Bulgarien lehnt Auslieferung eines russischen Bürgers an Putin-Regime ab

Das Berufungsgericht in Sofia hat den Antrag der russischen Behörden auf Auslieferung eines russischen Bürgers, der des Betrugs beschuldigt wird, abgelehnt. Es hob die Entscheidung der Vorinstanz auf, wonach er an Moskau ausgeliefert werden sollte.

EURACTIV.bg
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In dem Beschluss der unteren Instanz entschieden die Richter:innen, dass er nicht vor ein außerordentliches Gericht gestellt und ausgeliefert werden könne, da das ihm vorgeworfene Verbrechen weder politischer noch militärischer Natur sei. [Shutterstock/corgarashu]

Das Berufungsgericht in Sofia hat den Antrag der russischen Behörden auf Auslieferung eines russischen Bürgers, der des Betrugs beschuldigt wird, abgelehnt. Damit wird ein gegensätzliches Urteil der Vorinstanz aufgehoben.

Sergey N. – geboren in Swerdlowsk, Russland und israelisch-russischer Doppelstaatsbürger – wurde im April von den russischen Behörden festgenommen, nachdem er des groß angelegten Betrugs beschuldigt wurde.

Er soll im Bereich der Kreditvergabe und des Erwerbs von ausländischem Eigentum betrügerische Geschäfte abgewickelt haben. Russland, das 2017 einen Haftbefehl gegen ihn ausstellte, will ihn unbedingt ausgeliefert bekommen.

Die bulgarische Staatsanwaltschaft plädierte ebenfalls für die Auslieferung.

In dem Beschluss der unteren Instanz entschieden die Richter:innen, dass er nicht vor ein außerordentliches Gericht gestellt werden müsse. Zusätzlich urteilten sie, dass Sergey N. ausgeliefert werden könne, da er weder politisch noch militärisch verfolgt werde.

„Die Auslieferung zielt nicht darauf ab, die Person aus Gründen wie beispielsweise Ethnizität, Religion, Nationalität, Geschlecht, Familienstand oder politischer Meinung zu verfolgen“, so die Richter:innen der unteren Instanz.

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass er in der Russischen Föderation Gewalt, Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sein wird“, fügten sie hinzu.

Das Berufungsgericht hob die obige Entscheidung jedoch auf.

Bereits im Fall von Alexey Alchin, einem Dissidenten im bulgarischen Exil, stellte das Berufungsgericht in Varna die Glaubhaftigkeit Russlands infrage. Denn das Land ist nicht mehr Mitglied im Europarat und hat sich seit September nicht mehr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt hat.

„Das Problem ist äußerst schwerwiegend, da die Russische Föderation trotz ihrer früheren Mitgliedschaft im Europarat in 90 Prozent der Fälle, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den letzten 10 Jahren Urteile gegen sie erlassen hat, die Entscheidungen nicht umgesetzt hat“, begründete das Gericht in Varna sein Urteil.

Auch in diesem Fall hatte die untere Instanz die Auslieferung genehmigt, obwohl Alchin ein Kriegsgegner, also ein politisch Verfolgter, ist.

Der Rat für Justiz und Inneres hat Anfang März einstimmig beschlossen, dass „Russlands Handlungen eine so schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts und internationaler Abkommen darstellen, dass sie die Entscheidung vieler Mitgliedstaaten rechtfertigen, Ersuchen Russlands und Belarus‘ um Zusammenarbeit in Strafsachen nicht zu berücksichtigen und sich die Entscheidung von Fall zu Fall vorzubehalten.“

Das bedeutet, dass Bulgarien seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine bisher alle russischen Auslieferungsersuchen abgelehnt hat.