Arbeitnehmerfreizügigkeit: Der Fall Irland
Was Deutschland mit der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit bevorsteht, erlebt Irland bereits seit 2004. Der Ökonom Gerard Hughes beschreibt in einer Analyse für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), wie Irlands Gewerkschaften auf die Arbeitsmigration aus Osteuropa reagieren. Auf die grüne Insel kamen weit mehr Gastarbeiter als erwartet. Viele blieben trotz Wirtschaftskrise.
Was Deutschland mit der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit bevorsteht, erlebt Irland bereits seit 2004. Der Ökonom Gerard Hughes beschreibt in einer Analyse für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), wie Irlands Gewerkschaften auf die Arbeitsmigration aus Osteuropa reagieren. Auf die grüne Insel kamen weit mehr Gastarbeiter als erwartet. Viele blieben trotz Wirtschaftskrise.
Zum Autor
Gerard Hughes ist Gastprofessor an der School of Business, Trinity College Dublin. Zuvor war er Forschungsprofessor am Economic and Social Research Institute. Die vollständige FES-Analyse "Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU. Der Fall Irland" (Mai 2010) finden Sie hier.
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Kurz-Zusammenfassung
Im Mai 2004 öffneten Großbritannien, Irland und Schweden ihre Arbeitsmärkte für Arbeitsmigranten aus den neuen EU-Mitgliedsländern. Nun fallen die Schranken auch für Deutschland und damit ist es an der Zeit, von den Erfahrungen anderer zu lernen. Die Studie analysiert die öffentliche Zuwanderungsdebatte in Irland,
die Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, das Sozialsystem sowie auf Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Rolle der Gewerkschaften und ihrem Umgang mit dem neuen Potential an Arbeitskräften und Mitgliedern.
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Obwohl die Zuwanderung nach Irland mit einer halben Million Arbeitsmigranten ursprüngliche Schätzungen weit übertraf, konnte der irische Arbeitsmarkt die Migranten ohne negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitslosigkeit oder Löhne aufnehmen. Die irische Wirtschaft wuchs und der Lebensstandard stieg. Mit Einsetzen der Wirtschaftskrise verloren viele Arbeitsmigranten ihre Arbeit und einige kehrten in ihre Heimatländer zurück, der Großteil blieb jedoch in Irland.
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Die Gewerkschaften reagierten auf die Arbeitsmigration mit breit angelegten Kampagnen zur aktiven Anwerbung von Arbeitsmigranten. Sie setzten sich für die Einrichtung einer nationalen Behörde für Arbeitnehmerrechte ein, die zur Aufgabe hatte, Arbeitsschutzgesetze, Mindestlöhne und Tarifvereinbarungen gesetzlich zu verankern und sicherzustellen, dass für Arbeitsmigranten die gleichen Rechte gelten wie für irische Arbeitnehmer.
Links
FES-Analyse: Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU
Der Fall Irland. Gerard Hughes (Mai 2011)
IW Köln: Schäfer: Migrations- und Arbeitsmarktwirkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (26. April 2011)
EU-Kommission: Freizügigkeit: Arbeitnehmer aus den 8 Mitgliedstaaten, die 2004 der EU beitraten, endlich vollberechtigt. Pressemitteilung (28. April 2011)
EU-Kommission: Beschäftigung, Soziales und Integration
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