Datenschutz: EU-Regulierungsbehörde untersucht Internetwerbung [DE]

Google und andere Suchmaschinen könnten gezwungen werden, die Genehmigung von Nutzern einzuholen, wenn sie personenbezogene Daten erfassen, um diese für personalisierte Werbung zu nutzen.

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Google und andere Suchmaschinen könnten gezwungen werden, die Genehmigung von Nutzern einzuholen, wenn sie personenbezogene Daten erfassen, um diese für personalisierte Werbung zu nutzen.

Die nationalen Regulierungsbehörden für Privatsphäre kamen am Montag (7. April 2008) in Brüssel im Rahmen der Artikel 29-Datenschutzgruppe zusammen. Sie sagten, dass Suchmaschinen detaillierter darlegen sollten, inwiefern sie personenbezogene Informationen verwenden: Im Allgemeinen gelinge es den Suchmaschinen nicht, einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Zwecke zu geben, zu denen sie personenbezogenen Daten weiterverwenden, erklärten sie.

Die EU-Datenschutzrichtlinie, die für Suchmaschinen gilt, verpflichtet Datenverarbeiter dazu, „legitime“ Gründe für die Nutzung privater Informationen anzuführen. In jedem Fall dürfen derartige Daten nur mit Zustimmung der betroffenen Personen verwendet werden. In einem Bericht über Datenschutz und Suchmaschinen, der am Montag angenommen wurde, erklärten die nationalen Regulierungsbehörden der EU, dass es schwierig sei, rechtmäßige Gründe für personalisierte Werbung in Fällen zu finden, in denen Nutzer nicht ausdrücklich dafür unterzeichnet haben.

Der boomende Markt für personalisierte Werbung, den Google unumstritten beherrscht, könnte daher in Europa einen enormen Rückschlag erfahren, wenn der Grundsatz, auf den man sich auf europäischer Ebene geeinigt hat, in den Mitgliedstaaten Anwendung findet.

Die nationalen Regulierungsbehörden erklärten auch, dass der Zeitraum der Datenspeicherung, wenn diese rechtsmäßig ist, nicht länger als sechs Monate betragen sollte. Derzeit können Suchmaschinen Daten länger aufbewahren.

Die Verwendung von Cookies – kleine Dateien, die von Suchmaschinen auf den Computer der Nutzer gespeichert werden, um detaillierte Informationen über deren Internetverhalten zu erhalten – wird ebenfalls von den EU-Regulierungsbehörden geprüft. Sie sind der Meinung, dass die von den Suchmaschinen vorgesehenen Ablaufdaten für Cookies „übertrieben lang“ seien. In einigen Fällen werden sie über Jahre hinweg auf dem Computer des Empfängers gespeichert.