Bundesregierung erwägt Klage gegen EU-Taxonomie
Berlin wird einen umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zur Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen prüfen, bevor es eine mögliche Klage erwägt, so Vizekanzler Robert Habeck.
Berlin wird den umstrittenen Vorschlag der Europäischen Kommission, Atomkraft und Erdgas in die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen aufzunehmen, rechtlich prüfen lassen. Erst dann wird die Bundesregierung eine mögliche Klage erwägen, sagte Vizekanzler Robert Habeck am Montag (7. Januar).
Der Vorschlag der EU, Atomkraft und Erdgas fortan mit einem grünen Investitionslabel zu versehen, ist auf heftige Kritik gestoßen. Österreich und Luxemburg haben bereits angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen den Vorschlag zu erheben.
Nun erwägt auch Deutschland rechtliche Schritte. „Wir werden die Abstimmung im Europäischen Rat beobachten und dann werden wir prüfen, ob juristisch alles richtig und sauber ist“, sagte Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Das ist keine Ankündigung und kein Ausschluss“, fügte er hinzu.
„Die Position der Bundesregierung ist, dass es den zweiten Delegierten Akt nicht gebraucht hätte“, sagte Habeck vor Journalist:innen. Gemeint ist damit die Rechtsform des Vorschlags, ein Schnellverfahren, bei dem die EU-Länder der Europäischen Kommission legislative Befugnisse übertragen.
„Wir werden sehen, welche Mehrheitsverhältnisse sich im Rat bilden“, sagte Habeck bei seinem Besuch in Paris, wo er mit dem französischen Wirtschaftsminister Bruno Le Maire und der französischen Ministerin für den ökologischen Wandel, Barbara Pompili, zusammentraf.
„Danach wird zu entscheiden sein, ob die juristische Prüfung uns zu einer Klage führt oder nicht“, fügte er hinzu.
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Die Bundesregierung ist geteilter Meinung über die Aufnahme von Erdgas in die grüne Finanztaxonomie der EU. Während sich alle Parteien in ihrer Ablehnung der Atomenergie einig sind, sind die Grünen gegen die Aufnahme von Gas, während die SPD dafür ist.
Die Frage einer Klage liege zwar nun auf dem Tisch, bestätigte Steffen Hebestreit, der Chefsprecher der Bundesregierung, doch sie habe wenig Aussicht auf Erfolg.
„Hat die EU-Kommission also das Recht, so etwas zu regeln oder nicht?“, fragte er. „Meines Wissens könnte sich eine Klage ja nicht gegen den Inhalt einer solchen Regelung richten, sondern lediglich gegen die Rechtsgrundlagen.“
Die Europäische Kommission, im Auftrag der EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, scheint „rechtlich auf sicherem Terrain“, sagte er am 3. Januar vor Journalist:innen.
Habeck und seine grünen Ministerkolleg:innen in der Regierung haben jedoch keine andere Wahl und sind an einen Beschluss des grünen Parteitags vom Januar gebunden.
In dem am 28. und 29. Januar angenommenen Beschluss werden die grünen Minister:innen aufgefordert, „zu prüfen, ob der delegierte Rechtsakt haltbar ist und sofern er das nicht ist, eine eigene Klage gegen die Einstufung von Atomenergie und Erdgas in die EU-Taxonomie zu initiieren oder alternativ sich der Klage Österreichs und Luxemburgs in der Sache anzuschließen.“
Wird Spanien sich anschließen?
Während Österreich und Luxemburg klar ihre Absicht bekundet haben, die EU-Taxonomie vor Gericht anzufechten, hat sich Spanien bisher zurückgehalten.
Die Europäische Kommission habe einen „großen Fehler“ gemacht, als sie Atomkraft und Gas als „grüne Investitionen“ bezeichnete, sagte Teresa Ribera, die spanische Ministerin für den ökologischen Wandel.
Stattdessen solle man in erneuerbare Energien investieren, um das EU-Ziel der Kohlenstoffneutralität bis 2050 zu erreichen, sagte sie in einer Rede vor dem spanischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender „El Cafè d’idees“ am 4. Februar.
Sie sprach sich jedoch nicht ausdrücklich für rechtliche Schritte aus. Eine Entscheidung, sich der von Luxemburg und Österreich eingereichten Klage anzuschließen, würde vor allem eine klare rechtliche Analyse erfordern, bevor gehandelt wird.
Andere wiederum zeigen sich zuversichtlich, dass Spanien bereit ist, vor Gericht zu gehen.
„Spanien teilt Österreichs Position eins zu eins. Spanien sieht weder Kernenergie noch fossiles Gas in der Taxonomie und hat dies bereits sehr deutlich gemacht“, sagte Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler im November gegenüber EURACTIV.
Österreich hatte bereits im vergangenen Jahr eine rechtliche Analyse der EU-Taxonomie beauftragt. Dem Gutachten zufolge habe die Aufnahme von Atomkraft und Gas in die Taxonomie keine rechtliche Grundlage.
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[Bearbeitet von Frédéric Simon]