Antiterrorismus-Konvention tritt in Kraft [DE]
Der Europarat hat die offizielle Anerkennung von ‚Angriffen, die zu terroristischen Übergriffen führen könnten’ durch die Konvention zur Terrorismusprävention verkündet. Dieser Schritt zielt darauf ab, zukünftige Anschläge zu verhindern.
Der Europarat hat die offizielle Anerkennung von ‚Angriffen, die zu terroristischen Übergriffen führen könnten’ durch die Konvention zur Terrorismusprävention verkündet. Dieser Schritt zielt darauf ab, zukünftige Anschläge zu verhindern.
Auf die Ankündigung des Inkrafttretens der Konvention zur Prävention von Terrorismus vom 1. Juni 2007 sagte der Generalssekretär des Europarates, Terry Davis, dass diese neue Waffe eine robuste und effektive Antwort auf die Bedrohung des Terrorismus darstelle. Sie erlaube es den Regierungen, deutlich und effektiv zu handeln, um Terroristen zu stoppen, bevor diese ihre Angriffe ausführen könnten.
Die Konvention ist der erste internationale Vertrag, der mehrere Aktivitäten, die zur Ausführung terroristischer Akte führen könnten, zum Beispiel Anstiftung, Rekrutierung und Ausbildung, als kriminelle Straftaten behandelt. Sie verstärkt auch die internationale Zusammenarbeit zur Verhinderung des Terrorismus, indem sie bestehende Formen der Ausweisung und der gegenseitigen Unterstützung ändert.
Die Konvention wurde beim dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates, der im Mai 2005 in Warschau stattfand, zur Unterzeichnung freigegeben. Sie diente als Vorgängerin für Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung weltweit und ihr folgte die Annahme der Resolution 1624 (2005) des UN-Sicherheitsrats, die den Ansatz des Europarates zur Bekämpfung des Terrorismus aufnahm.
Bisher wurde die Konvention von 39 Staaten unterzeichnet und von sieben Ländern ratifiziert: von Albanien, Bulgarien, Dänemark, Rumänien, Russland, der Slowakei und der Ukraine.
Als Reaktion auf die Ankündigung hat die NGO Human Rights Watch ‚ernsthafte Besorgnis’ über die erste Klausel der Konvention ausgedrückt, insbesondere da es fortan als strafbarer Verstoß gewertet werden könne, wenn eine Person absichtlich oder ‚leichtsinnig’ öffentlich eine Meinung äußere, die als direkte oder indirekte Ermutigung oder anderweitig als Anreiz verstanden werden könne, eine terroristische Tat zu verüben. Dieses Delikt kann eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren bei einer entsprechenden Verurteilung nach sich ziehen.
Die NGO erklärt in ihrer Stellungnahme, dass es in Hinblick auf jegliche meinungsbezogene Straftat wichtig sei, den speziellen Status der Meinungsfreiheit anzuerkennen, besonders da sie eine Bedingung für die Wahrnehmung vieler anderer Rechte und Freiheiten sei. Human Rights Watch verwies auf die Feststellung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), wonach die Meinungsfreiheit eine der unabdingbaren Grundlagen für eine demokratische Gesellschaft und eine der grundlegenden Bedingungen für ihren Fortschritt und die Selbstverwirklichung eines jeden Individuums sei.