Brüssel bereitet Pläne für EU-"Wirtschaftsregierung" vor

Die Europäische Kommission will die wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten stärken, indem nationale Pläne zur Haushaltskonsolidierung mit Ausgaben in so genannten wachstumsfreundlichen Bereichen wie F&E und Bildung gekoppelt werden sollen. Dies geht aus einem Entwurf hervor, der EURACTIV vorliegt.

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Der Fahrplan für die Bildung der neuen EU-Kommission. [EPA]

Die Europäische Kommission will die wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten stärken, indem nationale Pläne zur Haushaltskonsolidierung mit Ausgaben in so genannten wachstumsfreundlichen Bereichen wie F&E und Bildung gekoppelt werden sollen. Dies geht aus einem Entwurf hervor, der EURACTIV vorliegt.

Im Entwurf des zehnjährigen Wirtschaftsplans "Europa 2020", der am 3. März offiziell vorgestellt werden soll, argumentiert die Europäische Kommission, dass die Länder der EU immer stärker voneinander abhängig seien. Dies treffe besonders auf die Länder der Eurozone zu.

Jüngste Ereignisse hätten verdeutlicht, dass die Reformen eines Landes – oder der Mangel an Reformen – Auswirkungen auf andere Länder hätten. Damit bezieht sich die Kommission auf die griechische Haushaltskrise, die zu spekulativen Angriffen auf den Euro geführt hat (EURACTIV vom 17. Februar 2010).

Die EU habe während der Wirtschaftskrise ihren Mehrwert für die Überwindung globaler Herausforderungen bewiesen, indem sie gemeinsame Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankwesens eingeleitet und ein europäisches Konjunkturprogramm beschlossen habe.

Doch die Kommission fordert auch, dass die haushaltspolitischen Sondermaßnahmen, die während der Krise beschlossen wurden und einige Länder fast in den Bankrott getrieben hätten, nun zur Wahrung von finanzpolitischer Stabilität zurückgenommen werden müssten.

Den Vorstellungen der Kommission zufolge sollte diese haushaltspolitische Konsolidierung in den meisten Ländern 2011 einsetzen. Bis 2013 sollte das Defizit in der Regel wieder unter 3% des BIP liegen.

In ihrer neuen Strategie schlägt die Kommission eine Verbindung von nationalen Konsolidierungsprogrammen und wachstumsorientierten Bereichen wie allgemeine und berufliche Bildung, F&E und Innovation sowie Investitionen in stärkere Vernetzungen etwa von schnellen Internetverbindungen oder Strom vor.

Nötig sei eine Strategie, um die EU zu einer intelligenten, umweltfreundlichen und integrativen Wirtschaft zu machen, die ein hohes Niveau an Beschäftigung, Produktivität und gesellschaftlichem Zusammenhalt liefere. Dies sei die Europa-2020-Strategie.

Fünf vorrangige Ziele, neun Vorreiterinitiativen

Der Entwurf schlägt einen "thematischen Reformansatz" vor und benennt fünf so genannte vorrangige Ziele, die an die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten angepasst werden sollen:

  • Ein Anstieg der Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 20-64 von derzeit 69% auf mindestens 75%.
  • Erhöhte Investitionen in F&E von derzeit 1,9% des europäischen BIP auf 3%, mit einer alternativen Zielsetzung für eine Verbindung von F&E und Innovation.
  • Der Rückgang des CO2-Ausstoßes um 20%, ein Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien auf 20% und ein Rückgang des Energieverbrauchs um 20%, alles bis zum Jahr 2020.
  • Ein Anstieg des Bevölkerungsanteils in der Altersgruppe 30-34 mit abgeschlossener Hochschulausbildung von derzeit 31% auf mindestens 40% im Jahr 2020.
  • Ein Rückgang der Armutsquote von derzeit 17% auf eine bisher nicht näher bezifferte Prozentzahl.

Einige dieser Zielsetzungen sind nicht neu und stammen bereits aus der vorigen langfristigen Wirtschaftsstrategie der EU, der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung. Andere Zielsetzungen wie die bezüglich erneuerbarer Energien und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes sind bereits von den EU-Mitgliedstaaten abgesegnet und in rechtsverbindlichen EU-Richtlinien festgeschrieben worden.

Der Plan sieht zudem neun so genannte Vorreiterinitiativen vor, die von einer europäischen "Innovationsunion" bis zu einer neuen "Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung" reichen.

Multilaterale Überwachungsmaßnahmen

Neu wären so genannte multilaterale Überwachungsmaßnahmen, die nationale Konsolidierungsmaßnahmen und makroökonomische Fragen zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung nationaler Haushaltszwänge umfassen würden.

Um dieses zu erreichen soll die Berichterstattung und Bewertung von Europa 2020 und dem Stabilitäts- und Wachstumspakt gleichzeitig erfolgen, damit – wie es die Kommission ausdrückt – Mittel und Ziele zusammengeführt werden.

Politikempfehlungen könnten dann sowohl unter dem rechtsverbindlichen Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie unter den thematischen Rubriken der nationalen Politikprogramme erfolgen, die den für die Lissabon-Agenda typischen weicheren Ansatz vertreten.

Die Mitgliedstaaten bestimmen

Um eine größere Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, was eine der größten Schwächen der Lissabon-Strategie darstellte, sollen sie dafür verantwortlich sein, die Umsetzung auf nationaler Ebene zu überwachen.

Über Fortschritte würde in regelmäßigen Abständen auf den Gipfeltreffen der EU-Regierungschefs berichtet werden. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs unter dem Vorsitz von Herman Van Rompuy.

Im Gegensatz zur derzeitigen Situation, wo der Europäische Rat das letzte Glied im Entscheidungsprozess der Strategie darstelle, solle der Rat künftig die Strategie anführen und ihre Umsetzung auf Grundlage von Vorschlägen und Berichten der Kommission überwachen.

Zudem wären das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber und die Zivilgesellschaft stärker beteiligt.

Die Regierungen sollen den fünf vorrangigen Zielen auf einem Gipfeltreffen im März zustimmen. Danach sollen nationale Zielsetzungen für das Ratstreffen im Juni vorbereitet werden, worauf Diskussionen über bestimmte Politikfelder – wie etwa Forschung und Entwicklung – im Herbst folgen sollen.

Daraufhin werden die Regierungen maßgeschneiderte Pläne gemäß ihrem Entwicklungsstand bei Forschungsinfrastruktur und -ausgaben erstellen müssen. Eine einheitliche Zielsetzung wurde ausgeschlossen, da die Unterschiede in den Entwicklungsniveaus zwischen den Mitgliedstaaten zu groß sind.