Berlin lässt sich mit Energiebericht Zeit
Bis zum 31. Juli hätte die Bundesregierung der EU einen Bericht zur Versorgungsssicherheit im Stromsektor vorlegen müssen. Das ist bis heute nicht geschehen. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf Verzögerungen bei den externen Gutachtern. Greenpeace hält die Begründung für unglaubwürdig. "Man wollte weiterhin so tun, als ob ohne Laufzeitverlängerung die Lichter ausgehen", sagt Greenpeace-Experte Tobias Münchmeyer gegenüber EURACTIV.de.
Bis zum 31. Juli hätte die Bundesregierung der EU einen Bericht zur Versorgungsssicherheit im Stromsektor vorlegen müssen. Das ist bis heute nicht geschehen. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf Verzögerungen bei den externen Gutachtern. Greenpeace hält die Begründung für unglaubwürdig. „Man wollte weiterhin so tun, als ob ohne Laufzeitverlängerung die Lichter ausgehen“, sagt Greenpeace-Experte Tobias Münchmeyer gegenüber EURACTIV.de.
Knapp acht Wochen nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist hat Deutschland einen Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit im Stromsektor noch nicht an die EU-Kommission übermittelt. Man gehe davon aus, dass der Bericht "in Kürze" bei der Behörde eingehe, so eine Kommissionssprecherin gegenüber EURACTIV.de. Deutschland muss der EU-Kommission den Bericht alle zwei Jahre übermitteln, wie es die sogenannte "Elektrizitäts-Richtlinie" (2003/54/EG) vorschreibt (EURACTIV.de vom 28. August 2010). Zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren wollte sich die Kommission nicht erneut äußern.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte am Freitag (17. September) auf Anfrage von EURACTIV.de, die Veröffentlichung des Monitoringberichts zur Versorgungssicherheit werde sich bis in den Herbst 2010 verschieben. Die Begründung: "Einzelne Bestandteile des Berichts konnten noch nicht fertig gestellt werden, da sie auf einem externen Gutachten beruhen. Bei der Erstellung des Gutachtens durch das beauftragte Institut ist es zu Verzögerungen gekommen, da dieses auch an anderen Gutachten beteiligt ist und die gleichzeitige Fertigstellung aller Gutachten nicht gewährleisten konnte." Mit dem Bericht ist das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) betraut, dem nun der schwarze Peter zugeschoben wird.
Greenpeace hält diese Argumentation für unglaubwürdig. "Meine Vermutung ist, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem EWI zu verstehen gegeben hat, dass der Bericht vom Zeitpunkt nicht gut passt, und später erscheinen soll", sagte Greenpeace-Experte Tobias Münchmeyer gegenüber EURACTIV.de.
EWI: "Keine Verzögerungstaktik"
Greenpeace vermutet einen politischen Hintergrund. Der Bericht habe der Regierung vor dem Beschluss zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken nicht ins Konzept gepasst. "Das Bundeswirtschaftsministerium war es in der überaus kontroversen Debatte um die Zukunft der Atomkraft überhaupt nicht Recht, einen Bericht vorzulegen, aus dem zweifelsfrei hervorgegangen wäre, dass Deutschland bei dem ursprünglich vorgesehenen Atom-Ausstieg keine Energieversorgungslücken zu befürchten hat", so Münchmeyer. "Man wollte weiterhin so tun, als ob ohne Laufzeitverlängerung die Lichter ausgehen". Der Monitoring-Bericht von 2008 sieht keine Versorgungslücke, wäre es bei dem unter der rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Atom-Ausstieg geblieben.
Das EWI bestreitet die politische Enflussnahme auf den Veröffentlichungstermin des neuen Berichts. "Es gibt keine Verzögerungstaktik", sagte eine Sprecherin des EWI gegenüber EURACTIV.de, "weder bei uns, noch von Seiten des Ministeriums".
Greenpeace hat am Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das BMWi eingereicht. "Wirtschaftsminister Rainer Brüderle bricht deutsches Recht, nur um zu vertuschen, dass wir die Atomkraft in Deutschland nicht mehr brauchen", so Münchmeyer.
awr
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Mehr zum Thema
EURACTIV.de: Energiebericht – Deutschland verletzt EU-Pflicht (25. August 2010)
Infromationen
BMWi: Monitoring-Bericht zur Versorgungssicherheit im Bereich der Elektrizitätsversorgung in Deutschland 2008 (11. August 2008)
Deutschland: Energiewirtschaftsgesetz (EnGW)
Bundesregierung: Nationaler Energieaktionsplan 2010-2020 (4. August 2010)
EU: Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (26. Juni 2003)
Greenpeace: Klage gegen das BMWi wegen Verletzung der Berichtspflicht gem. § 63 EnWG (23. August 2010)