgerinitiative wird eine völlig neue Form der partizipatorischen Demokratie in der EU einführen. Sie bedeutet einen wichtigen Fortschritt im demokratischen Leben der Union und ist ein konkretes Beispiel dafür, wie Europa seinen Bürgern näher gebracht wird. Sie wird eine grenzüberschreitende Diskussion darüber entfachen, was in Brüssel getan wird, und hoffentlich zur Entwicklung eines echten europäischen öffentlichen Raums beitragen."

"Ein schweres Stück Arbeit"

"Ein schweres Stück Arbeit ist zu einem inhaltlich sehr guten Ergebnis gekommen", erklärte Alexandra Thein, Sprecherin der FDP im EU-Parlament für Verfassungsfragen. "Wir haben den Weg dafür frei gemacht, dass die Bürger Europas selbst unmittelbar Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg bringen können."

Gerald Häfner (Grüne/EFA) sagte: "Heute ist ein großer Tag für die europäische Demokratie. Das europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit die Einführung der Europäischen Bürgerinitiative beschlossen. Wir haben die Türen der Europäischen Union für Anliegen und Vorschläge der Bürger geöffnet. Erstmals werden künftig nicht nur Parlament und Kommission, sondern auch die Bürger selbst das Recht haben, Verordnungen und Richtlinien der EU vorzuschlagen. Damit teilt das Parlament einen Teil seiner Macht mit den Bürgern."
 
Nun liege es in der Hand der Kommission, dass aus dem neuen Bürgerbeteiligungsinstrument "kein Flop, sondern eine Erfolgsgeschichte" werde. Die Unterschrift von mehr als eine Million EU-Bürgern dürfe nicht einfach ignoriert werden, so Häfner.

"Das Europäische Parlament konnte sich in den Verhandlungen mit Rat und Kommission in den entscheidenden Punkten durchsetzen", so der stellvertretende Koordinator im Petitionssausschuss, Peter Jahr (EVP/CDU).

Umstritten: Angaben zur Person

Umstritten war insbesondere der Punkt, wie viele Angaben zur Person der Unterschreibende zu leisten hätte. "Das Europäische Parlament möchte die Hürden für eine Beteiligung an einer Bürgerinitiative so niedrig wie möglich setzen, doch diese Entscheidung liegt bei den Mitgliedstaaten. Einige Staaten, darunter Deutschland, werden auf die Abfrage von Ausweisdaten verzichten, andere Länder nicht", so Jahr.
 
"Europa gewinnt an Demokratie", erklärte Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im EU-Parlament. "Ziel war es, die Bürgerinitiative so einfach und bürgernah wie möglich zu gestalten – das ist uns gelungen", so Ferber.

Ehrenhauser: "zahnlose Bürgerinitiative"

Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärte hingegen: "Mit dieser zahnlosen Bürgerinitiative herrscht auch weiterhin ein eklatantes Demokratiedefizit in der EU ohne jegliche Form der direkten Demokratie. Eine obligatorische Einleitung von Volksabstimmungen bei erfolgreichen Initiativen muss daher der nächster Schritt sein."

Ehrenhauser forderte, dass die Mitgliedsstaaten Bürgerinitiativen nun rasch "ohne Schikanen und übertriebener Bürokratie" umsetzen. "Ausweiskontrollen auf dem Gemeindeamt wie sie bei nationalen Volksbegehren üblich sind, werden zur Überprüfung der Unterstützungserklärungen nicht notwendig sein. Die nationalen Wahlbehörden sollen sich dabei, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen, auf Stichproben stützen."

Neue Impule in der öffentlichen Debatte über EU-Politik?

Sylvia-Yvonne Kaufmann, Präsidiumsmitglied der Europa-Union Deutschland, erklärte: "Endlich kann eine großartige Idee mit Leben erfüllt werden, die ursprünglich vom Europäischen Konvent entworfen wurde und die schon vor sieben Jahren, im Juli 2003, im Entwurf für den Vertrag über eine Verfassung für Europa verankert worden war. Das völlig neuartige Instrument der Europäischen Bürgerinitiative, mit dem erstmalig supranationale direkte Demokratie zur Anwendung kommen wird, birgt in sich eine große Chance für das europäische Einigungsprojekt."

Die EBI werde öffentlichen Debatten über die europäische Politik zweifellos neue Impulse verleihen, so Kaufmann. "Wir setzen darauf, dass das gemeinsame grenzüberschreitende Agieren der Bürger längerfristig dazu beitragen wird, die Entwicklung einer europäischen Öffentlichkeit zu befördern. Dies ist auch bitter nötig angesichts der Tatsache, dass sich leider immer mehr Bürgerinnen und Bürger von der EU abwenden, weil sie den Eindruck haben, dass über ihre Köpfe hinweg regiert wird."

Hintergrund

Eine Initiative muss von mindestens einer Million Bürgern aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser Mitgliedsstaaten wird die Mindestzahl der benötigten Unterschriften berechnet, indem man die Zahl der Mitglieder dieses Mitgliedstaats im EU-Parlament mit 750 multipliziert. Das Mindestalter derjenigen, die ihre Unterstützung bekunden, entspricht dem Alter, das zur Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament berechtigt. Geplante Initiativen müssen in einem von der Kommission bereitgestellten Online-Register registriert werden. Die Registrierung kann verweigert werden, wenn die Initiative eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet ist oder die Kommission den angeregten Rechtsakt nicht vorschlagen kann, weil die Initiative außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt.

Die Unterstützungsbekundungen können in Papierform oder elektronisch gesammelt werden. Nach der Registrierung des Vorschlags durch die Kommission steht den Organisatoren ein Jahr zur Verfügung, um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Um die Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen zu erleichtern und zu sichern, wird die Kommission nach der Entwicklung entsprechender technischer Standards quelloffene und kostenlos erhältliche Software einsetzen und unterhalten.

Sobald die Unterschriften gesammelt und von den Mitgliedstaaten geprüft wurden, muss die Bürgerinitiative der Kommission vorgelegt werden. Von diesem Zeitpunkt an hat die Kommission drei Monate, um die Zulässigkeit der Bürgerinitiative zu prüfen. In der Zwischenzeit werden die Organisatoren von der Kommission empfangen und erhalten zudem die Gelegenheit, ihr Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vor dem Europäischen Parlament vorzubringen. Die Kommission wird dann ihre Schlussfolgerungen zur Initiative, ihre etwaigen geplanten Maßnahmen und ihre Gründe öffentlich darlegen.

dto

Links

EU-Parlament: Eine Million Unterschriften reichen aus, um ein Gesetz zu verlangen (15. Dezember 2010)

EU-Kommission: Kommission begrüßt Einigung über die Europäische Bürgerinitiative (15. Dezember 2010)

EU-Kommission: Die europäische Bürgerinitiative

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