Aktivisten verklagen Belgien wegen mangelnder Klimapolitik
Die NGO Affaire Climat und über 70.000 Bürger haben erneut die Gerichte aufgefordert, der belgischen Regierung verbindliche Emissionsreduktionen aufzuerlegen, nachdem das letzte Urteil zur Minderung der Treibhausgasemissionen vom Staat weitgehend ignoriert wurde.
Die NGO Affaire Climat und über 70.000 Bürger haben erneut die Gerichte aufgefordert, der belgischen Regierung verbindliche Emissionsreduktionen aufzuerlegen, nachdem das letzte Urteil zur Minderung der Treibhausgasemissionen vom Staat weitgehend ignoriert wurde.
Im Juni 2021 hatte ein Brüsseler Gericht erster Instanz die föderale Regierung und die drei Regionen – Flandern, Wallonien und Brüssel – wegen unzureichender Klimapolitik verurteilt.
Nach einem sechsjährigen Verfahren kam das Gericht zu dem Schluss, dass die belgische Klimapolitik weitgehend unzureichend sei, „die Sorgfaltspflicht eines Staates nicht beachtet und daher die Grundrechte der Kläger verletzt.“
Die Kläger forderten insbesondere eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf belgischem Staatsgebiet um mindestens 42 bis 48 Prozent bis zum Jahr 2025 und um mindestens 55 bis 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990. Darüber hinaus hatte die NGO ein Bußgeld in Höhe von einer Million Euro für jeden Monat der Verzögerung bei der Umsetzung des Urteils gefordert.
Obwohl die Richter 2021 zugunsten der NGO entschieden, hat letztere seitdem die Untätigkeit des Staates angeprangert. Mit ihrer erneuten Klage will die Organisation den Staat und die drei Regionen unter Androhung von Bußgeldern dazu zwingen, ihre Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen einzuhalten, erklärte sie gegenüber Le Soir.
Affaire Climat hat daher das Brüsseler Berufungsgericht ersucht, konkrete Zielvorgaben anzuordnen, nämlich eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 61 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990.
„Diese 61 Prozent sind das absolute Minimum, über das sich alle Experten einig sind; weniger ist nicht möglich. Jede Reduzierung unter diesem Wert ist unzureichend“, argumentierte Audrey Baeyens, eine der Juristinnen der NGO.