CBAM: EU einigt sich auf weltweit ersten CO2-Grenzzoll
Die EU-Verhandlungsführer:innen haben am frühen Dienstagmorgen (13. Dezember) eine Einigung erzielt, die Europa den Weg zur Einführung des weltweit ersten Zolls auf CO2-intensive Waren ebnen wird.
Die EU-Verhandlungsführer:innen haben am frühen Dienstagmorgen (13. Dezember) eine Einigung erzielt, die Europa den Weg zur Einführung des weltweit ersten Zolls auf CO2-intensive Waren ebnen wird.
Der sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) wird die Differenz zwischen EU-eigenen CO2-Preis und den in Drittstaaten widerspiegeln und so die europäische Industrie vor billigeren, CO2-intensiveren Produkten aus dem Ausland schützen.
Er wird zunächst für Importe von Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln und Strom sowie Wasserstoff gelten.
Die Regelung wurde einen Tag nach der Ankündigung der G7-Industriestaatengruppe vereinbart, einen „internationalen Klimaclub“ zu gründen, um eine umweltfreundlichere Industrie zu fördern.
„CBAM wird ein wichtiger Pfeiler der europäischen Klimapolitik sein. Sie ist einer der einzigen Mechanismen, die wir haben, um unseren Handelspartnern Anreize für die Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie zu geben“, sagte der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Mohammed Chahim.
Jozef Síkela, Industrie- und Handelsminister der Tschechischen Republik, die die Verhandlungen im Namen der 27 EU-Mitgliedstaaten führte, begrüßte das Abkommen ebenfalls als wichtigen Bestandteil der europäischen Klimaschutzmaßnahmen.
„Dieser Mechanismus fördert die Einfuhr von Waren durch Nicht-EU-Unternehmen in die EU, die die hohen Klimastandards der 27 EU-Mitgliedstaaten erfüllen“, sagte er.
„Dies wird eine ausgewogene Behandlung solcher Importe sicherstellen und soll unsere Partner in der Welt ermutigen, sich den Klimabemühungen der EU anzuschließen“, bekräftigte er.
Die Abgabe wird am 1. Oktober 2023 schrittweise eingeführt. Angefangen wird mit Meldepflichten für Produkte, bei denen ein CO2-Grenzzoll anfallen würde. Nach dieser Übergangszeit wird die volle Abgabe in Kraft treten.
Über das Ende der Testphase muss jedoch noch entschieden werden; dieses soll in weiteren Verhandlungen Ende der Woche erörtert werden.
Die Abgabe wird sich auf Importe von Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemitteln und Elektrizität beziehen und entspricht damit weitgehend dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission vom Juli 2021.
Nach der Einigung vom Dienstag wird sie auch für Wasserstoff, indirekte Emissionen unter bestimmten Bedingungen und einige nachgelagerte Produkte gelten.
Unternehmen, die diese Produkte in die EU einführen, müssen Zertifikate für die darin enthaltenen CO2-Emissionen kaufen, es sei denn, sie können nachweisen, dass diese Emissionen bereits durch die Klimagesetzgebung im Erzeugerland berücksichtigt wurden.
Im Laufe der Zeit wird die Abgabe die viel kritisierten Zertifikate ersetzen, die die EU-Industrie derzeit im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) kostenlos erhält.
„Sie ist eine Alternative zu unseren derzeitigen Maßnahmen zur Verlagerung von CO2-Emissionen, die es uns ermöglichen wird, das Verursacherprinzip auf unsere eigene Industrie anzuwenden“, sagte Chahim.
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Anwendungsbereich erweitert
In den Verhandlungen drängte das Europäische Parlament vor allem darauf, die Zahl der von der Abgabe erfassten Sektoren über den Vorschlag der Europäischen Kommission für 2021 hinaus zu erweitern.
Laut einem Dokument der EU-Kommission vom November, in dem die Möglichkeit der Einbeziehung weiterer Sektoren bewertet wurde, gelang es den Abgeordneten, Wasserstoff einzubeziehen. Wasserstoff wird extrem klimaschädigend, mit Kohle oder Gas hergestellt, oft in Drittstaaten.
Die Wasserstoffimporte der EU sind zwar derzeit recht gering, sollen aber in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Daher befand die Kommission, dass „die Einführung von Wasserstoff weniger komplex zu sein scheint als die Einbeziehung anderer Sektoren, die für eine Erweiterung in Frage kommen.“
Mit der Rückendeckung aus dem Berlaymont, und von Energieunternehmen wie EDF, konnte sich das Parlament somit in der Wasserstoff-Frage durchsetzen.
Dem Parlament ist es auch gelungen, Verarbeitungserzeugnisse wie Schrauben und ähnliche Artikel aus Eisen oder Stahl einzubeziehen.
Weitere nachgelagerte Produkte könnten nach einer Überprüfung vor Ablauf der Übergangsfrist hinzugefügt werden. Die Einbeziehung von organischen Chemikalien und Kunststoffen wird ebenfalls vor Ende der Übergangszeit geprüft.
Darüber hinaus wollte das Europäische Parlament indirekte Emissionen einbeziehen, die durch die Erzeugung der im Herstellungsprozess verwendeten Energie verursacht werden.
Dies erwies sich in den abschließenden, 10-stündigen Verhandlungen als großer Knackpunkt.
Letztendlich werden die indirekten Emissionen „unter bestimmten Umständen“ einbezogen, wobei noch weitere Arbeiten erforderlich sind, um die Einzelheiten festzulegen.
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Exporte und Ausstiegsdatum bleiben offen
Zwei der wichtigsten Elemente der Abgabe sind noch nicht entschieden. Dabei handelt es sich um den Zeitplan für das Inkrafttreten der Abgabe und die Frage, ob die EU-Ausfuhren, die nicht durch den Zoll geschützt sind, entschädigt werden sollen.
Beides wird in einer großen Verhandlungsrunde Ende dieser Woche im Rahmen der Gespräche zur Reform des EU-Kohlenstoffmarktes erörtert werden.
„Ich bin zuversichtlich, dass an diesem Wochenende das Bild für diesen Mechanismus vollständig sein wird“, sagte Nicu Ștefănuță, ein rumänischer Europaabgeordneter, der im Namen der zentristischen Gruppe „Renew Europe“ im Europäischen Parlament verhandelt.
„CBAM ist der Wegbereiter der EU für einen nachhaltigen Handel und wird sich positiv auf unser Ziel, das Pariser Abkommen zu erreichen, auswirken“, fügte er hinzu.
In der Zwischenzeit drängt die Industrie auf eine schrittweise Abschaffung der Freimengen und der Unterstützung für Exporte und warnt, dass die Abgabe sonst nicht verhindern kann, dass Unternehmen ihren Standort aus der EU verlagern.
„Eine robuste CBAM, die der Industrie hilft, wettbewerbsfähig zu sein, bedeutet einen schrittweisen Übergang von kostenlosen Zertifikaten zu einer vollständigen CBAM-Zertifizierung“, sagte AEGIS Europe, eine Industriegruppe, die mehr als 20 europäische Herstellerverbände vereint.
„Es erfordert auch eine praktikable und vertretbare Exportlösung auf WTO-Ebene und ein sehr ausgefeiltes und solides System zur Bekämpfung von Umgehungen“, fügte sie hinzu.
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[Bearbeitet von Frédéric Simon]