GAP nach Einigung auf EU-Gipfel: Ein Budget mit bittersüßem Beigeschmack
Die endgültige Einigung über die Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die auf dem EU-Gipfel im Juli erzielt wurde, hinterließ einen bittersüßen Nachgeschmack.
Die endgültige Einigung über die Ausgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die auf dem EU-Gipfel im Juli erzielt wurde, hinterließ einen bittersüßen Nachgeschmack: Die befürchteten Kürzungen wurden zwar nicht vermieden, die Zahlen verbesserten sich jedoch im Vergleich zum Vorschlag der Kommission von 2018.
Nach 92 Stunden intensiver Verhandlungen in Brüssel einigten sich die Staats- und RegierungschefInnen der EU am 21. Juli auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU, der auch den Gesamtumfang der GAP-Ausgaben umfasst.
Der Agrarhaushalt für 2021-2027 wird sich auf 344 Milliarden Euro belaufen, etwa 20 Milliarden Euro mehr als das, was die EU-Exekutive in ihrem Vorschlag vom Juli 2018 vorgesehen hatte. Das ist allerdings deutlich weniger als der GAP-Haushalt 2014-2020, der sich auch ohne den britischen Beitrag auf insgesamt 383 Milliarden Euro belief.
Die erhöhten Agrarausgaben bedeuten einen Anstieg des Anteils der GAP am gesamten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der von 28 Prozent im ursprünglichen Vorschlag der Kommission auf die endgültigen 32 Prozent stieg.
Die vereinbarte Zuweisung von Haushaltsmitteln für Direktzahlungen an Landwirte und marktbezogene Ausgaben, die zusammen die erste Säule der GAP bilden, beträgt nun 258,6 Milliarden Euro.
Die Unterstützung für die ländliche Entwicklung, die als zweite Säule der GAP betrachtet wird, wurde auf 78 Milliarden Euro beziffert, mit zusätzlichen 7,5 Milliarden Euro aus dem „Next Generation EU“-Konjunkturprogramm (NGEU), also insgesamt 85,5 Milliarden Euro.
Die zweite Säule ist nach wie vor am stärksten von den Kürzungen betroffen, da die Beihilfen für die ländliche Entwicklung um 12,8 Prozent zurückgegangen sind, obwohl dies immer noch eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Kürzung von 28 Prozent darstellt, die im Entwurf der Kommission vorgesehen war.
Wie der GAP-Experte Professor Alan Matthews in seinem Blog capreform.eu bemerkte, ging Frankreich aus dem erhöhten Budget für die ländliche Entwicklung als klarer Gewinner hervor und gewann zusätzlich 1,6 Milliarden Euro.
Deutschland folgt mit einer zusätzlichen Bereitstellung von 600 Millionen Euro, während Italien und Spanien weitere 500 Millionen Euro erhalten werden.
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Next Generation EU
Die zusätzlichen 7,5 Milliarden Euro für die zweite Säule aus dem Konjunkturpaket der Kommission wurden dafür vorgesehen, die EU-Agrarpolitik umweltfreundlicher zu gestalten und einen Teil der „Farm to Fork“-Strategie (F2F), dem Flaggschiff der neuen Lebensmittelpolitik der EU, umzusetzen.
Obwohl sie als Teil der zweiten Säule betrachtet wird, hat die zusätzliche Hilfe für die ländliche Entwicklung in der „Next Generation EU “ andere rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf ihren Zeitplan.
Als Teil der Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise müssen diese Mittel rasch bereitgestellt werden. Alle rechtlichen Verpflichtungen müssen bis zum 31. Dezember 2023 eingegangen werden, damit alle Zahlungen vor dem 31. Dezember 2026 ausgezahlt werden können.
Darüber hinaus müssen 70 Prozent der Zuschüsse im Rahmen des Recovery Fund in den ersten zwei Jahren bereitgestellt werden.
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Mehr als nur Zahlen
Die endgültige Vereinbarung beschränkte sich nicht nur auf die GAP-Zahlen, sondern enthält auch einige wesentliche Bestimmungen darüber, wie das Agrarbudget zugewiesen wird.
Von besonderer Bedeutung ist die Einrichtung eines Reservefonds für Krisenfälle, um die Stabilisierung des Sektors im Falle von Krisen in der landwirtschaftlichen Produktion zu bewältigen.
Das Instrument existierte bereits, wurde aber nie eingesetzt, da seine Auslösung nach den bisherigen Regeln zu entsprechenden Kürzungen der Direktzahlungen geführt hätte.
Die Entkopplung dieses Sicherheitsnetzes mit der Kürzung der Direktzahlungen wird seine Aktivierung für die Mitgliedsstaaten und Landwirte attraktiver machen.
Der Krisenfonds wird 450 Millionen Euro pro Jahr umfassen. Die ungenutzten Beträge werden auf das Jahr 2021 übertragen, um die Reserve zu bilden.
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Es wurden auch sehr günstige Kofinanzierungssätze von 85 Prozent für weniger entwickelte Regionen sowie ein Kofinanzierungssatz von 80 Prozent für Umwelt-, Klima- und andere Managementverpflichtungen festgelegt.
Die externe Konvergenz, die von einigen Mitgliedsstaaten in Frage gestellt wurde, wird voranschreiten, aber nur langsam.
Dieses mit der GAP-Reform 2013 eingeführte Konzept zielt darauf ab, die Unterschiede in der durchschnittlichen Zahlung pro Hektar nach der EU-Osterweiterung von 2004 zu verringern. Dieser Prozess soll schrittweise gleiche Direktzahlungen für alle Mitgliedsstaaten ermöglichen.
In der Schlussfolgerung des Gipfels heißt es, dass Mitgliedsstaaten mit Zahlungen pro Hektar unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts die Hälfte der Lücke zwischen ihren derzeitigen durchschnittlichen Direktzahlungen in sechs gleichen Schritten ab 2022 schließen werden.
Die Flexibilität zwischen den beiden Säulen ist auf 25 Prozent festgelegt, mit zusätzlichen Transfers von 15 Prozent von der Direktzahlung auf die ländliche Entwicklung für Interventionen, die auf spezifische umwelt- und klimabezogene Ziele ausgerichtet sind. Zwei Prozent sind für Interventionen zugunsten von Junglandwirten vorgesehen.
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[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Britta Weppner]