Bundesregierung löst "Frühwarnstufe" für Gaslieferungen aus
Nach der Forderung Russlands, deren Gexporte in Rubel ausgezahlt zu bekommen, hat Deutschland eine "Frühwarnung" vor einem möglichen Gasversorgungsnotstand ausgesprochen.
Nach der Forderung Russlands, deren Gasexporte in Rubel ausgezahlt zu bekommen, hat Deutschland eine „Frühwarnung“ vor einem möglichen Gasversorgungsnotstand ausgesprochen.
Mit dieser Maßnahme will sich Deutschland auf das Risiko einer Störung oder gar Unterbrechung der Erdgaslieferungen aus Russland vorbereiten.
„Ich habe heute nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die Europäische Kommission darüber informiert, dass die Bundesregierung die erste Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Frühwarnstufe, ausgerufen hat“, erklärte Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, am frühen Mittwoch (30. März).
Diese Meldung ist das bisher deutlichste Signal dafür, dass sich die EU nach der Verhängung von Sanktionen gegen Moskau nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine auf eine Störung der Gasversorgung vorbereitet.
Die Regierung erklärte, die Entscheidung sei direkt auf die russische Ankündigung zurückzuführen, für die Gaslieferungen der vergangenen Woche nur noch Rubel als Zahlungsmittel zu akzeptieren, und fügte hinzu, dass dies „einen Bruch der privaten Lieferverträge“ darstelle.
„Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe“, sagte er weiter. Die deutschen Gasspeicher sind derzeit zu etwa 25 Prozent gefüllt.
„Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren“, so die Bundesregierung.
Am Freitag (25. März) hatte Habeck gesagt, dass „jede eingesparte Kilowattstunde hilft“.
Infolge der Ausrufung der ersten Krisenstufe hat die Bundesregierung ein Krisenteam einberufen, um die Versorgungssicherheit zu „analysieren und zu bewerten“ und grünes Licht für zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu erteilen.
Das Krisenteam Gas setzt sich aus Vertreter:innen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Vertreter:innen der Bundesnetzagentur und des deutschen Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber und Mitgliedern aus den Bundesländern zusammen.
Das Krisenteam Gas wird von nun an regelmäßig zusammenkommen, „um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten“, schreibt das Bundesministerium.
Die Bundesregierung werde nicht in die Gasmärkte eingreifen und erklärte, dass es „vorerst“ keine Änderungen für die Verbraucher:innen anstehend würden, während sie hinzufügte, dass die Möglichkeit weiterer Energiepreiserhöhungen „nicht ausgeschlossen werden“ könne.
Es ist das erste Mal, dass die Bundesregierung eine Frühwarnung ausruft, nach der Ankündigung Italiens am 26. Februar, zwei Tage nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, und der Lettlands am 9. März. Am selben Tag hatte noch Österreich die Frühwarnstufe ausgerufen.
Nächste Schritte
Die heutige Frühwarnung steht im Einklang mit der EU-Verordnung zur Versorgungssicherheit von 2017, die zwei weitere Krisenstufen vorsieht.
In der zweiten Krisenstufe – der Alarmstufe – bereiten sich die Akteure darauf vor, von der Regierung reguliert zu werden, auch wenn die Marktteilnehmer weiterhin auf eigene Initiative auf eine Entspannung der Lage hinarbeiten werden. In Deutschland gibt es Netzbetreiberregelungen, die die Industrie dafür belohnen, die Produktion herunterzufahren, um in Zeiten von Nachfragespitzen Energie zu sparen.
Wenn der Markt alles versucht, um die Situation zu entspannen, oder „eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungslage eintritt“, kann die Regierung in der dritten und letzten Krisenstufe – der Notfallstufe – über die Situation entscheiden und der Staat in den Gasmarkt eingreifen.
Damit würde die Bundesnetzagentur die Verantwortung für die Verteilung der begrenzten Gasmengen des Landes übernehmen. Das würde bedeuten, dass zunächst bestimmte Industriesektoren, dann die gesamte Industrie und letztlich Haushalte und besondere Einrichtungen wie Krankenhäuser abgeschaltet werden könnten.
[Bearbeitet von Alice Taylor]