Umwelthaftung

Die EU-Initiative zu Umwelthaftung bekam Auftrieb als der Öltanker Erika vor der Küste der Bretagne gesunken war und an der französischen Atlantikküste beispiellose Schäden verursachte. Dieser Vorschlag ist ein Versuch, das 'Verschmutzer-bezahlt'-Prinzip anzuwenden, nach dem Verschmutzer für die Sanierung von den von ihnen verursachten Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden. Nach hitzigen Debatten zwischen Unternehmensvertretern und Umweltschützern hatten Parlament und Rat sich am 20.Februar 2004 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Der endgültige Kompromiss enthält keine Hinweise auf obligatorische Versicherungen, GVO-Verunreinigung und nukleare Unfälle. Die Einbeziehung von maritimen Unfällen wird erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie überprüft.

Die EU-Initiative zu Umwelthaftung bekam Auftrieb als der Öltanker Erika vor der Küste der Bretagne gesunken war und an der französischen Atlantikküste beispiellose Schäden verursachte. Dieser Vorschlag ist ein Versuch, das ‚Verschmutzer-bezahlt‘-Prinzip anzuwenden, nach dem Verschmutzer für die Sanierung von den von ihnen verursachten Umweltschäden zur Verantwortung gezogen werden. Nach hitzigen Debatten zwischen Unternehmensvertretern und Umweltschützern hatten Parlament und Rat sich am 20.Februar 2004 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Der endgültige Kompromiss enthält keine Hinweise auf obligatorische Versicherungen, GVO-Verunreinigung und nukleare Unfälle. Die Einbeziehung von maritimen Unfällen wird erst sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie überprüft.