Brüssel will Verbrauchern mehr Kontrolle über Finanzdaten geben
Die Europäische Kommission plant Verbrauchern die Kontrolle über ihre Finanzdaten zu sichern. Hierzu soll ihnen der Zugang zu maßgeschneiderten datengesteuerten Produkten und Dienstleistungen ermöglicht werden.
Die Europäische Kommission plant, Verbrauchern die Kontrolle über ihre Finanzdaten zu geben. Hierzu soll ihnen der Zugang zu maßgeschneiderten datengesteuerten Produkten und Dienstleistungen ermöglicht werden.
Eine neue Verordnung soll die Rechte und Pflichten für den Zugang zu Finanzdienstleistungen festlegen und die Weiterverwendung von Daten regeln. Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlags soll am 28. Juni erfolgen, ein Entwurf konnte jedoch von EURACTIV eingesehen werden. Betroffen sind hiervon etwa Kontostände, verschiedene Arten von Investitionen, Rentenansprüche und Sachversicherungen.
Betreffen sollen die neuen Regeln Anbieter von Informationsdiensten und Finanzinstitute wie Banken, Investmentfirmen, Anbieter von Krypto-Assets, Versicherungsvermittler und Kreditratingagenturen.
„Kunden von Finanzinstituten, sowohl Verbraucher als auch Unternehmen, sollten eine effektive Kontrolle über ihre Finanzdaten haben. Sie sollten die Möglichkeit haben, von offenen, fairen und sicheren datengesteuerten Innovationen im Finanzsektor zu profitieren“, heißt es in dem Vorschlag.
Die Verordnung zielt darauf ab, datengesteuerte Geschäftsmodelle im EU-Finanzsektor zu fördern und individualisierte datengesteuerte Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Versicherungs-Dashboards, personalisierte Anlageberatung und Instrumente zur Überwachung der Altersvorsorge.
Mit der Verordnung will die Kommission auch Hindernisse für die gemeinsame Nutzung von Daten in der Union abbauen.
„Ein spezifischer und harmonisierter Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten ist […] auf Unionsebene notwendig. Nur so können wir den Bedürfnissen der digitalen Wirtschaft gerecht werden und Hindernisse für einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Daten beseitigen“, heißt es in dem Vorschlag.
Die Verordnung baut auf der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie auf, erlaubt jedoch die gemeinsame Nutzung einer breiteren Palette von Finanzdienstleistungsdaten, welche über Zahlungen hinausgehen.
Zugang, Nutzung und Weitergabe von Daten
Der Verordnung zufolge sollen die Kunden das Recht haben, „ohne Verzögerung, kostenlos, kontinuierlich und in Echtzeit“ und „auf der Grundlage eines einfachen Antrags auf elektronischem Wege“ auf ihre Daten zugreifen zu können.
Darüber hinaus können die Kunden die Dateninhaber auffordern, ihre Daten an die Datennutzer weiterzugeben. Diese hätten dann nur unter den mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen Zugang zu den Daten.
„Die Kunden sollten selbst entscheiden können, wie und von wem ihre Finanzdaten verwendet werden. Außerdem sollten sie das Recht haben, den Unternehmen Zugang zu ihren Daten zu gewähren, um Finanz- und Informationsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, wenn sie dies wünschen“, führt der eingesehene Text aus.
Um sicherzustellen, dass die Kunden ihre Daten verwalten können, fordert die Kommission die Dateninhaber auf, ein leicht auffindbares Übersichtsmenü für Genehmigungen einzurichten. Die Kunden können so die erteilten Genehmigungen überwachen und verwalten.
Dem Text zufolge soll die gemeinsame Nutzung von Daten nur im Rahmen obligatorischer Systeme für den Austausch von Finanzdaten erfolgen. Dabei sollen Dateninhaber, Nutzer und Verbraucherorganisationen zusammengebracht werden.
Diese Systeme würden von einem EU-Pass profitieren, damit diese in der gesamten Union verwendet werden können. Zudem soll eine „angemessene“ Entschädigung festgelegt werden, die die Kosten der Dateninhaber für die Bereitstellung der Daten an die Nutzer deckt.
Anbieter von Finanzdienstleistungen
Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, sollen laut Verordnung nur zugelassene Finanzinstitute und Anbieter von Finanzdienstleistungen Zugang zu den Daten erhalten. Diese Anbieter müssen bei den zuständigen nationalen Behörden eine Zulassung beantragen.
Die Zulassung kann von den zuständigen Behörden entzogen werden, wenn sie über einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt wird oder eine Gefahr für den Verbraucherschutz und die Datensicherheit besteht.
Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) wird hierfür beauftragt, ein elektronisches Register einzurichten. Darin werden die zugelassenen Anbieter von Finanzinformationsdiensten, die Anbieter, denen die Zulassung entzogen wurde, sowie laufende und beendete Systeme zum Austausch von Finanzdaten aufgeführt.
Kontrolle und Sanktionen
Für die Durchführung von Untersuchungen bei Verstößen gegen die Anforderungen sollen die Mitgliedstaaten zuständige Behörden einrichten. Die Behörden müssten in grenzüberschreitenden Fällen auch mit anderen zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten.
Die entsprechenden Behörden sind verfügt, Sanktionen und Strafen zu verhängen, einschließlich Verwaltungsstrafen und strengerer Sanktionen im Falle wiederholter Verstöße, und diese auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Dem Kommissionsvorschlag zufolge sollten die Sanktionen entsprechend der Schwere und Dauer des Verstoßes, dem Grad der Verantwortung, der Finanzkraft der Verantwortlichen und den mit dem Verstoß verbundenen Gewinnen und Verlusten verhängt werden.
Gemeinsame Nutzung von Aufsichtsdaten
Der Verordnungsentwurf enthält Regelungen für den freiwilligen Austausch von Daten. Damit sollen „doppelte Meldeanforderungen vermieden“ und der Meldeaufwand in der Union verringert werden.
Die Kommission müsste eine allgemeine europäische Informationsstelle einrichten, die den zuständigen Behörden alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.
Es ist jedoch noch nicht klar, ob die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von Aufsichtsdaten in den endgültigen Vorschlag aufgenommen werden.
Die Verordnung soll am 28. Juni von der Kommission vorgelegt werden und wird dann von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Sie wird unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein und sieht eine Überprüfung vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten vor.
Zusätzliche Berichterstattung von Luca Bertuzzi
[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]