Der EuGH Generalanwalt äußert sich zu italienischem Verbot von genmanipulierten Mais-Produkten
Laut EuGH-Generalanwalt dürfen Mitgliedsländer Schutzmaßnahmen nur anwenden, wenn Gründe zu der Annahme bestehen, dass die Verwendung der betroffenen Lebensmittel die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährdet.
Laut EuGH-Generalanwalt dürfen Mitgliedsländer Schutzmaßnahmen nur anwenden, wenn Gründe zu der Annahme bestehen, dass die Verwendung der betroffenen Lebensmittel die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährdet.