Berlin und Wien gegen EU-weites Verbot anzreizbasierter Finanzberatung
Finanzminister Christian Lindner und sein österreichischer Amtskollege Magnus Brunner drängen EU-Kommissarin Mairead McGuinness, anreizbasierte Finanzberatung in der erwarteten Strategie der EU-Kommission für Kleinanleger nicht zu verbieten.
Finanzminister Christian Lindner und sein österreichischer Amtskollege Magnus Brunner drängen EU-Kommissarin Mairead McGuinness, anreizbasierte Finanzberatung in der erwarteten Strategie der EU-Kommission für Kleinanleger nicht zu verbieten.
Finanzberater stehen seit langem in der Kritik dafür, ihre Dienstleistungen für Kunden kostenlos zu erbringen, aber von den Unternehmen, die die Finanzprodukte anbieten, mit Provisionen entlohnt zu werden.
Die Befürchtung ist, dass die Finanzberater:innen bei einem solchen Vergütungsmodell nicht unbedingt einen Anreiz haben, Kleinanleger die besten und kostengünstigsten Finanzprodukte anzubieten, sondern jene Produkte, für die die Unternehmen bereit sind, die höchsten Provisionen zu zahlen.
Bei diesen Produkten handelt es sich wiederum häufig um Produkte mit hohen Verwaltungsgebühren, die auf den Kleinanleger abgewälzt werden.
Aus diesem Grund haben die Niederlande und das Vereinigte Königreich dieses provisionsbasierte Modell der Finanzberatung verboten, und die EU-Kommission prüft, ob sie das Gleiche in der gesamten EU tun sollte.
Es wird erwartet, dass die EU-Kommission Anfang Mai Vorschläge vorlegen wird, die auch ein Verbot der provisionsbasierten Finanzberatung beinhalten könnte.
Druck aus Deutschland und Österreich
Der Lobbydruck gegen ein solches Verbot finanzieller Anreize ist jedoch groß, da dieses das Geschäftsmodell von Finanzberatern wie Banken und unabhängigen Finanzberatern ebenso erschüttern würde wie das Geschäftsmodell von Investmentfonds, die ihre Produkte derzeit über diese Berater verkaufen.
Druck kommt auch von höchster Ebene.
Am 28. Dezember 2022 schickte Bundesfinanzminister Christian Lindner einen Brief an McGuinness, in dem er erklärte, er sei „sehr besorgt über die Diskussion, als Teil der Strategie möglicherweise ein generelles Verbot von Anreizen vorzusehen.“
In dem Brief, der EURACTIV vorliegt, argumentiert Lindner, dass „der derzeitige Rahmen es ermöglicht, verschiedene Arten von Finanzberatung anzubieten, während die Entscheidung über die in Anspruch genommene Beratung und die Form ihrer Vergütung dem Kleinanleger überlassen bleibt.“
„Ich bin sehr besorgt, dass ein generelles Verbot die Anlageberatung in den Fällen behindern würde, in denen sie am meisten benötigt wird.“
Am 31. Januar dieses Jahres bekräftigte Brunner dieses Argument, ebenfalls in einem Schreiben an McGuinness, und erklärte, dass „eine große Anzahl von Kleinanleger:innen den Zugang zur Anlageberatung verlieren würde“, wenn Anreize verboten würden.
Markus Ferber, ein deutsches Mitglied des Europäischen Parlaments für die Mitte-Rechts-Partei EVP, sandte ebenfalls Briefe an McGuinness, in denen er davor warnte, dass ein Verbot von Anreizen Kleinanleger von einer professionellen Anlageberatung abschneiden könnte.
Die Antwort der EU-Kommissarin
EURACTIV liegt außerdem einer der Briefe vor, die Kommissarin McGuinness am 21. Dezember 2022 verschickte und in denen sie Ferber die Argumentation der Kommission erläuterte.
„Unsere Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Kleinanleger:innen im Rahmen des anreizbasierten Modells oft Produkte verkauft werden, die teurer sind als andere, billigere Alternativen auf dem Markt“, heißt es in dem Schreiben.
„Produkte, für die Anreize gezahlt werden, sind im Durchschnitt etwa 35 Prozent teurer als Anlageprodukte, für die keine Anreize gezahlt werden“, heißt es weiter.
McGuinness argumentiert auch, dass die Produktkosten in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich, die ein Verbot der anreizbasierten Finanzberatung eingeführt haben, gesunken sind.
„Während es eine Verlagerung von Beratungsdienstleistungen hin zu reinen Ausführungsdienstleistungen und Portfoliomanagement gegeben hat, hat das Verbot von Anreizeffekten im Allgemeinen nicht zu einem Rückgang der Kleinanlegerinvestitionen geführt“, schreibt McGuinness.
Zu dem Argument, dass Kleinanleger:innen eine Möglichkeit bräuchten, günstigen oder kostenlosen Zugang zu professioneller Finanzberatung zu erhalten, schrieb McGuinness: „Tatsächlich zahlen Kleinanleger:innen bereits jetzt für Beratung als Teil der integrierten Produktkosten, auch wenn sie sich dessen vielleicht nicht bewusst sind.“
Subventionierung von Banken
Ferber warnte auch davor, dass sich die Banken derzeit „in einer Zwangslage“ befänden und dass die Einnahmen aus Anreizen einen wichtigen Teil der Einnahmen der Banken ausmachten, der für die Aufrechterhaltung ausgedehnter Filialnetze verwendet werde, die nicht gefährdet werden dürften.
Darauf erwiderte McGuinness, dass „die Kosten für die Aufrechterhaltung von Filialnetzen nicht von Kleinanlegern getragen werden sollten, die, wie Sie andeuten, Bankfilialen subventionieren würden.“
Ob die EU-Kommission nach dem Druck der Banken und des deutschen und österreichischen Finanzministeriums ein Verbot der anreizbasierten Finanzberatung vorschlagen wird, ist noch nicht sicher.
In ihrem Schreiben an Ferber von Ende Dezember 2022 erklärte Kommissarin McGuinness: „Die Beibehaltung des anreizbasierten Systems könnte nicht das beste Ergebnis liefern, insbesondere im Fall von Kleinanlegern.“
In einer Rede vor dem Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments am 24. Januar 2023 bekräftigte sie, dass sie wolle, „dass Verbraucher Zugang zu Finanzberatung haben, aber einseitige Beratung dient auch ihnen nicht.“
Mit Verweis auf die Briefe, die sie von MdEP Ferber erhalten hatte, sagte sie: „Es gibt gute Argumente auf beiden Seiten. Aber ich denke, es ist gut, sich in die Nesseln zu setzen und etwas zum Besseren zu verändern.“