Brüssel genehmigt Entlastung der deutschen Industrie mit 27,5-Milliarden-Euro-Regelung

Die Europäische Kommission genehmigte am Freitag eine 27,5 Milliarden Euro schwere Regelung die es deutschen energieintensiven Unternehmen ermöglichen soll, die hohen Stromkosten zu bewältigen, die sich aus dem Kauf von Emissionsrechten auf dem CO2-Markt der EU ergeben.

Reuters
Alchevsk Iron and Steel Works in Alchevsk
Der Plan sieht vor, dass Unternehmen, die auf große Mengen an Strom angewiesen sind, von der Regierung einen Ausgleich für die "indirekten Emissionskosten" erhalten, das heißt für den Anteil ihrer Stromrechnung, der auf die CO2-Preise zurückzuführen ist. [EPA-EFE/SERGEI ILNITSKY]

Die Europäische Kommission genehmigte am Freitag eine 27,5 Milliarden Euro schwere Regelung, die es deutschen energieintensiven Unternehmen ermöglichen soll, die hohen Stromkosten zu bewältigen, die sich aus dem Kauf von Emissionsrechten auf dem CO2-Markt der EU ergeben.

Die Zustimmung der Kommission erfolgt im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften, die einen fairen Wettbewerb für Unternehmen im EU-Binnenmarkt mit seinen 27 Mitgliedstaaten gewährleisten sollen.

Geschaffen wurden diese Art der Subvention für die Industrie 2013, aus der Angst, dass energieintensive Unternehmen abwandern könnten.

Energieintensive Industrien beklagen schon seit Langem, dass sie für die von ihnen produzierten CO2-Emissionen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) – dem wichtigsten Instrument der EU zur Durchsetzung ihrer Klimapolitik – bezahlen müssen. Dies käme seinen Konkurrenten aus Nicht-EU-Ländern zugute, während die EU-Industrie dadurch einen Wettbewerbsnachteil erleide.

Da Russlands Einmarsch in der Ukraine die Energiekosten in die Höhe getrieben und in einigen Fällen eine Umstellung von Gas auf kohlenstoffintensivere Kohle verursacht hat, sind die Produktionskosten für die europäische Industrie gestiegen. Deutschland ist aufgrund seiner historischen Abhängigkeit von russischem Gas besonders gefährdet.

„Diese Regelung wird es Deutschland ermöglichen, die Auswirkungen der indirekten Emissionskosten auf seine energieintensiven Industrien zu verringern. So wird das Risiko reduziert, dass die betroffenen Unternehmen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen verlagern“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.

Die Kommission billigte auch ähnliche, aber geringere Regelungen in den Niederlanden und Finnland.

Der Plan sieht vor, dass Unternehmen, die auf große Mengen an Strom angewiesen sind, von der Regierung einen Ausgleich für die „indirekten Emissionskosten“ erhalten, das heißt für den Anteil ihrer Stromrechnung, der auf die CO2-Preise zurückzuführen ist.

Die Ausgleichszahlungen werden den berechtigten Unternehmen für Kosten gewährt, die zwischen 2021 und 2030 anfallen, wobei die letzte Zahlung im Jahr 2031 erfolgen soll. Der Beihilfehöchstbetrag wird in den meisten Fällen 75 Prozent der entstandenen indirekten Emissionskosten betragen.

Um für eine Entschädigung infrage zu kommen, müssen die Unternehmen entweder Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen oder mindestens 30 Prozent ihres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen decken.

Außerdem müssen sie ab 2023 zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags tätigen, die darauf abzielen, ihren Energieverbrauch zu senken und ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren.

[Bearbeitet von Barbara Lewis]