Stakeholder-Konsultation: Eine Stimme für die Zivilgesellschaft in Europa? [DE]

Die EU-Institutionen bemühen sich schon seit immer, Beiträge von nationalen Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen (Lobbyisten eingeschlossen) in die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen einfließen zu lassen. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der 1997 in Kraft trat, wurde diese Praxis schließlich gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem ist die Kommission verpflichtet, im Vorfeld von Gesetzesinitiativen Konsultationen durchzuführen und relevante Dokumente zu veröffentlichen und sämtliche interessierten Parteien anzuhören. Die Kommission will diesen Prozess nun zu einem vollgültigen Bestandteil der EU-Gesetzgebung machen, um dadurch die Transparenz und Legitimität der EU-Politik zu erhöhen. So soll das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt gestärkt werden.

Die EU-Institutionen bemühen sich schon seit immer, Beiträge von nationalen Verwaltungen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen (Lobbyisten eingeschlossen) in die Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen einfließen zu lassen. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der 1997 in Kraft trat, wurde diese Praxis schließlich gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem ist die Kommission verpflichtet, im Vorfeld von Gesetzesinitiativen Konsultationen durchzuführen und relevante Dokumente zu veröffentlichen und sämtliche interessierten Parteien anzuhören. Die Kommission will diesen Prozess nun zu einem vollgültigen Bestandteil der EU-Gesetzgebung machen, um dadurch die Transparenz und Legitimität der EU-Politik zu erhöhen. So soll das Vertrauen der Bürger in das europäische Projekt gestärkt werden.