Verbindliche Preise: Landwirtschaftskommissar plant Stärkung der Landwirte
Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen hat es sich zum Ziel erklärt, die finanzielle Situation der Landwirte in Europa zu stärken. Eine entscheidende Rolle soll hierbei die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette bilden.
EU-Kommissar für LandwirtschftChristophe Hansen hat es sich zum Ziel erklärt, die finanzielle Situation der Landwirte in Europa zu stärken. Eine entscheidende Rolle soll hierbei die Verhandlungsposition der Landwirte in der Lebensmittelkette bilden.
Die Maßnahmen, die die EU-Kommission am Dienstag (10. Dezember) vorschlug, sind Teil des Pakets, das sie bereits im März 2024 als Reaktion auf die Demonstrationen der Landwirte angekündigt hatte.
„Für uns ist es wichtig, die Erzeugerorganisationen zu stärken, weil wir wissen, dass Landwirte, wenn sie sich zusammenschließen, mehr Verhandlungsmacht erhalten“, sagte Hansen in einem Interview mit Euractiv.
Erzeugerorganisationen unterliegen der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO) der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die EU arbeitet seit Jahrzehnten an ihrer Stärkung, indem sie ihnen einen anerkannten Rechtsstatus verleiht und ihre Befugnisse zur Abweichung von den Wettbewerbsregeln erweitert. Allerdings funktionieren dies nicht überall.
Insbesondere „sind diese Organisationen oder Genossenschaften in bestimmten Mitgliedstaaten nicht weit verbreitet“, so Hansen. Mit den Anpassungen der Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik „machen wir es [für Landwirte] einfacher und leichter, sich in diesen Organisationen zu organisieren“, so der luxemburgische Politiker.
Hansen fügte hinzu, dass schriftliche Lieferverträge grundsätzlich verpflichtend sein werden, „um die notwendige Stabilität und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten“, jedoch „mit einer gewissen Flexibilität“, um Marktentwicklungen, Kosten und das wirtschaftliche Szenario zu berücksichtigen.
Im Falle von Streitigkeiten enthalten die neuen Regeln „einen obligatorischen Vermittlungsmechanismus“.
Die Änderungen der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation könnten jedoch eine Büchse der Pandora öffnen, da die Mitgliedstaaten, das EU-Parlament und die Interessengruppen die Gelegenheit nutzen könnten, weitere Änderungen in einem potenziell endlosen Prozess zu fordern.
„Diese Anpassung wird vorgenommen, weil es eine klare Forderung aus unserem Agrarsektor gab“, und „wir werden an dieser gezielten Anpassung festhalten“, und „ich möchte die Mitgesetzgeber auch dringend bitten, sich nicht mit anderen Teilen zu befassen. Wir werden später eine Reform durchführen“, fügte Hansen hinzu und bezog sich dabei auf die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die „wir nächstes Jahr vorlegen werden“.
Laut Hansen arbeite die EU-Kommission bereits mit dem Observatorium für Landwirtschaft und Lebensmittelkette an mehr Transparenz. So solle „etwas Licht in das Dunkel der Preisbildung“ in der Lebensmittelkette gebracht und „aufgezeigt werden, wo welche Margen erzielt werden“.
Verkäufe unter Selbstkosten
Der zweite Teil der Maßnahmen ist eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Durchsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (Unfair Trade Practices, UTPs), um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei der Anwendung der Vorschriften zu verbessern. „Es handelt sich hauptsächlich um eine Klarstellung, da es sich um ein sehr neues Gesetz handelt“, erklärte Hansen.
Ein Kritikpunkt des aktuellen EU-Ansatzes ist, dass dieser Händlern und Herstellern ermöglicht, ihre europäischen Einkaufszentren so verlagern, dass sie sich für die nationale Gesetzgebung entscheiden können, die für sie am günstigsten ist.
Gemäß Hansen werde die Verordnung klären, „wer wofür und wo verantwortlich ist, welche Gesetzgebung und welche nationale Gesetzgebung in jedem Fall anwendbar ist“.
Die Richtlinie, die 16 unlautere Praktiken zwischen Erzeugern und Käufern in der Lebensmittelkette verbietet, wie etwa Zahlungsverzug, wurde 2019 verabschiedet. Die vollständige Umsetzung in nationales Recht dauerte jedoch bis Ende 2022. Im Jahr 2025 wird die Umsetzung von der EU-Kommission überprüft und, falls erforderlich, „werden wir an einer Überarbeitung arbeiten“, fügte Hansen hinzu.
Das Gesetz erlaubt es den Mitgliedstaaten, strengere Maßnahmen zu ergreifen. So haben mehrere Regierungen eine Bestimmung eingeführt, die Verkäufe unter dem Selbstkostenpreis verbietet. In den vergangenen Monaten haben viele Politiker, darunter auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, diese Situation stigmatisiert.
„Die Auswirkungen einer Maßnahme, die Verkäufe unter dem Selbstkostenpreis direkt verbietet, sind schwer einzuschätzen“, erklärt Hansen. Sie könnte zu einer Versteifung des Marktes führen, was den Grundsätzen widerspricht, die sie eigentlich verteidigen will.
„Es kann sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auswirken“, denn „unter bestimmten Umständen“ sei der Verkauf unter Selbstkosten für Landwirte die einzige Möglichkeit, ihre Produkte zu verkaufen, beispielsweise bei „verderblichen Produkten, die kurz vor dem Verfallsdatum stehen“, sagte er.
[Bearbeitet von Alice Taylor-Braçe/Kjeld Neubert]