Bundestag fordert EU-weites Klonfleisch-Verbot
Der Bundestag macht mit vereinter Kraft Druck auf die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion sowie für eine klare Kennzeichnungspflicht einzusetzen.
Der Bundestag macht mit vereinter Kraft Druck auf die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelproduktion sowie für eine klare Kennzeichnungspflicht einzusetzen.
Koalition und Opposition im Bundestag haben sich geschlossen für ein EU-weites Verbot von Klonfleisch ausgesprochen. In einem am Freitag im Parlament einstimmig verabschiedeten Antrag fordern Union, SPD und Grünen die Bundesregierung auf, sich für eine entsprechende Regelung in Brüssel stark zu machen. Die Linken unterstützten die Forderungen und stimmten dem Antrag zu.
Das Klonen von Tieren mittels der Technik des Zellkerntransfers gehe mit erheblichen Risiken und Belastungen für die Klone und deren Ersatzmuttertiere einher, heißt es in dem Antrag. Nur ein geringer Prozentsatz der Klone erreiche das zuchtfähige Alter. Das Verbot soll zudem entsprechende Nahrungsmittelprodukte sowie den Import geklonter Tiere und deren Fleisch einschließen.
Der Antrag fordert auch eine klare Kennzeichnungspflicht von Klontieren, deren Nachkommen und daraus gewonnenen Produkten. Diese Produkte sollen nicht nur Lebensmittel, sondern auch Zuchtmaterialien wie Sperma, Eizellen und Embryonen umfassen.
Die Fraktionen gehen in ihrem Antrag davon aus, dass in Drittstaaten Klonen weiterhin erlaubt sei. Offen sei auch, ob eine WTO-konforme Einschra?nkung des Handels mo?glich sei. Deshalb ko?nnten Nachkommen von Klontieren insbesondere u?ber den Import von Zuchtmaterial schleichend Einzug in die europa?ische Tierzucht und Lebensmittelwirtschaft halten.
Die Fraktionen im Bundestag beziehen sich auf einem Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über das Inverkehrbringen von Lebensmittel von Klontieren. Demnach du?rften sowohl Zuchtmaterialen als auch Nachkommen von geklonten Tieren weiterhin ohne Beschra?nkung oder Kennzeichnung importiert, in den Verkehr gebracht (insbesondere gehandelt) und in der europa?ischen Nutztierzucht eingesetzt werden. Die fu?r die Lebensmittelerzeugung relevanten Nachkommen der geklonten Tiere wu?rden weiterhin innerhalb der EU geduldet. Lediglich das Klonen zur Lebensmittelerzeugung und der Import von geklonten Tieren und deren Fleisch sollen nach den Vorschla?gen der Kommission vorla?ufig verboten werden.
„Nicht alles, was in der Reproduktionstechnologie heute möglich ist, ist ethisch vertretbar“, sagt Wilhelm Priesmeier von der SPD-Fraktion. Obwohl Fleisch von Klonen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der europäischen Lebensmittelerzeugung verwendet werde, brauche man diese gesetzliche Regelung.