Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen [DE]
Im Dezember 2005 wurde die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen angenommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne mit dem Ziel zu entwerfen jährlich mindestens 1% an Energieeinsparungen zu erreichen. Betroffen sind hiervon vor allem der Handel, Verteilung und Verkauf von Elektrizität, Erdgas, Fernheizungen sowie andere Energieprodukte einschließlich Kraftstoffe für den Verkehr. Die 1%-Marke ist eine reine Zielvorgabe. Dennoch müssen die nationalen Aktionspläne von der Kommission angenommen und alle drei Jahre neu bewertet werden. Dieser Prozess wird sich über neun Jahre hinziehen und beginnt im Januar 2008.
Im Dezember 2005 wurde die Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen angenommen. Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne mit dem Ziel zu entwerfen jährlich mindestens 1% an Energieeinsparungen zu erreichen. Betroffen sind hiervon vor allem der Handel, Verteilung und Verkauf von Elektrizität, Erdgas, Fernheizungen sowie andere Energieprodukte einschließlich Kraftstoffe für den Verkehr. Die 1%-Marke ist eine reine Zielvorgabe. Dennoch müssen die nationalen Aktionspläne von der Kommission angenommen und alle drei Jahre neu bewertet werden. Dieser Prozess wird sich über neun Jahre hinziehen und beginnt im Januar 2008.