Acht EU-Staaten mit „drittem Weg” gegen Entflechtung [DE]

Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten haben Vorschläge für einen „dritten Weg“ für die geplante Energieliberalisierung vorgelegt. Im vollständigen Dokument, in das EURACTIV Einsicht hatte, heißt es, die Kommissionsvorschläge für die Entflechtung vertikal integrierter Energiekonzerne würden nicht den gewünschten Effekt haben, was Netzinvestitionen und niedrigere Energiepreise betreffe.

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Frankreich, Deutschland und sechs weitere Mitgliedstaaten haben Vorschläge für einen „dritten Weg“ für die geplante Energieliberalisierung vorgelegt. Im vollständigen Dokument, in das EURACTIV Einsicht hatte, heißt es, die Kommissionsvorschläge für die Entflechtung vertikal integrierter Energiekonzerne würden nicht den gewünschten Effekt haben, was Netzinvestitionen und niedrigere Energiepreise betreffe.

  • ‚Effektive und effiziente’ Entflechtung

Eine Reihe von Änderungsanträgen für eine dritte Option für die Liberalisierung des Energiemarktes wurde in einem Brief vom 29. Januar 2008 vorgeschlagen. Den Brief haben Österreich, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Luxemburg, Lettland und die Slowakei unterzeichnet.

Der Brief wurde an die Kommission und den Parlamentsausschuss für Industrie gerichtet, und enthält im Vergleich zu einer früheren Version nur eine wesentliche Änderung (siehe EURACTIV vom 29. Januar 2008):

Statt vorzuschlagen, nationale Regulierungsbehörden könnten Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber „verpflichten“, Verbesserungen an Netzen und Infrastruktur vorzunehmen, sieht der neue Text vor, dass die Regulierungsbehörden die Netzbetreiber „auffordern“ könnten, „mit allen zulässigen Mitteln“ zu investieren.

Darüber hinaus hat der Vorschlag im Grunde die gleiche Botschaft: Ein gerechter Wettbewerb könne auch ohne eine vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung oder die Kontrolle durch eine dritte Partei (unabhängiger Systembetreiber) erreicht werden; es müsse nur eine Reihe von Sicherungsmaßnahmen für Unabhängigkeit, Management und Investitionsentscheidungen der Netzbetreiber getroffen werden.

  • unabhängiger Systembetreiber – keine ‚wirkliche Alternative’

Der Status der Netzbetreiber bildet den Kern der Uneinigkeit zwischen den acht Mitgliedstaaten und der Kommission: Die Parteien sind uneins, wie große, vertikal integrierte Energiekonzerne während der weiteren Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte der EU behandelt werden sollten.

Energieerzeugungsunternehmen zu verpflichten, ihre Übertragungsnetze aufzugeben, sei, so der Brief, nicht kompatibel mit dem Verfassungsrecht und mit freiem Kapitelverkehr. Hier heißt es, es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Umsetzung der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der Höhe der Preise und Investitionen, die von vielen Faktoren bestimmt würden.

Die Kommission besteht jedoch darauf, dass Energiekonzerne – in einem Raum des effektiven und gerechten Wettbewerbs – nicht gleichzeitig die Kontrolle über Energieerzeugung und Energieübertragung haben können.

Wenn es nicht zu einer eigentumsrechtlichen Entflechtung kommt, dann sei die Option des unabhängigen Systembetreibers der mindest notwendige Grad an Trennung, um Investitionen in und den Zugang zu Netzen für Wettbewerber zu gewährleisten und um Interessenskonflikte zu verhindern. 

Deutschland und Frankreich seien sehr besorgt über die negativen sozialen Konsequenzen, die eine Entflechtung mit sich bringen könnte. Sie sagen, die Option des unabhängigen Systembetreibers sei eine Art der eigentumsrechtlichen Entflechtung und könne daher nicht als eine ‚wahre Alternative’ dargestellt werden.