Berlin beschließt Regeln für Ratings
Die seit der Finanzkrise umstrittenen Rating-Agenturen müssen sich an schärfere Regeln halten. Deutschland setzt entsprechende EU-Vorgaben um. Zugleich wird der Ruf lauter, die Macht der Bewertung in staatliche Hände zu legen.
Die seit der Finanzkrise umstrittenen Rating-Agenturen müssen sich an schärfere Regeln halten. Deutschland setzt entsprechende EU-Vorgaben um. Zugleich wird der Ruf lauter, die Macht der Bewertung in staatliche Hände zu legen.
Bei besonders schweren Verstößen gegen die neuen EU-Regeln müssen Rating-Agenturen mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro rechnen. Einen entsprechendenGesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die Höchststrafe kann zum Beispiel fällig werden, wenn "eine Ratingagentur trotz des Fehlens verlässlicher Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet oder ein vorhandenes Rating nicht zurückzieht." (Siehe S. 11)
Rating-Agenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Finanzprodukten sowie von Staatsschuldnern. Damit nehmen die privaten Unternehmen eine erhebliche Machtposition ein. Eine Herabstufung der Kreditwürdigkeit Griechenlands führte jüngst zum Beispiel zu einer zeitweiligen Schwäche des Euros. Der Rating-Markt wird beherrscht von den drei US-Agenturen Standard & Poors’s, Moody’s und Fitch. In der Finanzkrise wurde den Rating-Agenturen Versagen vorgeworfen.
Die Rating-Agenturen hätten "nach allgemeiner Auffassung (…) die schlechte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht und diese nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte", heißt es in einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums. "Die führenden Agenturen hatten die risikoreichen Kreditpakete, die die Finanzkrise um die ganze Welt getragen hat, viel zu lange viel zu gut bewertet und so ein System der vermeintlichen Sicherheit geschaffen."
Neue EU-Behörde wird Rating-Agenturen kontrollieren
Die EU-Ratingverordnung sieht vor, dass sich Agenturen registrieren müssen, damit ihre Bewertungen für aufsichtliche Zwecke in der EU verwendet werden können. Hierbei werden Auflagen gemacht. Ratingagenturen dürfen zum Beispiel keine Beratungsleistungen mehr für Unternehmen erbringen, die sie bewerten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird zunächst für die Beaufsichtigung der Ratingagenturen zuständig sein. Die Ratingagenturen müssen sich einmal jährlich einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterziehen, der der BaFin Bericht erstatten muss.
Die Befugnisse der BaFin sollen Anfang 2011 auf eine neue EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übergehen (Siehe EURACTIV.de vom 3. Dezember 2009). Ab Juni 2010 sollen die Agenturen bei der BaFin Registrierungsanträge stellen können.
SPD fordert weitere Schritte
Joachim Poss, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erklärte, die beschlossenen Regeln seien "ein Schritt in die richtige Richtung". Dass die Bundesregierung die entsprechenden EU-Vorgaben umsetze,sei aber eine Selbstverständlichkeit und noch kein eigener Verdienst.
Poss fordert Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu weiteren Schritten auf EU-Ebene auf. "Schäuble muss umgehend in Brüssel die Einrichtung einer europäischen Rating-Agentur vorantreiben." Eine solche europäische Rating-Agentur könnte sowohl die Bewertungsinformationen der privaten Agenturen überprüfen als auch die Bewertung von Kreditrisiken selbst vornehmen.
Dorothea Schäfer, Finanzmarktexpertin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), fordert auf EURACTIV.de ebenfalls, dass den privaten "Notengebern" eine öffentliche Rating-Agentur zur Seite gestellt wird. Fahrlässig hätten die drei großen privaten Rating-Agenturen Schrottpapiere überbewertet und den Beinahe-Kollaps des Finanzsystems mitverantwortet.
Alexander Wragge
Links
Bundesregierung: Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung. (Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen). (13. Januar 2010)
Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung zum Ausführungsgesetz der EU-Ratingverordnung (13. Januar 2010)
EU-Rat / EU-Parlament: Verordnung über Rating-Agenturen (16. September 2009)