DMA: EU-Parlament zeigt sich bei Verhandlungen kompromissbereit
Laut einem internen Vermerk, den EURACTIV einsehen konnte, bereiten sich die EU-Gesetzgeber darauf vor, Kompromisse bei der Ausgestaltung des Gesetzes über digitale Märkte einzugehen, um ehrgeizigere Verpflichtungen für Gatekeeper durchzusetzen.
Laut einem internen Vermerk, den EURACTIV einsehen konnte, bereiten sich die EU-Abgeordneten darauf vor, Kompromisse bei der Ausgestaltung des Gesetzes über digitale Märkte einzugehen, um ehrgeizigere Verpflichtungen für Gatekeeper durchzusetzen.
Das Dokument beschreibt die Verhandlungsstrategie des Chefunterhändlers des EU-Parlaments, Andreas Schwab von der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).
Es wurde vor einem Treffen mit den anderen Fraktionen am Donnerstag (24. März) verteilt, um den möglicherweise letzten politischen Trilog – die Gespräche zwischen Europaparlament, Rat und Kommission – am selben Tag vorzubereiten.
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Umsetzung
Der Berichterstatter schlug vor, den Vorschlag der Kommission zu unterstützen, zwischen aufstrebenden und etablierten Gatekeepern zu unterscheiden. Die Liste der Verpflichtungen für aufstrebende Gatekeeper wird jedoch noch unter den Abgeordneten diskutiert.
In Bezug auf die systematische Nichteinhaltung der Vorschriften schlug der Vermerk vor, den Kompromiss über das vorübergehende Verbot von „Killer-Akquisitionen“, die Möglichkeit, Abhilfemaßnahmen zu testen, um ihre Wirksamkeit zu optimieren, und die Einbeziehung von Dritten mit einem berechtigten Interesse zu akzeptieren.
„Der Berichterstatter setzt sich dafür ein, dass die Kommission in der Lage sein sollte, auf Einzelfallbasis zu entscheiden, welches Verhalten (strukturell oder verhaltensbezogen) dem Verstoß angemessen ist“, heißt es in dem Vermerk weiter.
Für die Definition einer systematischen Nichteinhaltung schlug das Parlament vor, die Zahl der Verstöße von drei auf zwei zu senken und den Zeitrahmen von fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Der Berichterstatter schlug vor, bei der Zahl der Vertragsverletzungsverfahren flexibel zu bleiben, bestand aber auf dem Zeitraum.
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Geltungsbereich
Der Vorschlag von Schwab läuf darauf hinaus, Zugeständnisse in Bezug auf die Zukunftssicherheit auszutauschen, um den Text des Parlaments in Bezug auf die wichtigsten Plattformdienste und die quantitativen Schwellenwerte zu erhalten, die bestimmen, welche Plattformen von der Verordnung erfasst werden.
„Der Berichterstatter schlägt vor, auf die Aufnahme von virtuellen Assistenten und Browsern in die Liste der CPS zu bestehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass in einem Erwägungsgrund festgelegt wird, dass angeschlossene Fernsehgeräte unter die Definition von Betriebssystemen fallen“, heißt es in der Notiz.
Schwab hat sich von Anfang an für eine Anhebung der Schwellenwerte für die Marktkapitalisierung und den Umsatz eingesetzt.
Laut dem Begleitschreiben, in dem ein aktualisiertes Mandat für den COREPER – einen Ausschuss der EU27-Botschafter in Brüssel – gefordert wird und das Contexte zugespielt wurde, hat die französische EU-Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, diese Schwellenwerte auf der Grundlage der Entwicklung des Marktes seit der Veröffentlichung des Vorschlags zu „aktualisieren“.
In Bezug auf die Definition von Nutzern schlug der Berichterstatter vor, den Kompromisstext über Online-Vermittlungsdienste und den Verweis auf Ausreißerzahlen anzunehmen. In dem Vermerk wurde um Rückmeldung zur Streichung des Adjektivs ‚aktiv‘ aus der Definition von Nutzern im Austausch für Zugeständnisse beim Anwendungsbereich und der Durchsetzung gebeten.
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Governance
„Der Berichterstatter schlägt vor, mit dem Rat ein umfassendes Kompromisspaket zu den Governance-Bestimmungen anzustreben, im Austausch für zentrale Elemente der Verpflichtungen in Artikel 5 und 6“, heißt es in dem Dokument.
