Dobrudscha-Kuchen nach jahrelangem Streit mit Bulgarien als rumänisch anerkannt

Rumänien hat die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) für seine Dobrudscha-Torte nach fast zwei Jahren entschlossenen und anhaltenden Widerstands seiner Nachbarn erhalten.

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Die Vereinbarung wurde zwischen Bulgarien, Rumänien und der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (DG Agri) der Europäischen Kommission getroffen. [Shutterstock/romeovip_md]

Rumänien hat die geschützte geografische Angabe für seinen Dobrudscha-Kuchen nach fast zwei Jahren entschlossenen und anhaltenden Widerstands seiner Nachbarn erhalten.

Dobrudschanischer Kuchen ist ein Gebäck, das aus Platten besteht, die mit gesalzenem Telema-Käse, Quark und Eiern gefüllt sind. Die Blätter werden durch Dehnen und Ziehen des Teigs hergestellt.

„Rumänien erhält die europäische Anerkennung durch die Eintragung des Produkts ‚Dobrudscha g.g.A. Pie‘ und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union mit allen Rechten für einen unbegrenzten Zeitraum“, sagte Ionuț Diaconeasa, Berater in der Generaldirektion für europäische Angelegenheiten und internationale Beziehungen des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (MADR).

Das bedeutet, dass die Entscheidung auf der nächsten Sitzung der GD Landwirtschaft im März verabschiedet und wahrscheinlich im April im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.

„Der Widerstand Bulgariens beruht auf der gemeinsamen Geschichte der Region Dobrudscha, zu der auch ein Gebiet in Bulgarien gehörte, und unsere Nachbarn haben sich fast zwei Jahre lang entschlossen und beharrlich dagegen gewehrt“, fügte Diaconeasa hinzu.

Die Schritte zur Anerkennung des Produkts als rumänisches Produkt durch die EU begannen 2017, als der Verband für traditionelle Moesis gegründet wurde, um das Produkt und die Erzeuger zu fördern, aber auch um die Identität rumänischer Produkte auf in- und ausländischen Märkten zu stärken.

Ein Jahr später, im Dezember 2018, wurden die Unterlagen beim MADR eingereicht, um die europäische Anerkennung des Produkts „Dobrudscha Kuchen – geschützte geografische Angabe“ zu erhalten. Im April 2019 endete der von SC Dobrudscha SA eingelegte nationale Einspruch, und im Mai 2019 wurde die Akte über das elektronische System „eAmbrosia“ an die Europäische Kommission übermittelt.

Der Antrag wurde im Februar 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, woraufhin Bulgarien einen Einspruch einreichte. Im Juli 2021 forderte die Kommission den Einsprechenden und den Antragsteller auf, Konsultationen aufzunehmen.