DMA: "Fair-Choice"-Prinzipien für Standardeinstellungen

Die Geschäftsführer von DuckDuckGo, Ecosia und Qwant haben am Dienstag (5. Juli) einen offenen Brief mit zehn Grundsätzen veröffentlicht, die den Verbraucher:innen die Möglichkeit geben sollen, ihre Standardeinstellungen effektiv anzupassen.

EURACTIV.com
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Der Digital Markets Act (DMA) wird Betriebssysteme dazu verpflichten, Nutzer:innen die Möglichkeit zu geben, ihre Standard-Webbrowser, Suchmaschinen und virtuellen Assistenten über Auswahlbildschirme zu wählen. [[Michael Vi/Shutterstock]]

Die Geschäftsführer von DuckDuckGo, Ecosia und Qwant haben am Dienstag (5. Juli) einen offenen Brief mit zehn Grundsätzen veröffentlicht, die den Verbraucher:innen die Möglichkeit geben sollen, ihre Standardeinstellungen effektiv anzupassen.

Die Empfehlung kommt am selben Tag, an dem das Europäische Parlament den Digital Markets Act (DMA) verabschieden wird, eine bahnbrechende Verordnung, die Regeln für die dominierenden Online-Plattformen, die sogenannten Gatekeeper, einführen wird.

Zu den Verpflichtungen des DMA gehört, dass die Gatekeeper den Nutzer:innen die Möglichkeit geben müssen, ihre Standardeinstellungen für virtuelle Assistenten, Webbrowser und Suchmaschinen zu ändern, unter anderem, indem sie bei der ersten Nutzung einen Auswahlbildschirm mit den wichtigsten verfügbaren Diensten anzeigen.

Die zehn Grundsätze, die die Konkurrenten von Google vorschlagen, sollen sicherstellen, dass die Art und Weise, wie diese Auswahlbildschirme umgesetzt werden, fair ist und einen effektiven Wechsel zwischen den verschiedenen Diensten ermöglicht.

Für die drei Technologieunternehmen sollte der Wechsel kostenlos sein und an prominenter Stelle, nämlich im Hauptmenü, angeboten werden. Mit anderen Worten: Die Nutzer:innen sollten jederzeit den Dienst wechseln können, und nicht nur in der Einführungsphase.

Darüber hinaus sollten die Betriebssysteme den Usern in regelmäßigen Abständen die Wahlmöglichkeiten anbieten, beispielsweise nach Systemaktualisierungen, die sich auf die Standardeinstellungen auswirken könnten.

DuckDuckGo, Ecosia und Qwant betonten, dass der ausgewählte Dienst auf alle Zugänge angewendet werden sollte. Auf einem Smartphone gibt es beispielsweise mehrere Möglichkeiten, eine Suche zu starten: über die Widget-Suchleiste, den Webbrowser oder den virtuellen Assistenten.

Alle drei Unternehmen begannen als Suchmaschinen, haben aber inzwischen ihre eigenen Webbrowser entwickelt. Daher fordern sie „funktionale Eignungskriterien“, das heißt, dass der einzige Grund für die Aufnahme in den Auswahlprozess die funktionale Fähigkeit der App ist.

Für die Unternehmen sollten Änderungen der Standardeinstellungen für sämtliche Zugangspunkte auf einmal vorgenommen werden. Insbesondere wenn ein und derselbe Dienstanbieter sowohl einen Webbrowser als auch eine Suchmaschine anbietet, sollten die Nutzer:innen in der Lage sein, mit einem Klick zu beiden Diensten zu wechseln.

Die Liste der auf dem Auswahlbildschirm verfügbaren Optionen sollte auf den vom Kunden erwarteten Wahlmöglichkeiten beruhen, heißt es in dem Schreiben weiter. Das bedeutet, dass sie die Realität des Marktes widerspiegeln sollte, wobei die Dienste mit den höchsten Marktanteilen ganz oben und die weniger beliebten ganz unten angezeigt werden sollen. Die Anbieter innerhalb einer Gruppe müssen in zufälliger Reihenfolge angezeigt werden.

Der DMA fordert außerdem, dass die Nutzer:innen die Möglichkeit haben sollten, vorinstallierte Anwendungen zu löschen, es sei denn, „solche Softwareanwendungen sind für das Funktionieren des Betriebssystems oder des Geräts unerlässlich.“

In dem offenen Brief wird davor gewarnt, dass es den Gatekeepern nicht erlaubt sein sollte, diese Bestimmung zu missbrauchen, indem sie Suchmaschinen und Browsing-Apps den Status „System“ geben. Außerdem fordern sie, dass jedes Mal, wenn eine dieser Standardanwendungen deinstalliert wird, ein Auswahlbildschirm erscheint.

Darüber hinaus fordern die Unternehmen ein transparentes Dashboard, mit dem die teilnehmenden Dienste die Leistung der Auswahlbildschirme auf täglicher Basis sehen können, einschließlich Analysen zum Nutzerverhalten.

Die Europäische Kommission wird in der Lage sein, die Verpflichtungen der DMA auf der Grundlage des sogenannten Regulierungsdialogs an die Gegebenheiten der einzelnen Dienste anzupassen.

Dieser Dialog soll auch Verbrauchervertreter und Wettbewerber einbeziehen, sodass deren Grundsätze in die Art und Weise, wie die Auswahlbildschirme letztendlich funktionieren werden, einfließen könnten.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]