DSGVO: Online-Reisebüros reichen Beschwerde gegen Ryanair ein

Ein europäischer Verband der Reisebranche hat am Dienstag (21. Mai) bei den französischen und belgischen Datenschutzbehörden zwei separate Beschwerden gegen Ryanair eingereicht. Dabei geht es um die Nutzung biometrischer Daten durch das Unternehmen.

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Ryanair group CEO O’Leary press conference in Rome, on Online Travel Agencies disputes
Der Vorstandsvorsitzende von Ryanair, Michael O'Leary, sagte, die Entscheidung zeige, dass die italienische Behörde "durch eindeutig falsche Behauptungen von Online-Reisebüro-Piraten in die Irre geführt wird." [EPA-EFE/FABIO FRUSTACI]

Ein europäischer Verband der Reisebranche hat am Dienstag (21. Mai) bei den französischen und belgischen Datenschutzbehörden zwei separate Beschwerden gegen Ryanair eingereicht. Dabei geht es um die Nutzung biometrischer Daten durch das Unternehmen.

Der EU Travel Tech Verband, zu dessen Mitgliedern Airbnb, Booking.com, Expedia, eDreams und Skyscanner gehören, behauptet, dass Ryanair gegen die wichtigsten Datenschutzgesetze der EU, die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), verstoßen hat.

„Der biometrische Verifizierungsprozess von Ryanair verstößt gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, die in der Datenschutzgrundverordnung gefordert werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Des Weiteren berge der Prozess „Risiken wie Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl und ungerechtfertigte Überwachung.“

Der Verband forderte ein Bußgeld gegen die in Dublin ansässige Billigfluggesellschaft. Außerdem müsse die Verarbeitung biometrischer Daten durch Ryanair sofort gestoppt werden, bis die Datenschutzbehörden über ihre Beschwerden entschieden hätten.

„Wir fordern die Datenschutzbehörden auf, […] sofortige vorläufige Maßnahmen zu ergreifen“, um den biometrischen Verifizierungsprozess von Ryanair zu stoppen. Zudem solle eine „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldstrafe“ verhängt werden, heißt es in der Pressemitteilung von EU Travel Tech.

Bei der Beschwerde geht es um Änderungen am Identitätsüberprüfungsverfahren von Ryanair, die im Dezember 2023 eingeführt wurden. Die Fluggesellschaft verwendet einen Identitätsüberprüfungsprozess mit Gesichtserkennung für alle Nutzer ohne Ryanair-Konto, angeblich, um „Kunden vor Internetbetrug zu schützen.“

Sogar Kunden, „die über Online-Reisebüros buchen, werden biometrisch verifiziert“, so EU Travel Tech.

Das Europäische Zentrum für digitale Rechte (Noyb), eine österreichische gemeinnützige Organisation, reichte im Juli 2023 ebenfalls eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde wegen des biometrischen Verifizierungsverfahrens von Ryanair ein.

Nach der Datenschutzgrundverordnung gebe es keine Rechtfertigung für Ryanair, Gesichtserkennung zu verwenden, wenn Nutzer Flüge über ein Online-Reisebüro und nicht direkt auf der Ryanair-Website buchen, erklärte das Zentrum.

Der Verband EU Travel Tech äußerte sich besorgt über das „langsame Tempo“ der Untersuchung der Beschwerde des Europäischen Zentrums für digitale Rechte. Er verwies auf die Tatsache, dass fast ein Jahr vergangen sei, ohne dass eine Entscheidung getroffen worden sei.

Der Verband sandte auch ein offenes Schreiben an die Vizepräsidentin der EU-Kommission für Werte und Transparenz, Věra Jourová. Darin forderte er sie auf, „geeignete Maßnahmen in Betracht zu ziehen“, um die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung durch die irische Datenschutzbehörde im Fall von Ryanair zu „gewährleisten.“

Die Europäische Vereinigung der Reisebüros und Reiseveranstalter (ECTAA) und der Europäische Fluggastverband haben das Schreiben mitunterzeichnet.

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung müssen die französischen (CNIL) und belgischen (APD/GBA) Datenschutzbehörden, bei denen die Beschwerden eingegangen sind, zusammen mit ihrem irischen Gegenstück DPC eine gemeinsame Entscheidung treffen. DPC wird die Untersuchung leiten, da Ryanair ein in Irland ansässiges Unternehmen ist.

Im April entschied die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM), dass Ryanair den Verkauf von Flugtickets durch Reisebüros nicht mehr beschränken dürfe. Die Behörde bezeichnete diese Praxis als wettbewerbswidrig.

Der Vorstandsvorsitzende von Ryanair, Michael O’Leary, sagte, die Entscheidung zeige, dass die italienische Behörde „durch eindeutig falsche Behauptungen von Online-Reisebüro-Piraten in die Irre geführt wird.“

[Bearbeitet von Alice Taylor/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]