Aus Klebe-Fleisch wird "aus Fleischstücken zusammengefügt"
Nach einem dreijährigen Verhandlungsmarathon wird das EU-Parlament am Mittwoch voraussichtlich den Weg für eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ebnen. EURACTIV.de gibt einen Überblick, was Europas Verbraucher künftig erwartet.
Nach einem dreijährigen Verhandlungsmarathon wird das EU-Parlament am Mittwoch voraussichtlich den Weg für eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ebnen. EURACTIV.de gibt einen Überblick, was Europas Verbraucher künftig erwartet.
Nach langem Ringen haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission beim Thema Lebensmittelkennzeichnung auf einen Kompromiss geeinigt. Heute debattieren die Europaabgeordneten über den Kompromissvorschlag, am Mittwoch (6. Juli 2011) folgt die Abstimmung. Falls das Plenum der neuen Verordnung zustimmt, werden Lebensmittelverpackungen künftig etwas anders aussehen.
Die federführende Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Renate Sommer (CDU), hält den erzielten Kompromiss für ein vernünftiges Paket: Sowohl Verbraucher als auch der Lebensmittelsektor würden von der neuen Lebensmittelkennzeichnung profitieren.
Lebensmittelunternehmen befürchten trotz einiger Entschärfungen steigende Kosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Die Kosten dafür werden die Verbraucher zahlen müssen. Verbraucherschützer wiederum kritisieren die Zugeständnisse gegenüber der Nahrungsmittelindustrie.
1,2 Millimeter Schriftgröße
Wie technisch die Verordnung ist, zeigt der Streit um die Lesbarkeit der Pflichtinformationen. Die von den EU-Parlamentariern geforderte Mindestschriftgröße von drei Millimetern war der Kommission zu groß. Man einigte sich schließlich auf 1,2 Millimeter, die ein kleines x mindestens haben muss. Genau geregelt wird auch der Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, die Schriftart sowie die Abstände zwischen Buchstaben, Strichen und Zeilen.
Informationen für Allergiker
Enthalten Produkte Allergene, müssen diese künftig gekennzeichnet werden. Eine Extraliste, in der die betreffenden Substanzen tabellarisch ausgewiesen werden, wird es aber nicht geben. Eine Extra-Tabelle war am Widerstand des Rates gescheitert. Diese Stoffe werden stattdessen gefettet in der Zutatenliste abgedruckt.
Kennzeichnung der Mogelpackung
Käse-Imitate, Klebe-Fleisch oder Formfisch darf es auch in Zukunft geben. Ein Hinweis in 75 Prozent der Schriftgröße des Markennamens soll Verbraucher aber davor bewahren, Mogelpackungen zu kaufen. Verbraucher werden darauf aufmerksam gemacht, wenn der Käse "aus Pflanzenfett hergestellt" wurde. "Klebefleisch" muss künftig mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" kenntlich gemacht werden.
Solche Produkte als "Imitat" zu kennzeichnen, konnten die Parlamentarier nach Angaben von Sommer nicht durchsetzen. Der Rat habe die Auffassung vertreten, dass es sich in diesen Fällen um "innovative Produkte" handelt und eine andere Kennzeichnung diskriminierend gewesen wäre.
Verbraucherschützern reicht diese Verpackungskennzeichnung allerdings nicht aus. Sie bemängeln, dass die Gäste in Restaurants auch künftig nicht darauf hingewiesen werden müssen, wenn beispielsweise Analog-Käse auf die Pizza gestreut wird.
Zitrone ist nicht immer Zitrone
Wo eine Zitrone drauf steht, sollte auch eine Zitroine drin sein. Nach diesem Prinzip sollen die abgebildeten Zutaten künftig auch im Produkt enthalten sein. Die Lebensmittelindustrie sieht in der vorliegenden Verordnung allerdings einen Interpretationsspielraum, wie bei der Verwendung von Aromen zu verfahren wird. So könnten auch weiterhin Zitronen auf einer Flasche Zitronenlimonade oder dem Biermischgetränk Radler abgedruckt werden, obwohl das es nur Zitronenaroma enthält. Nach Angaben der Berichterstatterin Sommer sei entscheidend, ob es sich um natürliche (Abbildung erlaubt) oder chemische Aromastoffe (Abbildung nicht erlaubt) handelt.
