6.000 ethnische Albaner in Serbien von Wählerlisten gestrichen

Wenige Tage vor den serbischen Präsidentschafts-, Parlaments- und teilweise auch Kommunalwahlen am Sonntag (3. April) wurden mehr als 6.000 Bürger albanischer Abstammung von den Wählerlisten gestrichen.

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Vor den für Sonntag angesetzten Wahlen in Serbien haben mehr als 6200 serbische Bürger albanischer Abstammung gemeldet, dass sie aus den Wählerlisten gestrichen worden sind.

Wenige Tage vor den serbischen Präsidentschafts-, Parlaments- und in Teilen des Landes auch Kommunalwahlen am Sonntag (3. April) wurden mehr als 6.000 Bürger:innen albanischer Abstammung von den Wählerlisten gestrichen.

Das Presevo-Tal im Süden Serbiens ist die Heimat einer großen albanischen Bevölkerungsgruppe – oder war es zumindest.

Jahrelangen Recherchen der Wissenschaftlerin und ehemaligen Bewohnerin der Region, Flora Ferati Sachsenmaier, zufolge werden ethnische Albaner:innen systematisch aus den Wählerlisten gestrichen. Das hatte zur Folge, dass sie de facto staatenlos sind. Ohne Ausweisdokumente wird ihnen der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung verwehrt, Eltern können ihre Neugeborenen nicht registrieren lassen.

„2015 recherchierte ich in der Region. In den Gesprächen mit Familien, Aktivist:innen und Politiker:innen hörte ich immer wieder: ‚Sie löschen uns, sie löschen uns‘. Das ging mir nicht mehr aus dem Kopf. Der Satz fiel immer in Verbindung mit dem serbischen Innenministerium“, sagte Sachsenmaier gegenüber Exit, dem Medienpartner von EURACTIV, der als erstes über die Vorfälle berichtete.

Die von Sachsenmaier gesammelten und aufbereiteten Daten, die auf historischen Wählerlisten beruhen, deuten darauf hin, dass in der Gemeinde Medvedja 4.200 Personen getilgt wurden. In Bujanovac berichten weitere 2.000 Albanier:innen aus den Registern gestrichen worden zu sein.

Wenn am Sonntag in Serbien dreifache Wahlen stattfinden, könnte die Streichung einer so hohen Zahl ethnische Albaner aus den Wählerlisten das Ergebnis der Abstimmung beeinflussen.

Weitere von Sachsenmaier zusammengetragene Daten deuten darauf hin, dass die albanische Bevölkerung in einigen Dörfern von Presevo um 41 bis 71 Prozent zurückgegangen ist, obwohl sie das Gebiet nie verlassen hat. So sei laut den Behörden im Dorf Sfrice die Zahl der albanischen Wähler zwischen 2012 und 2019 um 71,25 Prozent zurückgegangen. In Sijarine sind es 70,64 Prozent.

Schlupflöcher in der Gesetzgebung

Laut den Recherchen von Sachsenmeir und den gesammelten Zeugenaussagen von Anwohner:innen geben die serbischen Behörden unter dem Deckmantel des Aufenthaltsgesetzes vor, Personen zur Überprüfung des Wohnsitzes zu schicken.

Die Beauftragten melden, dass die Bewohner nicht an ihrer Adresse anzutreffen sein. Eine Mitteilung an die Wahlkommission folgt. So werden ganze Familien von den Wahllisten gestrichen. Da keine schriftlichen Bescheide ausgestellt werden, gibt es auch keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Die Wissenschaftlerin erzählt von Bürger:nnen, denen gesagt worden sei: „Nein, Sie leben nicht hier. Sie leben im Kosovo. Wir können Sie nicht anerkennen.“ Diese Antwort hätten vor allem Albaner:innen zu hören bekommen.

