Brüssel drängt erneut zu Belastungstests für Banken [DE]
Banken, die staatliche Beihilfen benötigen, um mit der Krise fertig zu werden, werden sich Belastungstests unterziehen müssen, so dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Restrukturierungspläne überprüft werden kann. Im Gegenzug werden sie länger öffentliche Finanzierung erhalten können als sonst, so neue Richtlinien die von der Europäischen Kommission herausgegeben wurden.
Banken, die staatliche Beihilfen benötigen, um mit der Krise fertig zu werden, werden sich Belastungstests unterziehen müssen, so dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Restrukturierungspläne überprüft werden kann. Im Gegenzug werden sie länger öffentliche Finanzierung erhalten können als sonst, so neue Richtlinien die von der Europäischen Kommission herausgegeben wurden.
Das neue Regelwerk das gestern (23. Juli 2009) bekannt gegeben wurde, wird nur auf Institutionen angewandt die Finanzhilfen bekommen haben, die zwei Prozent der gesamten risikogewichteten Aktiva überschreiten, liest eine Mitteilung der Kommission.
Banken die nur geringe Hilfen erhalten haben, aber in Großem Maße geschädigten oder faulen Krediten ausgesetzt sind, werden auch den neuen Regeln unterworfen. Die EU-Kommission hat bereits zehn Restrukturierungsplänen zugestimmt, seitdem im Oktober zu Krise zuschlug und weitere 30 Banken sind derzeit in Bearbeitung.
Die Banken die an den staatlich gesteuerten Garantieplänen teilnehmen oder von anderen kurzfristigen Maßnahmen profitieren, die darauf abzielen, die Wirtschaftskrise zu bekämpfen, werden von den neuen Richtlinien nicht betroffen, sagte die Kommission.
Der Plan sieht vor, dass stark geförderte Banken von den EU-Behörden näher untersucht werden. Der Restrukturierungsplan werde eine gründliche Diagnose der Probleme einer Bank beinhalten müssen, unter anderem einen Belastungstest und sofern anwendbar auch Details über die Behandlung von faulen Wertpapieren, so eine Mitteilung die von der EU-Kommission herausgegeben wurde.
Wie bereits erwartet (EURACTIV vom 17. Juli 2009) könnten diese Banken auch gezwungen werden, Aktiva zu verkaufen und womöglich ihre geografische Ausdehnung verkleinern, um rentabler zu werden. Brüssel unterstreicht jedoch, dass die Richtlinien nicht darauf abzielen, die Banken zum Rückzug aus den ausländischen Märkten zu bewegen. Andererseits bleibt die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes weiterhin eine Priorität.
Im Austasuch gegen diese straffere Kontrollordnung ist Brüssel bereit die Dauer der staatlichen Beihilfen vom derzeitigen zwei- bis dreijährigen Maximum auf ein Maximum von fünf Jahren anzuheben, liest das Dokument dem die Kommission zustimmte.
Individuelle Belastungstests sind ein entscheidender Teil der Richtlinien und Brüssel drängt zur Definition gemeinschaftlicher Prinzipien, um sie auf ganz Europa anzuwenden. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass Europa beginne eine gemeinsame Methodik für die Festlegung einer Szenarios des besten, des durchschnittlichen und des schlimmsten Falles zu entwickeln, sagte ein hochrangiger EU-Funktionär.
Er erkannte an, dass es nationale Besonderheiten gebe, so wie ein starkes Verlassen auf Bauaktivitäten wie in Spanien, oder „unnachhaltige Verwendung von Kreditkarten“, wie in Großbritannien, aber man denke nicht, dass es unmöglich sei, gemeinsame Kriterien zu definieren, fuhr der Funktionär fort.
Die Testergebnisse sollten aufgrund der hohen Marktempfindlichkeit der Information der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, lediglich das Verfahren zur Durchführung des Tests solle veröffentlicht werden, erklärte der Beamte.
Der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS) koordiniert zurzeit einen EU-weiten Belastungstest, der im September verabschiedet werden soll. Obwohl einige spezifische Banken einbezogen sind, wird der Test nur eine Überprüfung der Rentabilität des Bankensektors als Ganzes bieten. Die betroffenen Banken werden nicht beim Namen genannt, außer die Mitgliedsstaaten oder die Banken selbst entscheiden anders.