Defizitverfahren: Kommission drängt sieben EU-Staaten zu Sparpolitik
The European Commission issued formal warnings to seven member states for violating the bloc’s budget rules on Wednesday (19 June), piling pressure on some of the bloc’s largest economies to rein in public spending.
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (19. Juni) sieben EU-Staaten wegen zu hoher Ausgaben und steigenden Schulden verwarnt. Damit wird der Druck auf einige der größten EU-Staaten erhöht, die jetzt Sparmaßnahmen setzen müssen.
Die EU-Kommission kündigte an, dass gegen Belgien, Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei ein Defizitverfahren eingeleitet wird. Denn diese Länder haben 2023 die Schuldengrenze von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) überschritten, was gegen die im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Regeln verstößt.
Rumänien, das in diesem Jahr voraussichtlich das EU-weit größte Defizit aufweisen wird und das einzige EU-Land ist, gegen das bereits ein Defizitverfahren läuft, wurde ebenfalls verurteilt, weil es „keine Maßnahmen“ zur Verbesserung seiner Haushaltslage ergriffen hat.
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni betonte, dass sich die Defizite der Mitgliedstaaten insgesamt auf einem Abwärtspfad befinden, obwohl eine Reihe von Ländern die in den Haushaltsregeln der EU festgelegten Obergrenzen überschritten haben. Das durchschnittliche Defizit der EU wird von 3,5 % im letzten Jahr auf 2,9 % im nächsten Jahr sinken.
„Das Gesamtbild ist ein Bild der Stabilität und der allmählichen Verringerung der Defizite“, sagte Gentiloni. „Dieses Bild vermittelt eine Botschaft des Vertrauens“.
Ausnahmeregelung im Verteidigungsbereich
Gegen Spanien, die Tschechien und Estland wurde allerdings trotz der Übertretung des Schwellenwertes von drei Prozent bei der Neuverschuldung kein Defizitverfahren eingeleitet.
Gentiloni erklärte, dass die Verstöße Spaniens und Tschechiens „vorübergehend“ gewesen seien, während es für Estland „insgesamt mildernde relevante Faktoren“ gebe.
Ein positiver Faktor, der bei der Bewertung der Finanzlage des baltischen Landes durch die Kommission eine Schlüsselrolle gespielt zu haben scheint, sind die beträchtlichen Verteidigungsausgaben des Landes.
Nach den neuen Haushaltsregeln der EU, die im April dieses Jahres in Kraft getreten sind, gehören Verteidigungsinvestitionen zu den Bereichen, die die EU-Kommission bei der Evaluation des Schuldenstandes mitberücksichtigen kann.
Die Regierung in Tallinn war eine der ersten in der EU, die sich für robustere Investitionen in die Verteidigung ausgesprochen hat. Zudem ist das Land im Verhältnis zur Wirtschaftskraft der größte Unterstützer der Ukraine.
Das Land will bis 2024 umgerechnet 3,5 Prozent seines BIP in Verteidigungsgüter und -projekte investieren und ist damit nach Polen das Land mit den zweithöchsten Ausgaben in der EU.
Der Chef der estnischen Verteidigungsstreitkräfte erklärte Anfang dieser Woche, Tallin wolle in den kommenden Jahren ein noch höheres Ziel von fünf Prozent des BIP erreichen und drängt nun darauf, dass alle Mitgliedstaaten mindestens drei Prozent ihres BIP in die Verteidigung investieren.
Estland drängt zudem auf eine schnelle Verabschiedung des 100-Milliarden-Euro schweren Fonds zur militärischen Unterstützung Kiews, der durch gemeinsam ausgegebene Eurobonds finanziert werden könnte.
Polen hat seine Verteidigungsausgaben ebenfalls verdoppelt und wird 2024 voraussichtlich die höchsten Militärausgaben im gesamten NATO-Bündnis haben.
Obwohl der Fall relativ ähnlich wie jener von Estland gelagert ist, leitete die EU-Kommission allerdings trotzdem ein Defizitverfahren gegen Polen ein. Denn anders als im Falle Estlands konzertierten sich die Investitionen vor allem auf die Personalaufstockung, während das Investitionsniveau in anderen Bereichen nicht erhöht wurde.
Polen, das oft der künftige „größten Armee Europas“ zugerechnet wird, hat die Zahl seiner Militärbediensteten von 176.000 im Jahr 2022 auf wohl 216.100 im Jahr 2024 aufgestockt.
Die nächsten Schritte
Nach EU-Recht kann ein Defizitverfahren eingeleitet werden, wenn das Defizit eines Landes drei Prozent des jährlichen BIP übersteigt oder wenn der Schuldenstand im Verhältnis zum jährlichen BIP über 60 Prozent liegt.
Von den Mitgliedstaaten wird nun erwartet, dass sie bis zum 20. September „mittelfristige“ Finanzpläne vorlegen, in denen sie darlegen, wie sie die Einhaltung der Haushaltsvorschriften erreichen wollen. Länder der Eurozone, die sich weigern, die Vorgaben einzuhalten, können alle sechs Monate mit einer Geldstrafe von bis zu 0,05 Prozent des jährlichen BIP belegt werden.
In der Zwischenzeit wird die Kommission im Juli formelle Vorschläge für Empfehlungen vorlegen, die dann von den 27 Finanzministern der Eurozone geprüft werden, um bis November eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Mit den neuen Schuldenregeln der EU, die im April dieses Jahres in Kraft traten, wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt reformiert und an die neuen politischen Realitäten angepasst.
Sie halten an den ursprünglichen Defizit- und Schuldenschwellen des SWP von drei Prozent beziehungsweise 60 Prozent des jährlichen BIP fest, lockern jedoch die Anforderung zur schrittweisen Verringerung der Schuldenlast.
Länder mit einem Schuldenstand im Verhältnis zum BIP von über 90 Prozent müssen ihr Defizit demnach im Durchschnitt um einen Prozentpunkt pro Jahr senken, während Länder mit einem Schuldenstand zwischen 60 und 90 Prozent ihre Schuldenquote im Durchschnitt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr reduzieren müssen.
Die im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerten Schulden wurden 2020 ausgesetzt, um höhere Defizitausgaben während der Covid-19-Pandemie zu ermöglichen. Die Aussetzung wurde später bis 2024 verlängert, nachdem Russlands umfassende Invasion in der Ukraine im Februar 2022 die Energiepreise in der EU in die Höhe schnellen ließ.
Zusätzliche Berichterstattung von Aurelie Pugnet und Anna Brunetti.
[Edited by Anna Brunetti/Kjeld Neubert]