Deutsche Lissabon-Begleitgesetze

Die Lissabon-Begleitgesetze wurden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bundestag und Bundesrat werden die deutsche EU-Politik künftig deutlich stärker mitprägen - falls der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt. Über künftige Erweiterungen der EU entscheidet aber weiterhin allein die Bundesregierung.

Der Bundestag erhält neue Rechte in Europa.  © Andreas Agne / PIXELIO
Als SPD und CDU ihre parteiinternen Veranstaltungen über Hartz-IV und Migration beendet hatten, sprach FDP-Chef Christian Lindner davon, beide Parteien seien nun “auf der Flucht voreinander”.

Die Lissabon-Begleitgesetze wurden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bundestag und Bundesrat werden die deutsche EU-Politik künftig deutlich stärker mitprägen – falls der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt. Über künftige Erweiterungen der EU entscheidet aber weiterhin allein die Bundesregierung.

Deutschland steht dem Lissabon-Vertrag nicht mehr im Weg. Am morgigen Freitag wird Bundespräsident Horst Köhler den Vertrag von Lissabon unterschreiben und damit den deutschen Ratifizierungsprozess abschließen.

Die Vorentscheidung über den Lissabon-Vertrag fällen aber die Iren nächste Woche. Sagen die Iren am 2. Oktober beim zweiten Referendum "Ja" zum EU-Reformvertrag, würden wohl auch die Präsidenten Tschechiens, Vaclav Klaus, und Polens, Lech Kaczynski, nicht länger ihre Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag verweigern.

Deutsche Lissabon-Begleitgesetze

Heute wurden die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Rechte von Bundestag und Bundesrat werden nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts deutlich gestärkt. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Parteien.

Das deutsche Parlament wird künftig per Gesetz zustimmen müssen, wenn die Bundesregierung bestimmte Politikbereiche auf die EU-Entscheidungsebene übertragen will.

Welche Vertragsklauseln und welche Bereiche das betrifft, ist in den folgenden Gesetzen geregelt:

Begleitgesetz 1: Initiates file downloadGesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Begleitgesetz 2: Initiates file downloadGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Begleitgesetz 3: Initiates file downloadGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Entscheidung über EU-Erweiterungen

Die neuen Mitwirkungsrechte des Parlaments gelten nicht für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Auch bei Beitrittsverhandlungen oder Vertragsänderungen liegt die alleinige Entscheidung bei der Bundesregierung. Sie kann sich dabei über den Willen des Bundestages hinwegsetzen. Konkret heißt es im Gesetzestext:

"Das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis der Stellungnahme des Bundestages aus wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen abweichende Entscheidungen zu treffen, bleibt unberührt."

Michael Kaczmarek

Hintergrund

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 30. Juni 2009 die deutsche Ratifizierung des Lissabon-Vertrages gestoppt. (siehe EURACTIV.de vom 30. Juni 2009) Der EU-Vertrag könne erst in Kraft treten, wenn die Mitwirkungsrechte des Bundestages gestärkt seien, so die Karlsruher Richter in ihrem Urteil. Am 26. August fand die erste Lesung der entsprechend geänderten Begleitgesetzgebung im Bundestag statt. Am 8. September hat der Bundestag gegen die Stimmen der Linken den neuen Gesetze zugestimmt.

Der Bundesrat hat den Gesetzen, die die Rechte des deutschen Parlaments bei Europafragen künftig stärken werden, am 18. September einstimmig zugestimmt. Damit ratifiziert Deutschland den Lissabon-Vertrag rechtzeitig vor dem zweiten Referendum in Irland über den EU-Reformvertrag.

Der Lissabon-Vertrag kann erst in Kraft treten, wenn er von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde.

Was sich in der EU mit dem Lissabon-Vertrag ändert, hat EURACTIV.de im Lissabon-Dossier zusammengefasst.

Experten-Interviews zum Lissabon-Urteil

Ingolf Pernice: BVerfG: "Bis hier hin und nicht weiter" (30. Juni 2009)
Andreas Maurer: Lissabon-Urteil: Weiter streiten, weiter klagen (1. Juli 2009)
Andreas Geiger: "Eine Anmaßung der Karlsruher Richter" (1. Juli 2009)
Eckart Stratenschulte: Mehr Rechte, mehr Pflichten: Bundestag vor schweren Zeiten (3. Juli 2009)
Günther Unser: "Lissabon-Kritiker beleben die Debatte" (7. Juli 2009)
Gerd Langguth: Lissabon und die schallende Ohrfeige (7. Juli 2009)
José Ignacio Torreblanca: "Der Lissabon-Streit beschädigt das europäische Projekt" (8. Juli 2009)
Franz Mayer: "Endgültiges Scheitern des Lissabon-Vertrags möglich" (13. Juli 2009)