„Es ist wichtig zu verstehen, dass sie das Gesetz missbrauchen. Jedes Land der Welt hat ein Aufenthaltsgesetz. Aber es gibt kein Land in Europa, das das Aufenthaltsgesetz missbraucht, um eine bestimmte Gruppe gezielt zu adressieren und die Norm nutzt, um die ethnische Zusammensetzung im Land zu verändern.“

Die Expertin erläutert, sie habe am Max-Planck-Institut zur Erforschung multireligiöser und multiethnischer Gesellschaften eine Studie über 500 getilgte Albaner in Medvedja durchgeführt. Nur 20 von ihnen einen haben einen schriftlichen Bescheid in serbisch-kyrillischer Schrift erhalten. Laut Gesetz müssen behördliche Bescheide jedoch auch in albanischer Sprache abgefasst sein.

„Sie wissen, dass das, was sie tun, nicht verfassungskonform ist. Indem sie keine schriftlichen Dokumente ausstellen, verwischen sie die Spuren“, fügte Sachsenmaier hinzu.

Die mutmaßliche Praxis der Behörden wurde vom Helsinki-Komitee in Belgrad als „ethnische Säuberung durch administrative Mittel“ bezeichnet.

Sachsenmaier hat Zeugenaussagen einiger der „gelöschten“ Personen gesammelt:

„Ich nehme an, dass meine ständige Adresse vor der letzten Runde der Parlamentswahlen deaktiviert wurde… Ich habe erfahren, dass ich getilgt wurde, weil ich ohne Vorankündigung und ohne mein Wissen von der Wählerliste gestrichen wurde. Die serbischen Behörden haben mir eines meiner grundlegenden bürgerlichen und politischen Rechte genommen – das Wahlrecht“, sagte ein Einwohner, der mit den Initialen A.F. in den Berichten auftaucht.

A.F., der inzwischen verstorben ist, erklärte, er sei zum örtlichen Innenministerium gegangen. Dort habe man sich jedoch geweigert, ihm ein offizielles Dokument auszustellen. Infolgedessen konnte A.F. keinen Reisepass erhalten, nicht ins Ausland reisen, nicht wählen und kein Eigentum erwerben.

A.F. starb am 13. Dezember 2020 ohne Ausweis oder Pass, sodass seine Familie Gefahr lief, für eine Rechnung von mehr als 10.000 EUR haftbar gemacht zu werden. Nachdem sie Druck auf die Behörden ausgeübt hatten, konnten sie eine vorübergehende Krankenversicherung für ihn abschließen. Diese ermöglichte es ihnen, die Pflegekosten zu decken, die vor seinem Tod entstanden waren.

In anderen Berichten, die EURACTIV vorliegen, wird geschildert, dass unregistrierten Albaner:innen das Recht auf Arbeit, der Bezug einer Rente und die Verweigerung von Rechtsmitteln verweigert wird. Angesichts der anstehenden Wahlen ist besonders besorgniserregend, dass ihnen ohne Dokumente auch das Recht auf Teilnahme an demokratischen Prozessen untersagt ist.

„Durch das Vorgehen der Behörden wurde mir das Wahlrecht und das Recht, meine politischen Vertreter auf kommunaler und parlamentarischer/staatlicher Ebene zu wählen, entzogen. Folglich gibt es niemanden, der meine Interessen als Angehöriger einer autochthonen Minderheit in den kommunalen und parlamentarischen Versammlungen vertritt“, heißt es in einer anderen Stellungnahme.

EURACTIV hat sich für eine Stellungnahme mit dem serbischen Innenministerium und der Zentralen Wahlkommission in Verbindung gesetzt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag jedoch keine Antwort vor.

Die Europäische Kommission erklärte, ihr seien die Berichte über die massenhafte Löschung von ethnischen Albanern aus offiziellen Datenbanken bekannt.

„Wir beobachten die Situation vor dem Hintergrund der im Rahmen der Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten“, so ein Sprecher der Kommission.

So sei „Serbien im Rahmen von Kapitel 23 ‚Justiz und Grundrechte‘ verpflichtet, seinen Rechtsrahmen und einen speziellen Aktionsplan für Minderheiten umzusetzen.“

Serbien führt seit Januar 2014 EU-Beitrittsverhandlungen, die im Wesentlichen eine Angleichung seiner Gesetzgebung an die der EU erfordern. Bisher wurden allerdings nur bescheidene Fortschritte erzielt.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/]