Bodenstrategie: Entscheidungen verbleiben bei Mitgliedstaaten [DE]

Am 22. September hat der Umweltkommissar Stavros Dimas eine Rahmenrichtlinie zum Schutz der Böden in der EU vorgestellt, die den Mitgliedstaaten viel Zeit und Spielraum lässt, Maßnahmen gegen die zunehmende Verschlechterung der Böden in der Europäischen Union zu ergreifen.

Am 22. September hat der Umweltkommissar Stavros Dimas eine Rahmenrichtlinie zum Schutz der Böden in der EU vorgestellt, die den Mitgliedstaaten viel Zeit und Spielraum lässt, Maßnahmen gegen die zunehmende Verschlechterung der Böden in der Europäischen Union zu ergreifen.

Nachdem die Kommission sich mit allen Stakeholdern beraten hat, hat sie am 22. September ihre Bodenschutzstrategie vorgestellt. Der Schutz der Böden ist die siebte und letzte Strategie, die im Rahmen des Sechsten Aktionsprogramms für den Umweltschutz vorgestellt wurden.

Bestandteile der Strategie sind:

Eine Mitteilung zur Erstellung eines zehnjährigen Arbeitsprogramms
Ein Entwurf einer Rahmenrichtlinie
Eine Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf deren wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und den Einfluss auf die Umwelt

Die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie legt gemeinsame Grundsätze, Ziele und Maßnahmen fest, gibt den Mitgliedstaaten aber keine konkreten Ziele vor. Als Antwort auf die benötigte Flexibilität und Subsidiarität verbleiben wichtige Entscheidungen bei den nationalen Regierungen. 

Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete bestimmen, wo es Risiken wie Erosion gibt. Des Weiteren müssen sie Berichte zum Zustand der Böden und Verzeichnisse kontaminierter Standorte auf ihrem Gebiet erstellen sowie nationale Sanierungsstrategien ausarbeiten.

Nach Schätzungen der Kommission belaufen sich die aus der Verschlechterung der Bodenqualität entstandenen Kosten bereits auf 7 bis 38 Mrd. Euro. Bei der Bewertung der Maßnahmen konnte die Kommission jedoch die Kosten für die Umsetzung der vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen nicht benennen.