Bulgarien gewährt russischem Kriegsdienstverweigerer kein Asyl

Bulgarien hat dem russischen Staatsbürger Alexander Stotzkij politisches Asyl verweigert. Er hatte sich an zahlreichen Protesten gegen Präsident Wladimir Putin und den russischen Einmarsch in der Ukraine beteiligt.

EURACTIV.bg
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Am Montag verweigerte das bulgarische Oberste Verwaltungsgericht der Stotzkij (Bild) den Flüchtlingsstatus mit der Begründung, dass es in Russland "keine Massenrepressionen" gebe. [Facebook Alex Stotzky]

Bulgarien hat dem russischen Staatsbürger Alexander Stotzkij politisches Asyl verweigert. Er hatte sich an zahlreichen Protesten gegen Präsident Wladimir Putin und den russischen Einmarsch in der Ukraine beteiligt.

Am Montag verweigerte das bulgarische Oberste Verwaltungsgericht Stotzkij den Flüchtlingsstatus mit der Begründung, dass es in Russland „keine Massenrepressionen“ gebe.

„Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass die offiziellen Behörden in der Russischen Föderation massive Repressionen gegen Bürger durchführen, die ihre Unzufriedenheit mit der Politik des Präsidenten (Putin) zum Ausdruck bringen“, so das Gericht.

Das bulgarische Gericht ist nicht davon überzeugt, dass dem jungen Russen in seinem Heimatland eine Mobilisierung oder Verhaftung droht.

Im Dezember 2022 gab der russische Staatsbürger an, eine Mobilisierungsankündigung an seiner Heimatadresse erhalten zu haben. Diese Tatsache wurde aus Sicht Stotzkijs vom Gericht nicht berücksichtigt.

„Er befürchtet, dass er nach seiner Rückkehr in sein Land wegen seiner abweichenden politischen Ansichten verfolgt oder mobilisiert werden könnte. Dies sind nur Vermutungen, die nicht durch Beweise gestützt werden“, heißt es in der Gerichtsentscheidung.

Stotzkij war mit einem Einjahresvisum legal nach Bulgarien eingereist, hatte aber Dokumente für den Flüchtlingsstatus vorgelegt. Seit er in Bulgarien ist, hat er an Protesten gegen die russische Aggression teilgenommen und ist in den Medien aufgetreten, wo er sich gegen Putins Vorgehen ausgesprochen hat.

Die Entscheidung des Gerichts berücksichtigt nicht die Tatsache, dass die Mitgliedschaft Russlands im Europarat im April 2022 beendet wurde, zwei Monate nach Beginn der Invasion in der Ukraine.

Dies bedeutet, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr für Russland gilt, was zusätzliche Risiken für den Schutz der Menschenrechte und der politischen Rechte in dem Land mit sich bringt.

Im vergangenen Jahr haben bulgarische Gerichte bei der Prüfung anderer Fälle die Resolutionen des Europäischen Parlaments zu den zunehmenden Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger in Russland berücksichtigt. Mit der jüngsten Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts werden die Positionen der EU-Institutionen dagegen außen vor gelassen.

„In Russland gibt es keine Verfolgung wegen einer anderen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Meinungen oder Überzeugungen“, so das bulgarische Gericht.

„Es tut mir leid, Alex Stotzky! Bulgarien ist ein ekelhafter russischer Sumpf“, schrieb Stotzkijs Anwalt Kamen Dobrew auf seinem Facebook-Profil.