Briten fordern EU-Mindestpreis für Kohlendioxid
Zur Ankurbelung von Investitionen in umweltfreundlichen Branchen fordert ein einflussreicher britischer Parlamentsausschuss strengere Begrenzungen des Treibhausgasausstoßes sowie einen Mindestpreis für CO2-Emissionen und ruft die Regierung zum Einschreiten auf.
Zur Ankurbelung von Investitionen in umweltfreundlichen Branchen fordert ein einflussreicher britischer Parlamentsausschuss strengere Begrenzungen des Treibhausgasausstoßes sowie einen Mindestpreis für CO2-Emissionen und ruft die Regierung zum Einschreiten auf.
Der Prüfungsausschuss Umwelt (Environmental Audit Committee) gab einen Bericht heraus, nach dem der derzeitige EU-Kohlendioxidpreis von etwa 15 Euro pro Tonne zu niedrig sei, um Investitionen in umweltfreundliche Technologien und Energieeffizienz attraktiv zu machen.
Den Untersuchungen zufolge müsste der Preis bei mindestens 100 Euro pro Tonne liegen, um ausreichende Investitionen für einen Richtungswechsel zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft auszulösen.
Zu viele Zertifikate
Nach der Wirtschaftskrise seien die Kohlendioxidpreise innerhalb des Emissionshandelssystems der EU (EU ETS, siehe EURACTIV Links Dossier) zusammengebrochen. Dadurch sei auch das System auch für den Zeitraum 2008-2012 unterminiert worden, nachdem in der ersten Handelsrunde deutlich zu viele Zertifikate zugeteilt worden seien. Zwischen Juli 2008 und Februar 2009 fielen die Preise für Zertifikate von 29 Euro pro Tonne CO2 auf nur 8 Euro pro Tonne CO2.
"Der Emissionshandel sollte eigentlich bei der Bekämpfung des Klimawandels helfen, aber derzeit ist der Preis für Kohlendioxid einfach nicht hoch genug, um das zu gewährleisten", sagte der britische Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Tim Yeo.
Problem könnte über 2020 hinaus bestehen
Der Bericht warnte davor, dass das Problem über 2012 hinaus bestehen könnte, obwohl das System weiter angezogen werden soll, indem westeuropäische Stromkonzerne ihre gesamten Ausstoßrechte ersteigern werden müssen. Da den Unternehmen jedoch mehr Rechte zugeteilt wurden, als sie während der Rezession nutzen können, könnte eine Hortung und spätere Verwendung dieser überschüssigen Rechte das System laut Bericht weiterhin unterminieren.
Ein vom nationalen Rechnungshof im Rahmen der Studie in Auftrag gegebenes Papier zeigt zudem, dass die Hälfte der Emissionskürzungen zwischen 2008 und 2020 durch Ausstoßrechte abgedeckt werden könnte. Der Ausschuss sagte, ihm lägen Daten vor, nach denen einige Unternehmen während der zweiten Handelsrunde alle ihre erforderlichen Einsparungen erreichen könnten, ohne selbst ihre Emissionen zu kürzen.
"Wenn die Regierung wirkliche Investitionen in die Umweltbranche auslösen will, dann muss sie einschreiten, um den Verfall der Kohlendioxidpreise anzuhalten", so Yeo.
CO2-Mindestpreis als Lösung?
Der Ausschuss forderte die britische Regierung dazu auf, Druck auf die EU auszuüben, damit diese die ETS-Obergrenze entsprechend neuer Forschungserkenntnisse anzieht und regelmäßig überprüft. Zudem sollten Minister finanzielle Anreize für Unternehmen in Erwägung ziehen, damit diese freiwillig auf ihre Zertifikate verzichten.
Der Bericht forderte die Regierung auch zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten auf, um innerhalb des EU ETS einen Mindestpreis einzuführen, der zusammen mit dem Marktpreis für Kohlendioxid anzieht.
Die Kommission stand in der Vergangenheit Eingriffen in den Kohlendioxidmarkt skeptisch gegenüber, weil sie der Auffassung ist, dass die Finanzkrise nur vorübergehende Auswirkungen auf die Emissionsrechte haben wird (EURACTIV vom 3. März 2009).
Die Parlamentarier betonten, dass Großbritannien auch ohne Unterstützung der EU handeln müsse. Daher forderten sie die Minister dazu auf, die Einführung einer britischen Kohlendioxidsteuer sowie eine Begrenzung der Ausstoßrechte zu erwägen.
"Wenn nötig, sollte Großbritannien bereit sein, einseitig in diesen Bereichen vorzugehen, um seine anhaltende Führungsrolle bei der Bekämpfung des Klimawandels unter Beweis zu stellen", so der Ausschuss.
Wachsamkeit bei internationalem Markt
Der Bericht geht davon aus, dass EU ETS nur dann eine wirksame Maßnahme zum Klimaschutz darstellen wird, wenn es langfristig mit Emissionshandelssystemen, die derzeit in anderen Regionen der Welt entstehen, zusammengeführt wird.
Allerdings müsse die EU bei Verbindungen zu Systemen vorsichtig sein, welche die Vergabe von Ausstoßrechten großzügiger gestalteten oder ihre kohlenstoffarmen Unternehmen stärker subventionierten. Gleiche Wettbewerbsbedingungen könnten nach Auffassung des Ausschusses durch eine Art "Wechselkurs" für Kohlendioxid geschaffen werden.
"Zusammen mit ihren europäischen Partnern müsste die Regierung sicherstellen, dass Systeme nicht ohne die sorgfältige Erwägung eines derartigen ‚Wechselkurses‘ zusammengeführt werden", betonte der Ausschuss.
Die EU erwägt derzeit die Einrichtung eines OECD-weiten Kohlendioxidmarkts bis 2015, für die eine transatlantische Integration ein erster Schritt wäre. Doch die Pläne des US-Präsidenten Barack Obama, ein bundesweites Emissionshandelssystem durch den amerikanischen Senat zu bringen, stecken derzeit in Schwierigkeiten und auch Australien steht vor ähnlichen politischen Hürden.
Die nächsten Schritte:
Bis 30. Juni 2010: Kommission soll Gesamtmenge der EU-weiten Ausstoßrechte für 2013 veröffentlichen.
Bis Dez. 2010: Kommission soll die erwartete Menge von Ausstoßrechten veröffentlichen, die während der dritten Phase des Systems versteigert werden sollen.
2013: Überarbeitetes System tritt in Kraft.
Hintergrund:
Seit 2005 müssen rund 10.000 große Industrieanlagen in der EU Genehmigungen kaufen und verkaufen, um Kohlendioxid ausstoßen zu dürfen.
Am 23. Januar 2008 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) für den Zeitraum 2013-2020 vor (siehe EURACTIV Links Dossier). Damit soll das Hauptinstrument der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und Erreichen ihres Ziels von Emissionskürzungen um 20 Prozent bis 2020 im Vergleich zum Niveau von 1990 weiterentwickelt werden.
Der Vorschlag ist Teil eines breiteren Energie- und Klimapakets, das eine Begrenzung der Emissionen bis 2020 auf 21 Prozent unter dem Niveau von 2005 vorschlägt. Zudem soll das System ausgeweitet werden, um mehr Branchen zu umfassen.
Unter dem revidierten System werden Stromproduzenten ab 2020 100 Prozent ihrer Emissionszertifikate ersteigern müssen.
LinksDossier: Das Emissionshandelssystem der EU [DE]
EURACTIV.com (Brüssel)