Angebliche tschechische Verstöße gegen EU-Bürokratieregeln

Wirtschaftsverbände haben der Tschechischen Republik vorgeworfen, sich Brüsseler Bemühungen zum Bürokratieabbau für Kleinunternehmen zu widersetzen. Ihnen zufolge verzichtet Prag systematisch auf Folgeabschätzungen für neue Vorschriften. EURACTIV.cz berichtet, wie die Tschechen Gefahr laufen, gegen den Small Business Act der EU zu verstoßen.

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Wirtschaftsverbände haben der Tschechischen Republik vorgeworfen, sich Brüsseler Bemühungen zum Bürokratieabbau für Kleinunternehmen zu widersetzen. Ihnen zufolge verzichtet Prag systematisch auf Folgeabschätzungen für neue Vorschriften. EURACTIV.cz berichtet, wie die Tschechen Gefahr laufen, gegen den Small Business Act der EU zu verstoßen.

Führenden Wirtschaftsvertretern zufolge stellt die Regierung nicht sicher, dass neue Gesetze zu keinen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen. Damit halte sie jedoch ihre Verpflichtungen nicht ein, für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sorgen. Die Sache wird zusätzlich dadurch verkompliziert, dass verschiedene Zweige der tschechischen Regierung offenbar unterschiedliche Haltungen einnehmen.

Die Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) ist seit 2007 im tschechischen Gesetzgebungsverfahren verpflichtend. Damit soll gewährleistet werden, dass neue wirtschaftliche, soziale und ökologische Regeln dem "Think Small First"-Prinzip des Small Business Act entsprechen, nach dem bei neuen Gesetzen stets zunächst die KMU-Dimension berücksichtigt werden soll.

Der Vorsitzende der internationalen Handelskammer Tschechien (ICC Tschechische Republik), Jaromír Drábek, bezeichnete die GFA als lebensnotwendig für die Wirtschaft. "Es besteht ein eindeutiger Bedarf an GFA, weil wir wissen müssen, welche Regulierungen – welche die Steuer- und Verwaltungslasten verändern – von der Regierung vorbereitet werden", erklärt er.

Jedoch beschwerte sich im August 2009 das Regierungsbüro in Prag, dass die GFA zu kompliziert sei. Es schlug Veränderungen vor, nach denen Behörden selbst entscheiden könnten, ob sie den Test anwendeten.

"Wäre dies beschlossen worden, wäre 80% der Analyse verloren gegangen", argumentiert Drábek. Sein Vorwurf: Die Beamten versuchten mit dem Fallenlassen der GFA ihre Arbeitsbelastung zu senken.

Milan Mostýn, Sprecher für den Verband der tschechischen Industrie SP?R, hält die Folgenabschätzung für lohnenswert, weil sie seiner Meinung nach den Unternehmen zugute kommt. "Wenn sie richtig durchgeführt wird, ist die GFA relativ kompliziert für diejenigen, die Gesetze vorschlagen. Andererseits hätte es ernstliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, wenn sie nicht richtig durchgeführt würde", sagt er.

Auf Druck der Wirtschaft hat die tschechische Regierung versichert, sie werde eine Durchführung von GFA auf freiwilliger Basis nicht erlauben, sondern diese nur in bestimmten Fällen vereinfachen. Štefan Weber, Sprecher der tschechischen Handelskammer HK?R, begrüßte diesen Schritt. Die wesentlichen Vorzüge der GFA bestünden damit weiterhin fort.

Nichtsdestotrotz veröffentlichte das Regierungsbüro letzten Monat eine Studie, in der untersucht wurde, wie das langwierige tschechische Gesetzgebungsverfahren vereinfacht werden könnte. Zudem schlägt es einen Verzicht auf GFA bei der Umsetzung von EU-Gesetzgebung vor.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass die Folgenabschätzung für Unternehmen nicht durchgeführt werden soll.

Laut HK?R-Chef Petr Kužel widerspricht der Vorschlag dem allgemein anerkannten Ansatz, dass die Bürokratie für Unternehmen abgebaut werden soll.

Das Innenministerium, das für die Durchführung der GFA zuständig ist, versicherte EURACTIV.cz jedoch, dass es für Fälle, in denen es nur eine Möglichkeit zur Umsetzung von EU-Gesetzgebung gibt, an einer Vereinfachung der Folgeabschätzungen arbeitet. "Die Diskriminierung von Unternehmern ist nicht hinnehmbar", fügte es hinzu.

Wirtschaftsvertreter kündigten an, sie würden die Entwicklungen genau verfolgen, wiesen aber auf widersprüchliche Signale der Regierung hin. So wurde der Plan zur freiwilligen Durchführung der GFA vom Regierungsbüro vorgestellt, vom Innenministerium jedoch heftig kritisiert.