Herkunftskennzeichnung
Auch die Herkunftskennzeichnung von Frischprodukten sorgte bei den Verhandlungen für intensive Diskussionen. Wie bereits bei Rindfleisch muss künftig auch bei frischem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch der Ort der Haltung und der Schlachtung gekennzeichnet sein. Für weiterverarbeitetes Fleisch in Produkten mit mehreren Zutaten, entfällt die Herkunftskennzeichnung. Tiefkühlfleisch wird mit dem Datum des ersten Einfrierens versehen.
Frisches Gemüse und Milcherzeugnisse müssen dagegen auch künftig nicht gekennzeichnet werden. Die Mitgliedsstaaten hatten argumentiert, dass die Umsetzung einer solchen Kennzeichnungspflicht schwierig wäre, insbesondere wenn Produkte Milch aus unterschiedlichen Regionen oder Ländern enthalten.
Alkohol, Transfettsäuren, rituelle Schlachtung
Alkohol bleibt künftig von der Kennzeichnungspflicht befreit. Die Verhandlungen scheiterten auch, weil Alkopops in vielen Ländern bisher nicht definiert sind und die Kennzeichnung von weinhaltigen Getränken andere EU-Regelungen beeinträchtigt hätte.
Keine Einigung konnte auch bei der Kennzeichnung von Transfettsäuren (TFS) erzielt werden. Die Mitgliedsstaaten hatten Vorbehalte gegen teure Laboruntersuchungen und warnten vor der schwierigen Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Transfettsäuren. Darüber hinaus würden diese Cholesterin steigernden Substanzen auch bei der Zubereitung anfallen. Bisher gibt es nur in Dänemark und Schweden entsprechende Schwellenwerte.
Ursprünglich sollte auch Fleisch aus ritueller Schlachtung deklariert werden. Wegen massiver Proteste aus einigen Mitgliedsstaaten, die viel Fleisch in ritueller Schlachtung produzieren, konnte sich diese Forderung aber nicht durchsetzen. Das Thema soll deswegen im Herbst in der Tierschutzstrategie der EU-Kommission aufgegriffen werden.
Dreijähriger Verhandlungsmarathon
Die Europäische Kommission hatte den Verordnungsentwurf Anfang 2008 vorgelegt. 2009 wurden die Verhandlungen aufgrund der Europawahl unterbrochen. Die erste Lesung im Parlament fand daher erst im Juni 2010 statt. Insgesamt mussten 1.332 Änderungsanträge eingearbeitet werden.
Mitte Juni 2011 haben sich Parlament, Kommission und Rat im informellen Trilog schließlich auf einen Kompromiss verständigt, wie Nährwerte, Kalorien, Zutaten und andere Informationen bei vorverpackten Produkten einheitlich zu kennzeichnen sind.
Nächste Schritte
- 5. Juni 2011: Plenardebatte im EU-Parlament
- 6. Juni 2011: Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments
- bis 2015: einige neue Regeln wie Allergen- oder Herkunftskennzeichnung müssen umgesetzt werden
- bis 2017: Nährwertkennzeichnung wird verpflichtend
Martin Schmidt
Einen englischsprachigen Artikel zu diesem Thema finden Sie auf EURACTIV.com.
Einen französischsprachigen Artikel zu diesem Thema finden Sie auf EURACTIV.com.
Links
Dokumente
BMELV: EU beschließt einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung (22. Juni 2011)
EU-Parlament: Empfehlung für die zweite Lesung (6. Juni 2011)
EU-Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (30. Januar 2008) (ursprüngliche Fassung)
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE): Gemeinsame Pressemitteilung der Spitzenverbände der deutschen Lebensmittelwirtschaft zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung (18. Februar 2011)
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI): Lebensmittelinformation: EU muss die Weichen richtig stellen (14. April 2011)
Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): Brief an die deutschen EU-Abgeordneten im ENVI-Ausschuss (8. April 2011)
Foodwatch: Kennzeichnungslücke bei Fleisch, Milch und Eiern (7. Juli 2010)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
Kampf gegen falschen Käse (6. August 2009)