Deutschland muss Anrufzustellungsmarkt regulieren [DE]

Nach einer Vetoentscheidung der Kommission ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dazu verpflichtet, die Anrufzustellung durch alternative Netzbetreiber zu regulieren.

Nach einer Vetoentscheidung der Kommission ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dazu verpflichtet, die Anrufzustellung durch alternative Netzbetreiber zu regulieren.

Immer wenn ihre Kunden ein anderes Netz anrufen, müssen Festnetztelefonanbieter eine Zustellungsgebühr entrichten. Die Kosten dieser Leistung werden üblicherweise direkt an den Verbraucher weitergegeben.  Der gemeinsame Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze sieht vor, dass dieser Markt reguliert werden muss, wenn Alternativanbieter über einen beträchtlichen Marktanteil verfügen und in der Lage sein könnten, den Markt vollständig zu kontrollieren.

Die deutsche Regulierungsbehörde ist der Auffassung, dass ein solcher Sachverhalt nicht vorliegt. Die Kommission jedoch hat die Situation überprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass jeder Alternativbetreiber ein eigenes Netz kontrolliert, für das es keinen Ersatz gibt, und somit einen Marktanteil von 100 % im eigenen Netz hat. Die Kommission deutet dies als eine beträchtliche Marktmacht der Alternativanbieter und sieht daher die Notwendigkeit einer Regulierung des Anrufzustellungsmarkts. 

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat hierzu erklärt, „die Kommission [ist] nicht überzeugt, dass die Märkte der Anrufzustellung in alternativen Festnetzen in Deutschland in der Praxis wettbewerbsfähig sind. Eine wirksame Regulierung kann zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher führen und den Marktteilnehmern Rechtssicherheit bieten“.