Wenn die Zugeständnisse hinsichtlich der Verpflichtungen „ausreichend gut“ sind, ist Schwab insbesondere bereit, die Befugnis der Kommission aufzugeben, ein Veto gegen eine nationale Wettbewerbsentscheidung einzulegen, die dem DMA oder einer Entscheidung auf EU-Ebene widerspricht.
Weitere Zugeständnisse würden darin bestehen, den Text des Rates über die Rolle der nationalen Behörden, der nationalen Gerichte und den Kompromiss über die hochrangige Gruppe zu billigen, ein unabhängiges Gremium, das nationale und EU-Beamte sowie Vertreter der Industrie und Experten umfasst.
Der Berichterstatter regte zudem an, Flexibilität bei der Ausweitung der Komitologie, dem Verfahren zur Verabschiedung von Sekundärrecht, zu bekunden.
Darüber hinaus scheinen die Abgeordneten offen dafür zu sein, die Bestimmungen des Rates zur Beantragung von Marktuntersuchungen zu akzeptieren.
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Verpflichtungen
Das Kapitel über die Verpflichtungen ist möglicherweise das wichtigste für die Abgeordneten, und der Berichterstatter setzt sich hier für das Mandat des Parlaments ein“, heißt es in der Mitteilung.
Die Abgeordneten haben strengere Beschränkungen für Gatekeeper eingeführt, um Daten aus verschiedenen Diensten übergreifend zu nutzen. Der Berichterstatter schlug vor, den Kompromisstext zu akzeptieren und den neuen Artikel des Parlaments zu streichen, der speziell die Zusammenführung von Daten für gezielte Werbung einschränken sollte.
In Bezug auf die Standardeinstellungen schlug der Berichterstatter vor, den Artikel unter der Liste der zusätzlichen Verpflichtungen (Art. 6) anstelle der obligatorischen Verpflichtungen (Art. 5) zu belassen und bat die anderen Fraktionen um Rückmeldung zum Kompromisstext.
Dem Dokument des Rates zufolge hat die französische Ratspräsidentschaft vorgeschlagen, die Auswahl von virtuellen Assistenten, Webbrowsern und Betriebssystemen verbindlich vorzuschreiben.
Schwab bittet auch um Rückmeldungen zu den Sicherheitsbestimmungen im Zusammenhang mit „Sideloading“, der Aufhebung der Beschränkung, nur Apps aus dem offiziellen App-Store zu installieren, und der vertikalen Interoperabilität, die eine kostenlose Interoperabilität mit der Hardware und Software der Gatekeeper vorschreibt.
Der führende Europaabgeordnete bat seine Amtskollegen um Feedback zum Vorschlag der Kommission zur Interoperabilität. Die Präsidentschaft hat den anderen Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass sie nur bereit sei, die Interoperabilität von Nachrichtendiensten zu akzeptieren, „wenn dies notwendig ist“.
Der Berichterstatter plant, einen Kompromiss zu den Bestimmungen über faire, angemessene und nicht diskriminierende Bedingungen (FRAND) vorzuschlagen und bittet seine Kollegen um mögliche Spielräume für eine Einigung.
Der Rat lehnte die von den Abgeordneten geforderte Ausweitung der FRAND-Bedingungen von den App-Stores auf alle zentralen Plattformdienste ab, aber eine begrenztere Ausweitung könnte trotzdem erörtert werden.
Ein EU-Diplomat erklärte gegenüber EURACTIV, dass die Fragen der Interoperabilität und der FRAND-Bedingungen die endgültige Vereinbarung am Donnerstag verhindern könnten.
Endgültiger Kompromiss
Die französische Ratspräsidentschaft hat auf einen endgültigen Kompromiss im Trilog am 24. März hingearbeitet, indem sie am Vortag ein aktualisiertes Mandat von den EU-Botschafter:innen angefordert hat.
Einer der letzten Punkte des Parlamentsdokuments betrifft jedoch die Delegation der Arbeit an die technische Ebene, was darauf hindeutet, dass noch einige Arbeit nötig sein könnte, um das Abkommen abzuschließen.
Der ursprüngliche Zeitplan sah einen Ausweichtrilog am 5. April in Straßburg vor. Aufgrund der bevorstehenden französischen Präsidentschaftswahlen am 10. April dürfen französische Beamte jedoch ab dem 1. April nicht mehr reisen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]