Bund und Länder finalisieren EU-Agrarreform, keine Einigung über Lockerungen
Die Agrarminister:innen von Bund und Ländern haben aller Voraussicht nach den Weg für die Genehmigung des deutschen Strategieplans zur Umsetzung der EU-Agrarreform freigemacht. Gespalten sind die Ressortchefs aber darüber, Umweltauflagen zu lockern.
Die Agrarminister:innen von Bund und Ländern haben aller Voraussicht nach den Weg für die Genehmigung des deutschen Strategieplans zur Umsetzung der EU-Agrarreform freigemacht. Gespalten sind die Ressortchefs aber darüber, Umweltauflagen zu lockern.
Die Sondersitzung der Minister:innen am Donnerstag (28. Juli) war eigens dazu einberufen worden, die Überarbeitung des Strategieplans für die neue Gemeinsame EU-Agrarpolitik (GAP) fertigzustellen, damit dieser möglichst ohne Umschweife bei der Kommission eingereicht werden kann.
Dieses Ziel erreichte die Konferenz. Weiterhin offen bleibt aber, ob Deutschland die von der EU-Kommission angebotene Option nutzt, 2023 angesichts des Ukrainekriegs den Anbau auch auf Brachflächen zu erlauben, die im Sinne der Biodiversität normalerweise unbewirtschaftet bleiben müssen.
“Sie sehen einen sehr zufriedenen Bundesagrarminister”, erklärte Minister Cem Özdemir im Anschluss an die Sitzung. “Wir haben den Strategieplan heute Gott sei Dank auf den Weg gebracht.”
Laut Özdemir handelt es sich bei der Fassung des Plans, die die Länder nun politisch bestätigt haben, bereits um das Ergebnis der Gespräche mit der EU-Kommission, sodass deren Genehmigung des Dokuments nun lediglich noch “Formsache” sei.
Man habe die “Vorarbeit” geleistet, um den Genehmigungsprozess bald abzuschließen und zügig Planungssicherheit für die Landwirt:innen zu schaffen, erklärte auch der derzeitige Vorsitzende der Konferenz, Sachsen-Anhalts Minister Sven Schulze (CDU).
Letzte Änderungen unter Zeitdruck
Mit den GAP-Strategieplänen sollen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die EU-Agrarreform auf nationaler Ebene ausgestalten wollen.
Anfang des Jahres musste der erste Entwurf der Pläne bei der Kommission eingereicht werden, die in der Folge detaillierte Beobachtungsschreiben an die Mitgliedstaaten sendete – 296 Anmerkungen machte die Behörde allein zum deutschen Plan.
Diese sollen mit der überarbeiteten Version des Plans beantwortet werden. Stimmt die Kommission dieser nun zu, ist das Dokument final genehmigt und kann 2023 wie geplant in Kraft treten.
“Wir haben die wichtigsten Fragen der Kommission beantworten können”, zeigte sich Özdemir überzeugt.
So sei beispielsweise beim Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, den sogenannten GLÖZ 2-Standards, im Sinne der Kommission nachgebessert worden. Außerdem sollen Blühstreifen laut Özdemir künftig länger auf der Fläche bleiben als ursprünglich geplant.
Grundlegende oder besonders weitreichende Änderungen waren aber angesichts des Zeitdrucks wohl nicht mehr möglich.
“Ich sage es ganz unumwunden: Beim Erbstück GAP hätte man sicherlich manches auch anders machen können”, so der Grünen-Politiker, dem bei Amtsantritt nur noch wenig Zeit geblieben war, Änderungen am von Vorgängerin Julia Klöckner entworfenen Plan vorzunehmen.
Um den Landwirt:innen Planungssicherheit zu verschaffen, habe man aber den Prozess “nicht in die Länge ziehen” wollen und die Kommission erkenne aber Deutschlands “politischen Willen an”, erklärte er weiter.
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Zankapfel Brachflächen
Trotz des Erfolgs bei der Fertigstellung des Strategieplans bleibt der Umgang mit den Folgen des Ukrainekriegs Streitthema zwischen Bund und Ländern.
Während laut dem Vorsitzenden Schulze eine Mehrheit der Landesminister:innen sich während der Sitzung dafür aussprachen, Umweltauflagen zu lockern und den Anbau auf Brachflächen zu temporär zu erlauben, zeigte sich Özdemir skeptisch und will die Option erst „genau prüfen.“
Vier Prozent der Ackerfläche müssen Landwirt:innen normalerweise laut der neuen GAP als Umweltmaßnahme brachliegen lassen, um keine Kürzungen der EU-Subventionen zu riskieren.
“Uns allen ist sehr bewusst, dass die Entscheidung der Kommission mit erheblichen Komplikationen verbunden ist”, betonte der Bundesminister.
Kommende Woche wolle das Ministerium daher auf Arbeitsebene technische Fragen rund um die mögliche Ausnahmeregelung besprechen und sich im Anschluss dann auf politischer Ebene austauschen.
Außerdem sieht Özdemir die Bewirtschaftung der Brachen als wenig effektiv für die Steigerung des verfügbaren Getreides und will zuvorderst darauf setzen, weniger Agrarprodukte zu verschwenden oder zur Tierfutter- oder Energieproduktion zu nutzen.
Den Ländern geht der Abwägungsprozess im Bundesministerium dagegen zu langsam.
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Fruchtwechsel aussetzen
“Fakt ist: Auch hier brauchen wir in den nächsten Tagen eine klare Aussage dazu, was wir unseren Bäuerinnen und Bauern entsprechend sagen können”, so Schulze. Angesichts der aktuellen Nahrungsmittelkrise zähle “jede Tonne Getreide, die produziert werden kann.“
Am Mittwoch hatte die EU-Kommission offiziell entschieden, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, bestimmte Umweltauflagen innerhalb der GAP 2023 auszusetzen.
Neben der Bewirtschaftung von Brachflächen geht es bei den aus Brüssel vorgeschlagenen Lockerungen auch um die Aussetzung sogenannter Fruchtfolgeregeln, die festlegen, welche Arten von Feldfrüchten in welcher Reihenfolge nacheinander auf einem Acker angebaut werden dürfen.
Für diese Idee hatte sich Özdemir selbst bei der Kommission starkgemacht und zeigte sich dementsprechend offen dafür, die Ausnahmeregelung in Deutschland umzusetzen.
So bringe die Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel alleine in Deutschland laut Thünen-Institut mehr zusätzliches Getreide als die Bewirtschaftung der Brachen in ganz Europa, betonte der Minister.
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