Brexit: Barnier gegen Schwarzer-Peter-Spiel

Der Schutz der Bürgerrechte nach dem Austritt Großbritanniens sei eine moralische Pflicht, sagte der Brexit-Chefverhandler der EU Michael Barnier.

EURACTIV.com
State of the Union in Florence
EU Citizens' Rights: a Priority for the Negotiations with the UK Introduction: Michel Barnier, EU's chief Brexit negotiator, during The State of the Union 2017 in Florence, on Friday May 5, 2017 [[EPA]]

Der Schutz der Bürgerrechte nach dem Austritt Großbritanniens sei eine moralische Pflicht, sagte der Brexit-Chefverhandler der EU Michael Barnier in einer mit Beispielen und technischen Details gespickten Rede.

Auf einer Konferenz des Europäischen Hochschulinstituts (EUI) in Florenz unterstrich Barnier, die EU werde die zukünftigen Beziehungen zu Großbritannien erst diskutieren, wenn die 27 verbleibenden Mitgliedstaaten „sicher sind, dass alle ihre Bürger korrekt und human behandelt werden.“ Diese Sicherheit müsse in eine Vereinbarung aufgenommen werden, die der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterliegt.

Im Prinzip sei es einfach, sich mit den Briten auf Bürgerrechte zu einigen; schwierig werde es, diese Rechte in einen juristisch präzisen Text zu fassen. Trotzdem sei Rechtssicherheit für alle Bürger eine „Frage des Respekts“, so Barnier.

Er wies auch Vorwürfe zurück, EU-Mitgliedstaaten seien schuld daran, dass seit dem Brexit-Referendum im Juni 2016 weiterhin viele Unklarheiten bestehen. „Ich werde natürlich in allen Feldern konstruktiv und partnerschaftlich mit unseren britischen Freunden zusammenarbeiten, aber ich werde strikt sein, mich an die Anordnungen des Europäischen Rates und die Richtlinien der Kommission halten. Meine Position wird auf verlässlichen Anhaltspunkten und EU-Recht basieren”, erklärte er.

Die Europäische Kommission hatte letzten Mittwoch die Richtlinien veröffentlicht, die als Basis für die Verhandlungen mit Großbritannien dienen. Es wird erwartet, dass der Europäische Rat diese Vorschläge am 22. Mai ohne größere Änderungen annimmt. Wie von vielen EU-Offiziellen gefordert, werden Bürgerrechte und finanzieller Ausgleich für den Brexit in der ersten Phase der Verhandlungen diskutiert.

Um seinen Standpunkt deutlicher zu machen, zeigte Barnier verschiedene mögliche Zukunfts-Situationen auf, die die Verhandlungspartner bedenken müssten.

Peter aus Essex

Er gab das Beispiel von Peter, einem Doktoranden aus Essex, der im Jahr 2020 ein Stipendium erhält. Peter möchte dies nutzen, um vier Monate an der Universität Turin in einem gemeinsamen Projekt zum Thema Euroskeptizismus zu forschen.

Im Jahr 2020, also nach dem Brexit, wäre Peter ein Drittstaatsangehöriger, der nicht mehr durch EU-Sozial- und Krankenversicherungsgesetze geschützt ist. Um einem Menschen wie ihm Rechtssicherheit zu bieten, könnte Großbritannien sich dazu entscheiden, auch als Drittstaat die Vernetzung von Universitäten sowie gemeinsame wissenschaftliche Projekte weiter zu fördern. Dafür sei allerdings ein anderer gesetzlicher und finanzieller Rahmen als bisher vonnöten, erklärte Barnier.

Derzeit leben und arbeiten ungefähr 3,2 Millionen EU-Bürger im Vereinigten Königreich, und 1,2 Millionen britische Staatsangehörige in EU-Ländern. Insgesamt haben EU-Ausländer mehr in die britischen Steuer- und Sozialsysteme eingezahlt, als sie davon profitiert haben. Es sei tragisch, dass dieser Punkt in den Referendums-Kampagnen komplett auf taube Ohren gestoßen sei, so Barnier.