Agrarpolitik: Viele Kernthemen blieben 2022 in Planungsphase hängen
Mit Beginn des Jahres 2023 ist die neue EU-Agrarpolitik auch in Deutschland in Kraft getreten, außerdem gelten neue Regeln zu Antibiotika in der Tierhaltung und dem Lebendtransport von Kälbern. Mehrere Kernvorhaben von Agrarminister Özdemir sind dagegen noch in der Mache.
Mit Beginn des Jahres 2023 ist die neue EU-Agrarpolitik auch in Deutschland in Kraft getreten, außerdem gelten neue Regeln zu Antibiotika in der Tierhaltung und dem Lebendtransport von Kälbern. Mehrere Kernvorhaben von Agrarminister Özdemir befinden sich allerdings noch nach wie vor in der Planungsphase.
Rund ein Jahr nach Amtsantritt der Ampel-Regierung hat Grünen-Agrarminister Cem Özdemir mit dem Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) am 1. Januar eine wichtige Hürde genommen.
Nach langen Verhandlungen sowohl mit der EU-Kommission als auch zwischen Bund und Ländern war der deutsche Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der neuen GAP im Herbst in Brüssel eingereicht und Ende November von der EU-Kommission genehmigt worden.
Besonders umstritten war dabei unter anderem die Frage, ob angesichts der Folgen des Ukrainekriegs für die Agrarmärkte Umwelt- und Klimaschutzregeln zeitweise gelockert werden sollten. Für dieses Jahr gelten nun in Deutschland bestimmte Ausnahmen von den Vorgaben zu sogenannten Stilllegungsflächen und zur Fruchtfolge.
Gleichzeitig will die Bundesregierung die Umsetzung der GAP genau im Blick behalten und hat eine umfassende Beobachtung und Evaluierung hierzu angekündigt.
Abgesehen von der GAP sind zum Jahreswechsel auch mehrere Gesetzesänderungen in Sachen Tierhaltung in Kraft getreten.
Weniger Antibiotika in der Tierhaltung
Dazu gehören Änderungen am Tierarzneimittelgesetz, mit denen Vorgaben aus Brüssel zum Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung umgesetzt werden sollen und das der Bundesrat Mitte Dezember final verabschiedet hatte.
Resistente Keime, deren Entstehung durch einen übermäßigen Einsatz von Antibiotika bei Mensch und Tier begünstigt wird, wurden von der zuständigen EU-Behörde im vergangenen Jahr als eines der drei größten Gesundheitsrisiken für Europa identifiziert.
In diesem Sinne sollen die Gesetzesänderungen laut Bundeslandwirtschaftsministerium dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung “besser zu erfassen und dauerhaft zu senken.”
Hierzu wird unter anderem erstmals ein Reduktionsziel für den Antibiotikaeinsatz von minus 50 Prozent formuliert, das den Ambitionen der Farm-to-Fork-Strategie, dem Flaggschiff der EU für den Lebensmittelsektor, entspricht.
Im Bereich der Tierhaltung ist außerdem zum 1. Januar der Transport lebender Kälber stärker eingeschränkt worden. Die Änderung stammt noch aus der Feder von Ex-Agrarministerin Julia Klöckner.
So erhöht sich das Mindestalter für Kälber, um innerhalb der Bundesrepublik transportiert werden zu dürfen, erhöht sich nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auf 28 statt 14 Tage.
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Tierwohllabel als “Schweizer Käse”
Viele Vorhaben Özdemirs sind zum Jahreswechsel allerdings erst in der Planungsphase oder durchlaufen noch den Gesetzgebungsprozess.
Letzteres gilt beispielsweise für die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung, eines der agrarpolitischen Kernversprechen der Ampel-Regierung. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Özdemir im vergangenen Jahr vorgelegt, dieser wurde im November im Bundesrat und im Dezember im Bundestag erstmals debattiert.
Um schneller mit der Einführung des verpflichtenden Labels für tierische Produkte starten zu können, soll dieses jedoch zunächst nur für unverarbeitetes Schweinefleisch gelten und dann nach und nach auf andere Produktgruppen ausgedehnt werden.
“Wenn wir alles auf einmal machen wollten, würde nichts passieren”, argumentierte Özdemir während der Bundestagsdebatte, die Opposition überzeugt das jedoch nicht. So bezeichnete der CDU-Abgeordnete Albert Stegemann die Pläne als “löchrig wie ein Schweizer Käse” und “komplett untauglich.”
Einen ähnlichen, schrittweisen Ansatz plant das Bundesagrarministerium auch, wenn es darum geht, den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl finanziell zu fördern.
Auch diese Förderung soll in einem ersten Schritt zunächst nur in der Schweinehaltung angeboten werden, im Speziellen für Sauen, Absatzferkel und Mastschweine.
Während sich Landwirt:innen und Tierschützer:innen einig sind, dass der Umbau der Ställe aufgrund der hohen Investitionskosten einer langfristig gesicherten finanziellen Förderung bedarf, ist die Finanzierungsfrage in der Ampelkoalition umstritten.
Eine Milliarde Euro als “Anschubfinanzierung” zur Unterstützung der Landwirt:innen bei anfallenden Mehrkosten über bis zu zehn Jahre, die in dem Eckpunktepapier vorgesehen sind, stellen nun einen Kompromiss zwischen Özdemir und der FDP dar, die auf Haushaltsdisziplin gepocht hatte.
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Auch für einen weiteren Schritt in Sachen Tierschutz legte das Ministerium im Dezember erstmals Eckpunkte vor: Für Mastputen soll es künftig tierschutzrechtliche Mindestanforderungen an die Haltungsweise geben. Weder deutsches noch EU-Recht regeln bisher solche Anforderungen.
Laut dem Eckpunktepapier soll es deshalb “zeitnah” entsprechende Anpassungen der Nutztierhaltungsverordnung geben, um eine tiergerechtere Haltung sicherzustellen.
Ebenfalls noch in der “Eckpunkte-Phase” sind Özdemirs Pläne für eine nationale Ernährungsstrategie, die eine gesündere und nachhaltigere Ernährung fördern und für alle Einkommensschichten ermöglichen soll.
Nachdem der Minister kurz vor Weihnachten Eckpunkte hierzu vorgelegt hatte, soll die Strategie selbst bis Ende 2023 in einem breiten gesellschaftlichen Prozess ausgearbeitet werden. Doch dieser könnte sich als knifflig erweisen, denn besonders heikle Fragen wurden in den Eckpunkten bisher ausgespart.
Dazu gehört die Frage, wie die geplanten Maßnahmen finanziert werden sollen. Auch die Debatte darüber, ob Ziele wie weniger Fleisch- oder Zuckerkonsum auch durch ordnungsrechtliche Vorgaben erreicht werden sollen, dürfte kontrovers geführt werden.
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