Staatliche Beihilfen in den neuen Mitgliedsstaaten
Das EU-System für staatliche Beihilfen soll verhindern, dass Mitgliedstaaten ihre Unternehmen bevorzugen und dass für Konkurrenten aus anderen EU-Ländern hierdurch ein Nachteil entsteht. Das Ziel besteht somit vor allem darin, einen unverzerrten Binnenmarkt zu schaffen und den Wettbewerb zu fördern. Die zehn neuen Mitgliedsstaaten müssen sich dem existierenden EU-Recht (dem 'Aquis') fügen, wenn auch erst nach Ablauf der Übergangsperioden, die während der Beitrittsverhandlungen ausgehandelt wurden.
Das EU-System für staatliche Beihilfen soll verhindern, dass Mitgliedstaaten ihre Unternehmen bevorzugen und dass für Konkurrenten aus anderen EU-Ländern hierdurch ein Nachteil entsteht. Das Ziel besteht somit vor allem darin, einen unverzerrten Binnenmarkt zu schaffen und den Wettbewerb zu fördern. Die zehn neuen Mitgliedsstaaten müssen sich dem existierenden EU-Recht (dem ‚Aquis‘) fügen, wenn auch erst nach Ablauf der Übergangsperioden, die während der Beitrittsverhandlungen ausgehandelt wurden.