Acht EU-Länder müssen sich wegen Altfahrzeugrichtlinie vor dem EU-Gerichtshof verantworten
Die Kommission hat am 8. April beschlossen, acht Mitgliedsstaaten an den Europäischen Gerichtshof (EUGh) zu verweisen, nachdem sie die europäische Regelung zur Altauto-Entsorgung nicht umgesetzt hatten.
Die Kommission hat am 8. April beschlossen, acht Mitgliedsstaaten an den Europäischen Gerichtshof (EUGh) zu verweisen, nachdem sie die europäische Regelung zur Altauto-Entsorgung nicht umgesetzt hatten.