Bundeskartellamt: Google räumt Nutzern mehr Kontrolle über Daten ein
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Googles Datenverarbeitungsbedingungen am Donnerstag (5. Oktober) abgeschlossen. Der amerikanische Konzern verpflichtete sich hierbei, Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu gewähren.
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Googles Datenverarbeitungsbedingungen am Donnerstag (5. Oktober) abgeschlossen. Der amerikanische Konzern verpflichtete sich hierbei, Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu gewähren.
Im Dezember letzten Jahres wurde Googles Muttergesellschaft, Alphabet Inc., wegen seiner Nutzerbedingungen zur Datenverarbeitung vom Bundeskartellamt in einem Verfahren abgemahnt. Hintergrund ist, dass Google als einer der größten IT-Unternehmen den strengen Marktwettbewerbsauflagen des Wettbewerbsrechts (GWB) unterliegt.
Im Laufe des Verfahrens, konnte Google durch das Eingehen „hinreichend geeigneter“ Verpflichtungen, die Bedenken der Wettbewerbshüter ausräumen.
Googles Mutterkonzern verpflichtet sich nun unmissverständliche und informative Wahlmöglichkeiten für Google-Nutzerinnen und -Nutzer zur Verfügung stellen, damit diese sich für oder gegen eine dienstübergreifende Datenverarbeitung entscheiden können. Dabei verpflichtet sich Google den Nutzern mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Verwendung ihrer Daten zu gewähren und von manipulativen Auswahldialogen abzusehen.
„Künftig haben Nutzerinnen und Nutzer von Google-Diensten sehr viel bessere Wahlmöglichkeiten darüber, was mit ihren Daten geschieht, wie Google sie einsetzen darf und ob die Daten über Dienste hinweg genutzt werden dürfen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Damit verpflichtet sich der Tech-Gigant, bei seinen mehr als 25 aufgelisteten Dienste, darunter Gmail, Google Calendar, Assistant, Chrome Web Store und Google Photos, Nutzern die Wahlmöglichkeit zu geben, dienstübergreifende Datenverarbeitung, also das Zusammenführen von personenbezogenen Daten unterschiedlichster Dienstleistungen, abzulehnen.
„Die heute veröffentlichten Zusagen folgen diesem Ansatz, unsere Produkte weiterzuentwickeln, um den Erwartungen von Nutzerinnen und Nutzern sowie der Behörden gerecht zu werden“, sagte ein Google-Sprecher gegenüber Euractiv.
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Wettbewerbsverzerrung
Die neuen Verpflichtungen unterliegen dem wettbewerbsrechtlichen Rahmen des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB), das 2021 in Kraft trat. Dem Bundeskartellamt ist es durch Artikel 19a des GWB erlaubt, gegen wettbewerbswidrige Praktiken der Digitalunternehmen schneller vorzugehen.
„Daten sind zentral für zahlreiche Geschäftsmodelle der großen Digitalunternehmen. Die Sammlung, Aufbereitung und Kombination von Daten gehören zum Fundament der Marktmacht großer Digitalunternehmen“, erläutert Mundt.
Mit den Verpflichtungen möchte das Bundeskartellamt vermeiden, dass Googel bei der Datenverarbeitung personenbezogene Daten verschiedenster Google-Dienste und Drittanbietern zusammenführt oder wiederverwendet „ohne den Nutzenden eine ausreichende Wahlmöglichkeit anzubieten“.
Die Absicht des Bundeskartellamts liegt auch darin, die Marktmacht von Google einzugrenzen.
„Konkurrenten von Google verfügen nicht über diese Daten und haben daher gravierende Wettbewerbsnachteile“, so Mundt.
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EU-Regulierung
Das Äquivalent zum GWB ist auf EU-Ebene das Gesetz über digitale Märkte (DMA), welches in den EU-Staaten für einen fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Marktsektor sorgen soll.
Erst vor einem Monat hatte die EU-Kommission eine sogenannte „Gatekeeper“-Liste der Online-Unternehmen vorgestellt, die von den EU-Wettbewerbsregeln betroffen sind.
Seit September haben die Unternehmen mit zentralen Plattformdiensten, darunter Alphabet Inc., ein halbes Jahr Zeit, um den Regeln des DMA zu folgen oder Strafen von bis zu 20 Prozent des weltweit jährlichen Umsatzes zu zahlen.
Doch umfasst das DMA nicht alle Fälle, die den Wettbewerb verzerren. Das liegt daran, dass geringe Nutzerzahlen in der DMA-Definition nicht zu den „Very Large Online Plattform“ zählen.
„Die Plattformregulierung nach dem DMA deckt bei weitem nicht alle Dienste der Unternehmen mit Gatekeeper-Status und auch nicht alle Wettbewerbsprobleme ab. Es bleibt daher wichtig, neben der Durchsetzung des DMA die Wettbewerbsvorschriften weiter konsequent anzuwenden“, so Mundt.
Mit den Verpflichtungen ist das Verfahren gegen Googles Datenverarbeitung abgeschlossen, weitere Verfahren gegen Alphabet Inc. und andere Digital-Giganten stehen noch aus, dazu zählen Amazon, Apple, Facebook (Meta) und Microsoft.
„Wir freuen uns über den konstruktiven Austausch mit dem Bundeskartellamt, während wir daran gearbeitet haben, dessen Bedenken zu adressieren“, so der Google-Sprecher gegenüber Euractiv.