Brüssel setzt ECT-Reformverhandlungen nach gescheiterter Abstimmung aus

Nachdem es den EU-Ländern nicht gelungen ist, eine Mehrheit für die Reform des Energiecharta-Vertrags (ECT) zu finden, wird die Europäische Kommission beantragen, die Modernisierung des Vertrags von der Tagesordnung des ECT-Gipfels am Dienstag (22. November) zu streichen.

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Der Vertrag, der seit 1998 in Kraft ist, sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen in den Medien, als der deutsche Energieriese RWE sich darauf berief, um von den Niederlanden eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro für den geplanten Kohleausstieg des Landes zu fordern. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/hamm-germany-august-24-2021-rwe-2046022982" target="_blank" rel="noopener">Lutsenko_Oleksandr / Shutterstock</a>]

Nachdem es den EU-Ländern nicht gelungen ist, eine Mehrheit für die Reform des Energiecharta-Vertrags (ECT) zu finden, wird die Europäische Kommission beantragen, die Modernisierung des Vertrags von der Tagesordnung des ECT-Gipfels am Dienstag (22. November) zu streichen.

Die Botschafter:innen der EU-Mitgliedstaaten trafen sich am Freitagabend, um über eine vorgeschlagene Reform des ECT-Vertrags von 1998 abzustimmen, eines internationalen Abkommens, das ursprünglich zur Förderung von Öl- und Gasinvestitionen im ehemaligen Sowjetblock gedacht war.

Nachdem sich Frankreich, Deutschland, die Niederlande und Spanien – einige der bevölkerungsreichsten Mitgliedstaaten – enthielten war es allerdings nicht möglich eine Stimmenmehrheit zu erlangen.

„Es wurde kein Kompromiss gefunden, und daher wurde die Entscheidung, die Modernisierung zu unterstützen, nicht angenommen“, sagte ein Sprecher des Rates der Europäischen Union.

Der Vertrag, der seit 1998 in Kraft ist, sorgte im vergangenen Jahr für Aufsehen in den Medien, als der deutsche Energieriese RWE sich darauf berief, um von den Niederlanden eine Entschädigung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro für den geplanten Kohleausstieg des Landes zu fordern.

Aktivist:innen prangerten diesen Schritt als Beweis dafür an, dass der Vertrag nicht mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar sei und reformiert oder abgeschafft werden müsse.

Die Europäische Kommission ist sich dessen durchaus bewusst und bezeichnete den ECT als „veraltet“, insbesondere in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen und die umstrittene Investor-Staat-Streitbeilegungsklausel des Vertrages.

Im Jahr 2019 begann die Kommission im Namen der EU mit den 53 Unterzeichnerstaaten des ECT über eine Reform zu verhandeln.

Dieser Reformprozess endete im Juni, als die Kommission einen Durchbruch in den Verhandlungen verkündete und einen geänderten Vertragstext vorlegte, der Bestimmungen zur Beendigung des Rechtsschutzes für neue Projekte im Bereich der fossilen Brennstoffe und einen zehnjährigen Ausstieg aus bestehenden Investitionen vorsah.

Die Reform stößt jedoch nicht unbedingt auf Zuspruch in den Mitgliedstaaten.

Inzwischeb haben Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Polen und Spanien bekundet aus dem Vertrag austreten zu wollen. Begründen tun sie das mit der Unvereinbarkeit der Charta mit den EU-Klimazielen, die einen beschleunigten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen vorsehen.

Vergangene Woche schlossen sich Slowenien und am Freitag schließlich auch Luxemburg an.

„Selbst wenn die Modernisierung des Energiecharta-Vertrags zu einigen Fortschritten führt, ist der Vertrag immer noch nicht mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar, da er weiterhin Investitionen in fossile und nukleare Energien schützt“, sagte Claude Turmes, Energieminister Luxemburgs.

Schlappe für die Kommission

Die Europäische Kommission ist ein entschiedener Befürworter der Reform.

Der modernisierte Vertrag enthalte Bestimmungen zur Beendigung des Rechtsschutzes für neue Investitionen in fossile Brennstoffe enthalte und wäre geeignet, Bedenken hinsichtlich des Rechts von Regierungen, zu Umwelt- und Klimazwecken zu regulieren, auszuräumen.

Darüber hinaus betonte das Berlaymont, dass eine 20-jährige Verfallsklausel, die sogenannte „Sunset-Clause“ unmittelbar nach dem Austritt der Länder aus dem Vertrag in Kraft treten würde, was bedeutet, dass Investitionen in fossile Brennstoffe während dieses Zeitraums auf jeden Fall weiterhin rechtlichen Schutz genießen dürften.

Auf Anfrage von EURACTIV erklärte die Europäische Kommission, sie habe die Abstimmung des Rates zur Kenntnis genommen.

„Die Europäische Kommission wird nun beantragen, die Verabschiedung der Modernisierung von der Tagesordnung der ECT-Konferenz am 22. November zu streichen“, sagte die EU-Exekutive in einer E-Mail-Erklärung.

Die Kommission wird die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten auf der für Dienstag anberaumten Konferenz der ECT-Vertragsstaaten vertreten, auf der der Reformprozess des Vertrages eingeleitet werden soll.

Für die Reform des Vertrags, zu dessen Unterzeichnern auch Länder wie Japan, Kasachstan und Usbekistan gehören, die sich gegen eine Reform sträuben, ist Einstimmigkeit erforderlich.

[Bearbeitet von Alice Taylor]