Richtlinie zu elektronischem Handel

Die EU nahm im Juni 2000 die Richtlinie 2000/31/EC zu elektronischem Handel an, nach der die Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche ihrer Gesetzgebung zum An- und Verkauf über das Internet harmonisierten müssen. Die Richtlinie ist darauf ausgerichtet, das Regelwerk für Unternehmen, die in diesen Markt eintreten möchten, zu vereinfachen (wie z.B. das 'Herkunftsland-Prinzip' und das Verbot vorheriger Genehmigungen). Sie beinhaltet ausserdem Maßnahmen zur Stärkung des Kundenvertrauens.

Die EU nahm im Juni 2000 die Richtlinie
2000/31/EC zu elektronischem Handel an, nach der die
Mitgliedstaaten bestimmte Bereiche ihrer Gesetzgebung zum An-
und Verkauf über das Internet harmonisierten müssen.
Die Richtlinie ist darauf ausgerichtet, das Regelwerk für
Unternehmen, die in diesen Markt eintreten möchten, zu
vereinfachen (wie z.B. das ‚Herkunftsland-Prinzip‘ und das
Verbot vorheriger Genehmigungen). Sie beinhaltet ausserdem
Maßnahmen zur Stärkung des
Kundenvertrauens.