Abschaffung der Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger ab 2006

Dank einer neuen Richtlinie müssen EU-Bürger ab 2006 keinen Antrag mehr auf Aufenthaltsgenehmigung stellen, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten und wohnen zu können.

Dank einer neuen Richtlinie müssen EU-Bürger ab 2006 keinen Antrag mehr auf Aufenthaltsgenehmigung stellen, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten und wohnen zu können.