Apple entgeht EU-Kartellverfahren durch Öffnung von NFC-Technologie

Die EU-Kommission hat am Donnerstag (11. Juli) beschlossen, Apple rechtlich an seine eigenen Zusagen u binden, seiner Konkurrenz den Zugang zur NFC-Technologie ermöglichen. Damit ist das Unternehmen einer weiteren kartellrechtlichen Prüfung in diesem Bereich vorerst entgangen.

Euractiv.com
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Der Fall betrifft die Nahfeldkommunikation (NFC). Diese Technologie wird für die meisten Smartphone-Zahlungen verwendet. Apple-Geräte verwenden standardmäßig Apple Pay für NFC-Zahlungen. [DenPhotos/Shutterstock]

Die EU-Kommission hat am Donnerstag (11. Juli) beschlossen, Apple rechtlich an seine eigenen Zusagen u binden, seiner Konkurrenz den Zugang zur NFC-Technologie ermöglichen. Damit ist das Unternehmen einer weiteren kartellrechtlichen Prüfung in diesem Bereich vorerst entgangen.

Der Fall betrifft die Nahfeldkommunikation (NFC). Diese Technologie wird für die meisten Smartphone-Zahlungen verwendet. Apple-Geräte verwenden standardmäßig Apple Pay für NFC-Zahlungen.

Dies verleiht Apple eine beherrschende Stellung auf dem Markt für mobile Geldbörsen auf iOS. Das Unternehmen hat Entwicklern von Drittanbietern den Zugang zu NFC-Komponenten verwehrt. Dies wurde von der EU-Kommission als Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte eingestuft, wie aus der Pressemitteilung vom Donnerstag hervorgeht.

Die EU-Kommission hatte Apples Zusagen zur Ausräumung der Wettbewerbsbedenken im Januar übernommen.

Sollte das Unternehmen die nun rechtsverbindlichen Zusagen nicht einhalten, kann die Kommission eine Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes oder eine tägliche Strafe in Höhe von fünf Prozent des Tagesumsatzes für die Nichteinhaltung verhängen.

Die Kommission erklärte, zu den aktualisierten Zusagen von Apple gehöre es, Drittanbietern von mobilen Geldbörsen freien Zugang zur NFC-Technologie auf iOS-Geräten mittels Host Card Emulation (HCE) zu gewähren. Diese Technologie speichert die Zahlungsdaten für Transaktionen auf sichere Weise.

„Apple Pay und Apple Wallet werden weiterhin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für Nutzer und Entwickler verfügbar sein“, erklärte ein Apple-Vertreter gegenüber Euractiv nach der Ankündigung.

Apples Zusagen

Zwischen dem 19. Januar und dem 19. Februar prüfte die Kommission die Zusagen von Apple. Darüber hinaus konsultierte sie Dritte und holte Feedback ein, auf dessen Grundlage das Unternehmen seine früheren Zusagen aktualisierte, erklärte die EU-Kommission.

„Viele Banken, App-Entwickler, Kartenaussteller und Finanzverbände haben uns ihr Feedback zukommen lassen“, teilte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin der EU-Kommission, bei einem Informationsgespräch am Donnerstag mit.

Der Tech-Riese hat sich zu einem fairen und transparenten Verfahren für die Gewährung des NFC-Zugangs verpflichtet. Dieses soll es den Nutzern ermöglichen, HCE-Zahlungs-Apps problemlos als Standard festzulegen und damit verbundene Funktionen wie Field Detect und Authentifizierungstools zu nutzen.

Darüber hinaus hat Apple ein System eingerichtet, mit dem die Einhaltung seiner NFC-Zugangszusagen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum überwacht und etwaige Streitigkeiten beigelegt werden können.

Das Unternehmen erweiterte die NFC-Zahlungsoptionen um zertifizierte Terminals und ermöglichte es Entwicklern, NFC-Funktionen frei und ohne Lizenzen zu integrieren. Zudem vereinfachte es die Einstellung von Zahlungs-Apps als Standard und verbesserte die Streitbeilegung durch eine verbesserte Überwachung.

Aufgrund seiner zentralen Marktposition wird Apple im Rahmen der EU-Verordnung über den digitalen Wettbewerb, dem Gesetz über digitale Märkte (DMA), als „Gatekeeper“ bezeichnet.

Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Gatekeeper die Interoperabilität ihrer Hard- und Software, einschließlich der NFC-Technologie, zulassen müssen. Die Entscheidung betreffe auch diese Praktiken, erklärte Vestager am Donnerstag.

Sie merkte an, dass die Überwachungs- und Streitbeilegungsmechanismen, die Apple ebenfalls zugesagt hat, jedoch „mehr sind als das, was das [Gesetz] verlangt.“

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Alice Taylor/Kjeld Neubert]