Asylverfahren: Nächste EuGH-Niederlage für Ungarn
Das oberste Gericht der EU entschied, dass Budapest gegen Unionsrecht verstoßen hat, indem es den Zugang zum internationalen Schutzverfahren für Asylbewerbende eingeschränkt und schutzbedürftige Menschen unrechtmäßig inhaftiert hat.
Es ist eine weitere juristische Niederlage für die rechte Regierung von Viktor Orbán: Das oberste Gericht der EU entschied, dass Ungarn gegen Unionsrecht verstoßen hat, indem es den Zugang zum internationalen Schutzverfahren für Asylbewerbende eingeschränkt und schutzbedürftige Menschen unrechtmäßig inhaftiert hatte.
Der Europäische Gerichtshof teilte mit, die Regierung in Budapest sei ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, potenziellen Asylbewerbern einen effektiven Zugang zur Antragstellung zu gewähren.
Menschen an den ungarischen Grenze waren demnach „mit der faktischen Unmöglichkeit konfrontiert, ihren Antrag zu stellen.“
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Zahlreiche Niederlagen
Seit 2015 ist die rechte ungarische Regierung – die sich vehement gegen die Aufnahme von Migrantinnen und Migranten und/oder Geflüchteten wehrt – wegen ihrer Praktiken wiederholt unter Beschuss der EU geraten.
Orbáns Regierung errichtete unter anderem einen teilweise elektrifizierten Zaun entlang der Grenzen zu Serbien und Kroatien sowie „Transitzonen“-Lager, in denen Asylsuchende festgehalten wurden – manchmal für mehr als ein Jahr.
Im Frühjahr 2020 hatte das Gericht in Luxemburg festgestellt, dass die Unterbringung in diesen sogenannten Transitzonen mit Haft gleichsetzbar sei.
Indem es Asylsuchenden ausschließlich erlaubt war, ihre Anträge in den Transitzonen zu stellen – während gleichzeitig die tägliche Anzahl der Menschen, die Zugang zu diesen Zonen hatten, „drastisch begrenzt wurde“ – verstieß Ungarn gegen EU-Recht, so der EuGH im Mai.
Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass Ungarn illegale Pushbacks über seine Grenzen durchführte. Ebenso seien Migrantinnen und Migranten, die gegen abgelehnte Asylanträge in Berufung gehen wollten, vorzeitig abgeschoben worden.
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Die jüngste Entscheidung des EuGH ist lediglich die letzte einer Reihe von Niederlagen, die Budapest in diesem Jahr gegen Brüssel einstecken musste.
Zuvor war des Weiteren befunden worden, dass die Einschränkungen für die Finanzierung ausländischer NGOs in Ungarn „diskriminierend und ungerechtfertigt“ seien.
Das ungarische Bildungsgesetz, das die vom ungarisch-amerikanischen Milliardär George Soros finanzierte Central European University zum Umzug von Budapest nach Wien veranlasste, habe derweil gegen den Grundsatz der akademischen Freiheit verstoßen.
Menschenrechtsgruppen begrüßen Urteil
Menschenrechtsorganisationen begrüßten die jüngste EuGH-Entscheidung. Das Ungarische Helsinki-Komitee teilte mit, dies sei ein „bahnbrechendes Urteil“.
Die Organisation erinnerte auch daran, dass Ungarn seit Juli 2016 mehr als 50.000 Migrantinnen und Migranten per Pushback illegal und ohne angemessene Asylverfahren zurück nach Serbien gedrängt habe.
András Kristóf Kádár, Co-Vorsitzender des Ungarischen Helsinki-Komitees, erklärte in einer Mitteilung mit Blick auf die Pushbacks: „Das heutige Urteil wird einer der schändlichsten Praktiken in der ungarischen Asylpolitik hoffentlich ein Ende setzen.“
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]
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