Deutsches Branntweinmonopol bis 2017
Das Europäische Parlament hat heute entschieden, das deutsche Branntweinmonopls bis Ende 2017 zu verlängern. Damit soll kleinen und mittleren Brennereien der etappenweise Umstieg auf den freien Markt erleichtert werden. Deutsche Abgeordnete zeigen sich zufrieden mit dieser in Europa einmaligen Subvention für deutsche Schnapsbrennereien.
Das Europäische Parlament hat heute entschieden, das deutsche Branntweinmonopls bis Ende 2017 zu verlängern. Damit soll kleinen und mittleren Brennereien der etappenweise Umstieg auf den freien Markt erleichtert werden. Deutsche Abgeordnete zeigen sich zufrieden mit dieser in Europa einmaligen Subvention für deutsche Schnapsbrennereien.
Die derzeitige Ausnahmeregelung für deutsche Schnapsbrennereien sollte ursprünglich am 31. Dezember 2010 auslaufen. Die EU-Abgeordneten stimmten heute mit breiter Mehrheit dem überarbeiteten Kommissionsentwurf zu, wonach das deutsche Branntweinmonopol verlängert wird. Demnach erhalten die etwa 600 deutschen Kartoffel- und Getreidebrennereien bis 2013 Subventionen, die rund 22 000 Obstbrenner werden noch bis 2017 gestützt. Der Gesamtbetrag darf 110 Millionen Euro jährlich nicht überschreiten und liegt derzeit unter 80 Millionen Euro.
Der heutige Beschluss soll den betroffenen Brennereien die erforderliche Zeit geben, um sich anzupassen und auf das Überleben auf dem freien Markt vorzubereiten. Zugleich ist damit das endgültige Aus für diese Sonderregelung besiegelt: Erzeugung und Verkäufe der deutschen Schnapsbrennereien müssen schrittweise verringert und das Monopol per 1. Januar 2018 endgültig abgeschafft werden. Außerdem muss Deutschland nun jährlich jeweils vor dem 30. Juni der EU-Kommission einen Bericht über erfolgte Zahlungen und das Auslaufen der Regelung vorlegen.
Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedsstaaten den heutigen Beschluss des EU-Parlaments bestätigen. Es wird damit gerechnet, dass der EU-Ministerrat bis Ende des Jahres der Verlängerung zustimmen wird.
Reaktionen
Ulrike Rodust, agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, begrüßt diese Rückendeckung für kleinere und mittlere Betriebe. "Dadurch helfen wir Familienbetrieben, die sich die Erzeugung von Alkohol als zusätzliche Einkommensquelle aufgebaut haben. Viele dieser kleinen Erzeuger nutzen Streuobstwiesen und leisten damit einen wichtigen Beitrag um die Biodiversität im ländlichen Raum zu erhalten."
Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Grupe im EU-Parlament, unterstützt ebenfalls die verlängerte Sonderregelung: "Diese Entscheidung war goldrichtig, um die Existenz kleiner Schnapsbrennereien und die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen in Süddeutschland weiterhin sicherstellen zu können. Ein Auslaufen des Branntweinmonopols hätte diese Betriebe, die sich meist in Familienhand befinden, massiv gefährdet."
Elisabeth Jeggle (CDU) unterstützte ebenfalls die heutige Entscheidung im EU-Parlament: "Die Verlängerung gibt den Brennereien und Produzenten mehr Zeit, um sich auf die neue Marktsituation einzustellen. Die oftmals familiär geführten Brennereien sind gerade in strukturarmen Regionen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der zugleich eine jahrhundertealte Tradition in unserem Land darstellt. Zudem sorgen vor allem die Obstbrennereien durch ihren Bedarf an Streuobst für eine fortlaufende Bewirtschaftung der Streuobstwiesen. Somit erfüllen sie auch eine wichtige landschaftspflegende Rolle und tragen so zum Erhalt unserer Kulturlandschaft bei."
mka
Dokumente
EU-Parlament: Deutsches Branntweinmonopol läuft erst Ende 2017 aus (23. November 2010)